Anpassung des Bewirtschaftungsentgelts in der EnFV / Anpassungen weitere Verordnungen

Für die Direktvermarktung werden Betreiber von Stromproduktionsanlagen mit einem sogenannten Bewirtschaftungsentgelt entschädigt. Da Swissgrid per 1. Januar 2026 ein neues Berechnungsmodell für die Ausgleichsenergiepreise eingeführt hat, muss auch dieses Entgelt angepasst werden. An seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Änderung der Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (EnFV) genehmigt. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Swiss Small Hydro hat sich im Rahmen der Vernehmlassung im Februar 2026 mit einer Stellungnahme kritisch zum Entwurf geäussert. Die nun überarbeitete Version der EnFV berücksichtigt zwar sogenannte Systemschock-Risiken – also Situationen, in denen die gesamte Produktion aus Wasserkraftwerken deutlich von den Prognosen abweicht und deshalb Ausgleichsenergie beschafft werden muss. Die individuellen Profilrisiken der einzelnen Kraftwerke bleiben jedoch weiterhin unberücksichtigt.

Der Grund dafür liegt im Referenzmarktpreis für Wasserkraft, der stark von grossen, steuerbaren Wasserkraftwerken geprägt wird. So ist beispielsweise das grösste mit der KEV geförderte Wasserkraftwerk, das Kraftwerk Russein mit einer Leistung von 24 MW, ein Speicherkraftwerk der Axpo. Es kann seine Produktion gezielt in Zeiten hoher Nachfrage und entsprechend hoher Strompreise steigern. Diese überdurchschnittliche Produktion in Hochpreisphasen führt dazu, dass der Referenzmarktpreis für Wasserkraft insgesamt höher ausfällt. Grosse Stromproduzentinnen mit einem breit diversifizierten Anlagenportfolio und eigener Vermarktung können die daraus entstehenden Kosten zudem auf verschiedene Kraftwerke verteilen.

Für Betreiber kleinerer, nicht steuerbarer Wasserkraftwerke stellt sich die Situation anders dar. Sie verfügen weder über die Möglichkeit, ihre Produktion flexibel an die Nachfrage anzupassen, noch können sie auf grosse Wasserspeicher zurückgreifen. Entsprechend sind ihre Vermarktungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Vermarktung ihrer Produktion zum Referenzmarktpreis Wasserkraft wird für Direktvermarkter dadurch schwierig oder sogar unmöglich.

Bisher sorgte ein variabler Anteil des Bewirtschaftungsentgelts dafür, dass die Produzenten trotz dieser Unterschiede die im Rahmen der KEV zugesicherte Vergütung erhielten. Mit der nun geänderten EnFV wurde dieser variable Anteil jedoch weitgehend gestrichen; einzig die Kosten für die Beschaffung von Ausgleichsenergie werden weiterhin berücksichtigt. Das Problem der individuellen Profilrisiken bleibt damit ungelöst.

Konkret bedeutet dies, dass das Risiko steigt, dass KEV-Anlagen die ursprünglich zugesicherte Einspeisevergütung nicht mehr vollständig erhalten. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich für einzelne Anlagen kein Direktvermarkter mehr findet, weil dessen tatsächliche Kosten nicht mehr gedeckt wären. Damit würde das bei der Einführung der Direktvermarktung im Jahr 2017 gegebene Versprechen einer Abnahmegarantie zu einem fixierten Preis unterlaufen.

Swiss Small Hydro fordert deshalb weiterhin, wie bereits in seiner Stellungnahme dargelegt, die Einführung getrennter Referenzmarktpreise für steuerbare und nicht steuerbare Wasserkraftwerke. Nur so lässt sich die systematische Benachteiligung nicht steuerbarer Wasserkraftwerke wirksam beseitigen.

 

Weitere Verordnungsanpassungen

Gleichentags hat der Bundesrat zahlreiche weitere Verordnungen angepasst, unter anderem:

  • Energieverordnung EnV
    Wenn sich Netzbetreiber und Produzenten nicht über eine Vergütung einigen können, soll die Vergütung neu dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung entsprechen. Die neue Regelung soll dazu führen, dass bei tiefen oder negativen Preisen weniger Strom ins Netz eingespeist wird. Stattdessen soll der produzierte Strom selbst verbraucht oder zwischengespeichert werden.
  • Energieförderungsverordnung (EnFV)
    Für die gleitende Marktprämie für Wasserkraftanlagen wurden zwei Präzisierungen vorgenommen: Es sollen die gleichen Investitionskosten anrechenbar sein wie beim Förderinstrument «Investitionsbeitrag». Des Weiteren sollen die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen gemäss Konzession auch für Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen berücksichtigt werden – wie dies bereits bei erheblichen Erneuerungen der Fall ist

Links:

Wasserkraft konkret: das Potenzial des Projekts «Papieri Cham»

Swiss Small Hydro freut sich, am Forum der Powertage 2026, die vom 16. – 18. Juni stattfinden, teilzunehmen.

Das diesjährige Motto «Transformation» beschreibt die Situation der Kleinwasserkraft besonders treffend. Sie sieht sich auf verschiedenen Ebenen mit Herausforderungen konfrontiert. Gleichzeitig eröffnen die aktuellen Entwicklungen die Möglichkeit, sich neu zu positionieren und innovative Lösungen durch moderne Technologien und neue Denkansätze voranzutreiben.

Wir freuen uns, wenn auch Vertreter der Kleinwasserkraft vor Ort sind!

Datum: Donnerstag, 18. Juni 2026
Zeit: 09:00 – 10:30
Ort: Messe Zürich, Halle 6, Forum

Infos und Anmeldung

Weitere Infos zum Programm des Forums «Transformation» am 18. Juni.

 

 

 

 

Rückblick Fachtagung Kleinwasserkraft

Mit einer Rekordteilnehmerzahl von über 150 Personen wird die Ausgabe 2026 der Fachtagung Kleinwasserkraft, die am Freitag, dem 22. Mai, in Thun und Umgebung stattfand, in guter Erinnerung bleiben.

Nach der traditionellen Generalversammlung und der Vorstellung der Aussteller boten die Reden von Christoph Neuhaus (Präsident des Regierungsrats des Kantons Bern), Benoît Revaz (Direktor des Bundesamtes für Energie) und Jürg Grossen (Berner Nationalrat und Präsident der Grünliberalen) Gelegenheit, Themen anzusprechen, die die Mitglieder beschäftigen. Dabei konnten sie über ein App direkt eigene Fragen einbrigen, was grossen Anklang fand.

Das strahlende Wetter an diesem Frühlingsnachmittag lud zu Ausflügen in die Umgebung ein, von einem Kraftwerk der Armasuisse über die innovative Fischtreppe in Steffisburg bis hin zur Alp Blattenheid. Ein Apéro bei der Rückkehr in die Alte Reithalle rundete diesen gelungenen Tag voller Austausch und Informationen ab.

Auf unserer Fachtagungsseite können Sie diverse Präsentationen und Reden herunterladen.

Fotos des Anlasses sind auf Flickr ersichtlich.

 

 

Medienmitteilung: Nach Grimsel-Dialog – Wie geht es weiter mit der Kleinwasserkraft?

Liestal / Thun, 22. Mai 2026

Die Zukunft der Kleinwasserkraft steht auf dem Spiel. Nach der Einigung im «Grimsel-Dialog» vom Dezember 2025, bei der einzelne Gemeinden und Projektentwickler in der Entscheidungsfindung übergangen wurden, lädt die Fachtagung Kleinwasserkraft heute in Thun zur offenen Debatte. Über 150 Vertreter aus Politik, Verwaltung und Energiewirtschaft diskutieren Fragen zu den Produktionszielen der Wasserkraft, ihrer zukünftigen Rolle – und wie weitere Stilllegungen von Wasserkraftwerken verhindert werden können.

Zu den Rednern zählen Christoph Neuhaus, Präsident des Regierungsrates des Kantons Bern, Nationalrat Jürg Grossen und Präsident von Swissolar, und Benoît Revaz, Direktor des Bundesamtes für Energie. Sie bringen kantonale Verantwortung, energiepolitisches Engagement und Bundesperspektive in die Diskussion über die Zukunft der Wasserkraft ein.

Im Zentrum der Tagung steht die Frage zur Rolle der Wasserkraft: Soll sie sich künftig auf Flexibilität beschränken, oder müssen die nationalen Produktionsziele, die in der Volksabstimmung vom Juni 2024 bestätigt wurden, weiterhin erfüllt werden?

Die Produktionsziele erhalten in der Öffentlichkeit deutlich weniger Aufmerksamkeit als die Projekte des Runden Tischs. Der Nutzungsverzicht an über 53 Fliessgewässern im Kanton Bern, der Teil der Einigung im «Grimsel-Dialog» von Dezember 2025 ist, steht dabei im Widerspruch zu den Ausbauzielen des Bundes. Auch die Frage, wie Stilllegungen verhindert und die Kantone ihren Beitrag zur Erreichung der Produktionsziele leisten werden, beschäftigt die Teilnehmenden.

Die Tagung bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, offene Fragen einzubringen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.

Links:

Kontakte (ab 12 Uhr):

Hier können Sie diese Medienmitteilung im PDF-Format herunterladen.

«Petite Hydro» N°116 ist online

Die neueste Ausgabe (N°116) unserer Verbandszeitschrift «Petite Hydro – Kleinwasserkraft» kann ab sofort auch online gelesen werden. Sie beinhaltet unter anderem folgende Beiträge:

  • Speicherkraftwerk Muslen: Reinigung des Stausees
  • Vorbildliche energetische Nutzung des Trinkwassers in der Region Thun
  • SSH-Fachtagung 2026 in Thun mit der Teilnahme von BR Albert Rösti
  • Reverse Engineering im Detail: Rekonstrutkion von Ersatzteilen

Hier geht’s zu unserer Zeitschrift.

 

 

 

Medienmitteilung: Nationalrat stimmt der Motion «Kein Verzicht auf die Nutzung der Wasserkraft am Doubs» zu

Liestal, 26. März 2026

Die vom Walliser Nationalrat Benjamin Roduit eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Wasserkraftnutzung am Doubs einzusetzen. Auslöser für die Motion war 2024 der Entscheid des Kantons Jura, die Schwelle «Bellefontaine» aus dem kantonalen Richtplan zu entfernen. Die Motion zielt übergeordnet darauf ab, dass auch die anderen Kantone die Nutzung ihrer noch bestehenden Wasserkraftpotenziale ernsthaft prüfen. Der Nationalrat hat der Motion mit 116 zu 71 Stimmen stattgegeben.

Die damalige Entscheidung des Kantons Jura basierte auf einer extern erarbeiteten Studie, welche die Entfernung der Schwelle aus dem Richtplan rechtfertigte. Eine unabhängige Experteneinschätzung zeigte jedoch auf, dass die Studie eine geringe Objektivität und methodische Mängel aufwies.

Das Beispiel «Bellefontaine» im Kanton Jura ist kein Einzelfall, wie die jüngste Einigung im «Grimsel-Dialog» zeigt. Auch der Kanton Bern plant, sein noch bestehendes Wasserkraft-Potenzial für die Realisierung der drei grossen Speicherprojekte «Trift», «Vergrösserung Grimselsee» und «Vergrösserung Oberaarsee» zu opfern. Und die offizielle Kommunikation weiterer Kantone lässt darauf schliessen, dass das noch vorhandene Wasserkraftpotenzial nicht mit der erforderlichen Konsequenz erschlossen wird.

Die Motion wird nun in der Kommission des Ständerats behandelt.

 

Links:

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Fachtagung Kleinwasserkraft 2026 – Anmeldung ab sofort möglich

Unsere Fachtagung Kleinwasserkraft 2026 findet am Freitag, den 22. Mai 2026 in der Alten Reithalle in Thun statt. Wir freuen uns sehr, dass Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), und Christoph Neuhaus, Präsident des Regierungsrats des Kantons Bern und Vorsteher der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), als Referenten daran teilnehmen werden.

Alle Details zur Veranstaltung finden sich hier.

Eine Anmeldung ist ab sofort möglich (bis 8. Mai 2026)!

Aktualisierung Faktenblattes Kleinwasserkraft

Unser Faktenblatt Kleinwasserkraft wurde aktualisiert.

Auf einen Blick erfahren Sie die wichtigsten Zahlen (stand 1. Januar 2025) zur Produktion und zum Potenzial der Kleinwasserkraft in der Schweiz.

Grafiken und Fakten ergänzen dieses Dokument, damit Sie Ihr Verständnis für diesen Sektor vertiefen können.

Sehen Sie sich das aktualisierte Datenblatt im PDF-Format an und laden Sie es herunter.

UVEK senkt 2026 den WACC für Förderinstrumente der erneuerbaren Energien deutlich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) senkt den WACC (den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen) für das neue Jahr 2026 deutlich.

Davon ist auch die Kleinwasserkraft betroffen: Der WACC fällt um 0,82 Prozentpunkte und beträgt neu 4,28%, (2025: 5,1%).

Die Anpassung ist auf zwei wesentliche Gründe zurückzuführen:

  • Das für die Berechnung verwendete unlevered Beta (Risikoprofil) wird neu durch ein Beratungsunternehmen anhand einer Peergroup von acht Unternehmen hergeleitet. Gegenüber 2025 reduziert sich das unlevered Beta von 0,6 auf 0,5. Die neue Herleitung wurde bereits 2025 angekündigt. Das unlevered Beta ist hauptverantwortlich für den deutlich tieferen WACC 2026 (- 0,7 Prozentpunkte)
  • Der Fremdkapitalsatz fällt von 1,44% auf 1,36%. Aufgrund der definierten Methodik wird dieser auf 1,25% abgerundet (2025 aufgerundet auf 1,5%)

Die Details zur Berechnung des WACC finden sich hier.

Neue Tools für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Auf lokalerstrom.ch stehen ab sofort zwei neue Hilfsmittel zur Verfügung, die die Planung und Gründung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) erleichtern.

Zum einen wurde ein LEG-Mustervertrag veröffentlicht. Dieser bietet ein rechtlich geprüftes Grundgerüst für die Gründung einer LEG. Der Vertrag kann an die Bedürfnisse der eigenen LEG angepasst werden und bietet eine solide rechtliche Basis für die Gemeinschaft.

Zum anderen steht neu ein LEG-Tarifrechner zur Verfügung. Mit diesem Tool lässt sich berechnen, zu welchem Tarif der lokal produzierte Strom innerhalb einer geplanten LEG verkauft werden kann. Die Berechnung kann entweder auf den von der ElCom veröffentlichten Tarifen basieren oder mit individuell definierten Annahmen erfolgen.

Die Tools stehen in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch zur Verfügung, richten sich an Privatpersonen, Gemeinden, Investoren und Planer und sollen bei der Umsetzung der LEG unterstützen.

Ergänzend dazu veröffentlichte Sandra Stettler, CEO der Egon AG, in einem Blogbeitrag von Dezember 2025 auf lokalerstrom.ch eine persönliche Einschätzung zum Potenzial von LEG und ordnet deren Rolle für die zukünftige Stromversorgung realistisch ein.