26. Anwenderforum Kleinwasserkraft Call for Abstracts

Das Anwenderforum Kleinwasserkraft, dieser Jahr in Rosenheim (DE), ist ein praxisnahes Forum für Betreiber, Planer und Hersteller von Kleinwasserkraftanlagen. Dort haben Sie die Möglichkeit, ihr Netzwerk zu erweitern, an Diskussionsrunden teilzunehmen und für spezifische Themen beraten zu werden. Mehr über die Veranstaltung erfahren Sie hier: www.kleinwasserkraft-anwenderforum.de

Falls Sie Interesse haben ihre Erfahrungen, ihre Forschungsergebnisse oder ihre innovativen Lösungen zu präsentieren  werden Sie Referent*in beim Anwenderforum. Die Anmeldung läuft bis zum 30. April 2023. Die Themenschwerpunkte finden Sie hier: www.kleinwasserkraft-anwenderforum.de/aktiv-beteiligen

Unterschriftensammlung läuft!

Es ist so weit: Die Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt» ist lanciert. Die Details zur Volksinitiative finden Sie auf der Webseite www.jede-kwh-zaehlt.ch .

Ab sofort startet somit auch die Unterschriftensammlung, und wir bitten Sie alle um tatkräftige Mitwirkung und Unterstützung: Helfen Sie uns beim Sammeln von Unterschriften, reden Sie mit Verwandten, Freunden und Bekannten. Auch in Vereinen oder bei der Arbeit gibt es Gelegenheiten, Unterschriften zu sammeln. Wir benötigen Hunderttausend Unterschriften – und zählen dabei hauptsächlich auf die Unterstützung von Ihnen und unserer Verbündeten.

 

Unter folgendem Link können die Unterschriftbögen heruntergeladen werden: www.jede-kwh-zaehlt.ch/de/jetzt-unterschreiben. Davon gibt es drei Formate:

  • Unterschriftenbogen 3x: Vorfrankiert
  • Unterschriftenbogen 5x
  • Unterschriftenbogen 10x

Sollten Sie einen grösseren Versand planen, wo Unterschriftenbögen mitgesendet werden können, freuen wir uns sehr um Mitteilung an die Geschäftsstelle. Gerne liefern wir die Unterschriftenbögen in gedruckter Form, falls sie in einer Vielzahl benötigt werden.

Zuletzt sind wir für jede finanzielle Unterstützung dankbar. Jeder Beitrag hilft und fliesst direkt in die Auslagen der Initiative. Hier finden Sie weitere Details, um zu dem Erfolg der Initiative beizutragen: www.jede-kwh-zaehlt.ch/de/spenden

 

 

 

Lancierung der Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» am 14. Februar 2023

Medienmitteilung des Initiativkomitees „Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!“

St. Gallen / Bern, 10. Februar 2023

Die aktuelle Energiekrise zeigt schonungslos die Schwächen unserer heutigen Energieversorgung auf. Insbesondere im Winterhalbjahr kann nicht beliebig Strom importiert werden. Der Klimawandel verändert die Produktion des bestehenden Kraftwerkparks. Gleichzeitig benötigt die Dekarbonisierung von Gebäuden, Industrie und der Mobilität generell deutlich mehr Strom. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und dringend: Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz helfen, den Stromverbrauch zu reduzieren – und die in der Schweiz verfügbaren erneuerbaren Energiepotenziale müssen rascher und umfassender genutzt werden können.

Die Schweiz hat das Wissen und die Technologie, diese Herausforderung erfolgreich meistern zu können. Dennoch harzen der weitere Zubau, und wesentliche Gründe dafür sind auch Partikular-Interessen und eine ausgeprägte «Ja, aber»-Mentalität: Ob Energiesparen oder Reduktion der Energieverluste, ob «Nicht-in-Schutzgebieten» oder Atomkraftwerke, es gibt viel zu viele Ausreden, mit welchen der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion verhindert wird. Ergänzend dazu herrscht ein unbeschreiblicher Kosten- und Vergleichswirrwarr, welcher Entscheidungen und Priorisierungen zusätzlich erschweren. Weitgehend ignoriert wird, wie sehr sich Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Natur- und Landschaftsschutz gegenseitig beeinflussen.

Dabei ist es eigentlich einfach: Wir benötigen alle in der Schweiz verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, welche umweltfreundlich und wirtschaftlich erschlossen werden können. Und ergänzend dazu umfassende Energieeffizienz-Massnahmen, welche Energieverluste reduzieren und unsere ganze Aufmerksamkeit benötigen. Das Initiativkomitee ist davon überzeugt, dass dieser einfache Ansatz in der Verfassung als nationales Interesse verankert werden muss. Denn in der Interessenabwägung werden auch heute noch nationale Interessen, welche per Gesetz definiert sind, nicht gleich hoch gewichtet wie solche, welche in der Verfassung verankert werden.

Ergänzend will die Volksinitiative Handlungsdruck auf allen politischen Ebenen erzeugen: Die Volksinitiative droht mit einem übergeordneten nationalen Interesse für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, sollte die Schweiz bis zu einem allfälligen Inkrafttreten (um 2030) auf Kurs mit den Klimaschutzzielen und der verbesserten Versorgungssicherheit sein. Damit nimmt die Volksinitiative ab dem ersten Tag alle Interessengruppen in die Pflicht und erzeugt ab sofort Wirkung.

Und jede Unterschrift trägt dazu bei, diesen Druck zu erhöhen.

Links:

Kontakte:

  • Benjamin Roduit, Präsident Initiativkomitee, Tel: +41 (0)79 607 79 56, E-Mail
  • Martin Bölli, Mitglied Initiativkomitee und Geschäftsleitung Swiss Small Hydro, Tel: +41 (0) 71 228 54 50, E-Mail

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Kleinwasserkraft – Petite Hydro N°106

Die N°106 unserer Zeitschrift „Petite Hydro – Kleinwasserkraft“ kann nun auch online gelesen werden.

Themen:

  • Trockener Sommer 2022: Auswirkungen auf Vergütung
  • Aktuelle Geschäfte im Bundeshaus: Weichenstellung für die Wasserkraft
  • Neues Kleinkraftwerk Napf: Meisterstück der Hydraulik
  • und viele weitere…

Sind Sie interessiert an einem Jahresabonnement? Das freut uns sehr! Das Abo können Sie hier bestellen. 

Förderung für alle ökologisch sanierten Wasserkraftwerke

Das UVEK hat eine Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich durchgeführt. Die darin beschriebenen Ansätze werden durch Swiss Small Hydro sehr unterstützt.

Konkret rechnet Swiss Small Hydro mit folgenden Auswirkungen:

  • Die Stilllegung von kleineren, ökologisch unbedenklichen Wasserkraftwerken kann verhindert werden. Dadurch muss die Finanzierung der ökologische Sanierung Wasserkraft weniger Produktionsausfall kompensieren – der Fonds wird entlastet. Und selbstverständlich wird damit der Erhalt der Produktion solcher Wasserkraftwerke (<300kWBr, Swiss Small Hydro rechnet mit 463 GWh/a) besser geschützt.
  • Durch eine Gesamterneuerung (oder gar technische Erweiterung) dieser Anlagen werden diejenigen Kostenanteile, welche für die ökologische Sanierung anfallen, günstiger. Der Grund ist, dass gewisse Kosten – bspw. für die Zufahrt und Baustelleneinrichtung,
    oder auch die Planung – nur einmalig anfallen werden. Auch die spezifischen Kosten des Investitionsbeitrag werden optimiert, da nur noch diejenigen Kostenanteile angerechnet werden können, welche für die eigentliche Energieproduktion relevant sind.
  • Die Lösung schafft eine Möglichkeit zur Beseitigung des «Vorfinanzierungsproblems» bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft. Solche Massnahmen müssen heute durch die Betreiber der Anlagen vorfinanziert werden und werden erst nach Abschluss zurückerstattet. Betreiber kleinerer Wasserkraftwerke besitzen dazu oft zu wenig Liquidität, und für Banken ist diese Finanzierung aufgrund der sehr kurzen Laufzeit nicht interessant. Mit einer Gesamtsanierung werden die Projekte grösser und komplexer, ausserdem kann für den energetischen Teil der Anlage mit einem langfristigeren Finanzierungsbedarf gerechnet werden. Dies schafft Anreize für die Fremdfinanzierung.
  • Die Lösung schafft einen Anreiz zu proaktiver und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Kraftwerksbetreibern und Behörden, da die Angst vor Stilllegungen oder vor unverhältnismässig hohen Sanierungsmassnahmen gemindert wird. Die Verfahren dürften sich damit beschleunigen. Dies gilt insbesondere auch für die Besitzer von Wasserkraftanlagen, welche auf der Basis von ehehaften Wasserrechten betrieben werden und welche gemäss Bundesgerichtsentscheid neu konzessioniert werden müssen.

Im Weiteren unterstützt Swiss Small Hydro auch die Anpassung der Berechnung des Referenzmarktpreises und der Berechnung des Bewirtschaftungsentgelts, sowie die quartalsscharfe Ausstellung der Herkunftsnachweise.

Die Änderungen sollen im Sommer 2023 in Kraft treten.

  • Die Medienmitteilung des UVEK zur Vernehmlassung findet sich hier.
  • Die vollständige Stellungnahme von Swiss Small Hydro findet sich hier:

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EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 48 online

Der neueste Newsletter „Kleinwasserkraftwerke“ (Nr. 48) von EnergieSchweiz wurde am 08.12.2022 publiziert.

Themen:

  • Stärkung der Förderinstrumente für die Stromproduktion
    aus erneuerbaren Energien
  • Auswirkungen der Trockenheit 2022 auf die Teilnahme am
    Einspeisevergütungssystem
  • Zusätzliche Ausnahmen bei den Förderuntergrenzen
    der Kleinwasserkraft
  • Bundesrat – zeitlich befristete Erhöhung der Stromproduktion
    bei Wasserkraftwerken
  • Wasserkraftreserve
  • Verschiedene BAFU Publikationen
  • Veranstaltungshinweise
  • … und vieles mehr.

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

Mühlentag 2023 – Eine grosse Bühne für «Kleinkraftwerkler»!

Die Vereinigung Schweizer Mühlenfreunde VSM/ASAM führt traditionell am Wochenende nach Auffahrt den Schweizer Mühlentag durch. An den vergangenen Mühlentagen waren über 25 000 Besucherinnen und Besucher zu den historischen Anlagen unterwegs und besuchten Mühlenbäche und Anlagen vor Ort. Der 23. Mühlentag vom 20. und 21. Mai 2023 steht ganz im Zeichen der «Stromproduktion aus historischen Anlagen». Historisch waren die Mühlen die ersten Anlagen die Strom produzierten.

Damit sind 2023 insbesondere auch reine Kleinwasserkraftwerke eingeladen, am Mühlentag teilzunehmen. Die Veranstaltung bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Besucherinnen und Besucher auf den Wert der dezentralen Energieproduktion aufmerksam zu machen. Der Anlass bildet zudem eine optimale Plattform für Werbung in eigener Sache und für die Unterschriftensammlung für die Initiative «Jede Kilowattstunde zählt». Je mehr Anlagen teilnehmen, desto grösser wird die Ausstrahlung des Anlasses.

Schaffen wir 2023 sogar 50’000 Teilnehmer? Die Entscheidung liegt bei Ihnen, und wir bedanken uns bereits jetzt bei allen Betreibern und Betreiberinnen, die sich für eine Teilnahme am Mühlentag entscheiden.

Stärkung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien – AKTUALISIERT

Aktuell wird das neue «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» («Mantelerlass») im Parlament beraten. Bereits 2021 hatte es entschieden, gewisse Teile aus dem «Mantelerlass» vorzuziehen. Diese Anpassungen des Energiegesetzes treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 nun auch die Anpassungen auf Verordnungsebene kommuniziert. Das Revisionspaket baut die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien aus.

Mit dem Revisionspaket wird das Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütungssystem durch Investitionsbeiträge ersetzt. Zudem können neu auch Biogas-, Windenergie- und Geothermieanlagen sowie neue Kleinwasserkraftanlagen einen Investitionsbeitrag erhalten. Die Verordnungen werden auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Für die Kleinwasserkraft sind folgende Anpassungen von besonderer Bedeutung:

  • Neuanlagen:
    Mit dem Wechsel auf Investitionsbeiträge stehen ab 01.01.2023 auch für Neuanlagen wieder Fördermittel zur Verfügung. Bis anhin kamen Investitionsbeiträge nur bei Erneuerung und Erweiterung bestehender Kleinwasserkraftwerke zur Anwendung. Neuanlagen werden mit einem Investitionsbeitrag von 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten gefördert. Der Anteil kann sogar 60 Prozent betragen, wenn mindestens 50 Prozent der Produktion im Winterhalbjahr erzeugt wird und diese Winterproduktion mindestens 5 GWh beträgt. Die Mindestleistung von 1 MW bleibt bestehen, doch kommen in folgenden Fällen Ausnahmen zur Anwendung:

    • bei Nebennutzungsanlagen, wie Trink- und Abwasserkraftwerken, Wässerwasserkraftanlagen, Kraftwerken im Zusammenhang mit Beschneiungsanlagen oder der Nutzung von Tunnelwasser.
    • bei Dotierkraftwerken,
    • bei Anlagen an künstlich geschaffenen Hochwasserentlastungskanälen, Industrie-kanälen und bestehenden Ausleit- und Unterwasserkanälen, sofern keine neuen Eingriffe in natürliche oder ökologisch wertvolle Gewässer bewirkt werden.
  • Erhebliche Erweiterungen:
    Bei erheblichen Erweiterungen beträgt der Investitionsbeitrag ebenfalls 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Auch hier kann der Anteil auf 60 Prozent erhöht werden, wenn mindestens 50 Prozent der Produktion im Winterhalbjahr erzeugt wird und die zusätzliche Winterproduktion mindestens 5 GWh beträgt. Die Erheblichkeit einer Erweiterung wird durch verschiedene Kriterien definiert (bspw. Erhöhung Bruttofallhöhe, Nutzung zusätzliches Wasser, Erhöhung Nettoproduktion; Details siehe unter EnFV Artikel 47 Absatz 1).
  • Erhebliche Erneuerungen:
    Erhebliche Erneuerungen werden mit 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten gefördert, wenn die Leistung weniger als 1 MW beträgt. Dieser Anteil wird bei einer Leistung von bis zu 10 MW proportional auf 20 Prozent reduziert. Bei grösseren Wasserkraftwerken bleibt der Investitionsbeitrag auf 20 Prozent. Dabei muss die Investition der Erneuerung im Verhältnis zur durchschnittlichen Nettoproduktion mindestens 14 Rp./kWh betragen. Die weiteren Details der Erheblichkeit einer Erneuerung sind in EnFV Artikel 47 Absatz 2 geregelt.

Am 24. November wurde zudem die Verwendungsart des Netzzuschlags 2023 kommuniziert. Für die Kleinwasserkraft wurden 0.1 Rp./kWh reserviert, was jährlich ungefähr 60 Mio. CHF entsprechen dürfte.

Die Medienmitteilung des Bundesrats vom 23. November 2022 findet sich hier.

Die Grafik zu den Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds 2023 findet sich hier.

Auf der Webseite des BFE sind folgende Informationen zu den Investitionsbeiträgen aufgeschaltet:

 

(Wir ergänzen diesen Beitrag laufend, sobald neue Details bekannt sind).

 

Neue Publikationen des BAFU zur «ökologischen Sanierung Wasserkraft»

Das BAFU hat eine Reihe neuer Publikationen zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft veröffentlicht. Diese sind auf der Webseite des BAFU downloadbar.

Wiederherstellung der Fischwanderung – Gute Praxisbeispiele für Wasserkraftanlagen in der Schweiz

Im Laufe seines Entwicklungszyklus unternimmt der Fisch auf- und abwärts gerichtete Wanderungen entlang von Fliessgewässern. Die Sicherstellung eines longitudinalen Kontinuums ist eine wichtige Bedingung für das Überleben der Fischpopulationen. Die vorliegende Publikation erläutert die Problematik und enthält eine Reihe von Empfehlungen, um die Wiederherstellung der Fischwanderung bei Wasserkraftwerken zu gewährleisten. Sie zeigt die Schlüsselelemente auf, die beim Bau von Auf- und Abstiegshilfen zu berücksichtigen sind, und beschreibt einige konkrete Realisierungen, die als Beispiele einer «best-practice» dienen können. Zielpublikum der vorliegenden Publikation sind die kantonalen Behörden sowie Dritte, welche den Bau von Auf- oder Abstiegshilfen zu begleiten haben.

Download hier

Massnahmenumsetzung Sanierung Fischgängigkeit – Handbuch Wirkungskontrollen

Das Handbuch beschreibt das Vorgehen für die Umsetzung von Wirkungskontrollen, welche belegen sollen, dass die ökologisch sanierten Wasserkraftwerke die Beeinträchtigungen zur Fischmigration vermindern konnten.

Download hier

Evaluation möglicher Pilotstandorte für Rundbeckenfischpässe – Technischer Schlussbericht

Insgesamt beeinträchtigen in der Schweiz über 100’000 künstliche Wanderhindernisse mit einer Fallhöhe über 50 cm die freie Fischwanderung. In Anbetracht der grossen bevorstehenden Aufgabe stellt sich die Frage, wie die freie Fisch-wanderung möglichst wirksam und kosteneffizient wiederhergestellt werden kann. Eine entsprechende Bauweise zur Sanierung des Fischaufstiegs könnte der Rundbeckenfischpass (RBP) sein (Herstellerbezeichnung Mäanderfischpass). Der RBP ist eine Schlitzpassbauweise, die durch die ausschliessliche Verwendung runder und glatter Anlagenteile gekennzeichnet ist. Der Bericht behandelt die noch offenen Fragen zur Funktionsfähigkeit und dem Potenzial des Konzepts.

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Mögliches Vorgehen bei kumulativen Effekten an Wasserkraftanlagen und deren Auswirkungen auf Fischpopulationen

Der Bericht behandelt kumulative Effekte beim Fischabstieg über mehrere Kraftwerke. Dabei können auch geringe Mortalitätsraten an einzelnen Anlagen zu bedeutenden Auswirkungen auf Fischpopulationen führen. Um den Handlungsbedarf an einzelnen Kraftwerken auszuweisen, werden zwei verschiedene Ansätze zur Berechnung der Mortalität an Einzelanlagen (Ist-Zustand) vorgestellt und deren Vor- und Nachteile diskutiert.

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PIT-Tagging am Hochrhein

Der Bericht behandelt Vorgehen und Erfahrungen bei Untersuchungen zur Fischwanderung mit der Methode von Tiertranspondern (Pit-Tagging).

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Bundesrat verpflichtet die Reduktion der Restwasserabgabe ab 1. Oktober 2022

Aufgrund der drohenden Strommangellage hat der Bundesrat beschlossen, bei rund 45 Wasserkraftwerken die Reduktion der Restwasserabgabe auf das gesetzliche Minimum zu verpflichten. Die Massnahme soll ab 1. Oktober 2022 rund 150 GWh Mehrproduktion ermöglichen und ist auf 7 Monate bis zum 30. April 2023 beschränkt. Die Änderung betrifft Wasserkraftwerke, welche nach 1992 eine neue Konzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen mehr Restwasser als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen abgeben. Die Kantone sind für die Umsetzung der Verordnung zuständig, bei Grenzkraftwerken der Bund.

Swiss Small Hydro hatte sich bereits im Vornherein skeptisch zur Massnahme geäussert, da diese technisch nur schwierig umsetzbar ist und die Gewässer aufgrund der Trockenheit bereits vorbelastet sind. Ausserdem bringt die Massnahme bei hoher ökologisch Belastung viel weniger, als wenn die Kleinwasserkraft als Ganzes wieder gefördert werden würde.