Grosses Interesse an der GV und Fachtagung Kleinwasserkraft in Cham

Swiss Small Hydro, der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, schaut auf eine anregende Fachtagung in der Papieri Cham zurück. Die Veranstaltung stand unter dem Eindruck der bevorstehenden Volksabstimmung des Stromgesetzes und den dazugehörigen Verordnungsentwürfen des BFE. Der Verband empfiehlt ein „Ja“ für die Abstimmung zum Stromgesetz vom 9. Juni 2024.

Nach einer Einführung durch Nationalrat Benjamin Roduit, Präsident von Swiss Small Hydro, in Bezug auf die aktuellen und kommenden politischen Themen im Bereich der Kleinwasserkraft, legte Christian Dupraz, Leiter Sektion Wasserkraft, vom Bundesamt für Energie in einem eindrucksvollen Vortrag die Grundzüge der Vernehmlassung zur Revision der verschiedenen Verordnungen im Energiebereich dar. Das Parlament hat am 29. September 2023 im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien insbesondere das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz geändert. In der Folge müssen u.a. die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Stromversorgungsverordnung, die Winterreserveverordnung sowie die Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft angepasst werden. Swiss Small Hydro wird im Rahmen der Vernehmlassung zu den Entwürfen des BFE Stellung nehmen.

Unabhängig von der Abstimmung zum Stromgesetz wird auch die Unterschriftensammlung der eigenen Volksinitiative „Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!“ weitergeführt. Für eine erfolgreiche Einreichung Mitte August braucht es jedoch weitere engagierte Verbündete und Partner – und solche dürften nur bei einer allfälligen Annahme des Referendums zum Stromgesetz zu gewinnen sein.

Die Veranstaltung wurde durch den Kanton Zug unterstützt. Marc Amgwerd, Leiter des Tiefbauamtes des Kantons Zug und Kantonsingenieur präsentierte bei seinem Vortrag auch die Rolle der Kleinwasserkraft im Kanton.

Thomas Sägesser, Dr. iur., Rechtsanwalt ging auf die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit den ehehaften Wasserrechte ein. Nach dem Bundesgerichtsurteil von 2019 wurde diesbezüglich in der Frühjahrssession im Zweitrat eine Motion angenommen und an den Bundesrat überwiesen, mit dem Auftrag, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche bessere Übergangsbestimmungen schafft. Das Thema bleibt aktuell, und die Pause bot Gelegenheit für  einen vertieften Austausch zwischen zahlreichen Direktbetroffenen und zwei Juristen.

Aline Choulot von Mhylab erklärte in ihrem Vortrag „Small Hydro Mobility: Elektro-Ladestationen bei Kleinwasserkraftwerken“ die Möglichkeiten, die die Kleinwasserkraft für die E-Mobilität beinhaltet. Das Konzept der Papieri Cham, Gewinnerin des «Watt d’Or 2024» in der Kategorie «Erneuerbare Energien» wurde durch Herrn Fernando Binder, fmb ingenieure, beschrieben. Am Nachmittag konnte sowohl das integrierte Kleinwasserkraftwerk wie auch die Energiezentrale besichtigt werden.

 

  • Vorträge und Bilder schalten wir in Kürze hier auf.
  • Weitere Fotos finden sich auf flickr.

 

Medienmitteilung: Ständerat stimmt längeren Übergangsfristen bei der Ablösung ehehafter Wasserrechte zu

Bern, 05.03.2024

Der Ständerat hat heute der Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» im zweiten Punkt zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der geregelt wird, in welchem Zeitrahmen Wasserkraftwerke mit privaten Wasserrechten die ökologische Sanierung und die Einhaltung der Restwasservorschriften einhalten müssen.

Dabei soll materiell möglichst eine Gleichbehandlung mit auf öffentlich-rechtlichen Konzessionen beruhenden Wasserkraftwerken angestrebt werden.

Die vorberatende Kommission erkannte eine erhebliche Rechtsunsicherheit, welche mit dem Bundesgerichtsentscheid 145 II 140 («Hammer») 2019 entstanden ist. Das Urteil führt dazu, dass die ökologische Sanierung bei vielen betroffenen Wasserkraftwerken eingestellt wurde, da damit ein Verlust des Wassernutzungsrechts drohte. Auch sind mehrere neue Verfahren hängig, welche ein neues und korrigiertes Bundesgerichtsurteil erwirken wollen. Die heutige Blockade ist weder aus Sicht des Gewässerschutzes noch aus Sicht der Produktion von erneuerbarer Elektrizität gewünscht.

Swiss Small Hydro begrüsst die Annahme des zweiten Punkts der Motion sehr, da damit sowohl für Wasserkraftproduzenten wie auch für die Kantone viele Fragen zum weiteren Vorgehen geklärt werden dürften. Der Verband erwartet, dass die Verfahren zur Ablösung ehehafter Wasserrechte in der Zwischenzeit ausgesetzt werden.

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BAFU: Vollzugshilfe Geschiebehaushalt ist publiziert

Ein naturnaher Geschiebehaushalt sorgt für vielfältige Strukturen im Gewässer, die unsere heimischen Tiere und Pflanzen als Lebensraum benötigen. Wasserkraftwerke, Verbauungen und Kiesentnahmen können ein Geschiebedefizit verursachen, dass sich negativ auf die Gewässerlebensräume auswirkt. Diese Anlagen unterliegen einer Sanierungspflicht.

Mit der Vollzugshilfe «Geschiebehaushalt – Massnahmen» will das BAFU Kantone und Kraftwerke unterstützen, Geschiebedefizite zu erkennen und zu beseitigen. Dazu schlägt es ein rechtskonformes Vorgehen für die Detailplanung von Geschiebemassnahmen vor. Konkrete Methoden und Hinweise sollen helfen, wirksame und verhältnismässige Massnahmen zu finden.

Die deutsche Version wurde am 26. Januar 2024 veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden. Die französische und italienische Version ist in der Übersetzung und folgt im Februar unter dem gleichen Link.

Text: BAFU, angepasst durch SSH

BFE Monitoringbericht 2023 zur Energiestrategie 2050

Der vom Bundesamt für Energie verfasste Monitoringbericht 2023 zur Energiestrategie 2050 zeigt, dass die Zunahme der Stromproduktion aus Wasserkraft (mittlere Produktionserwartung) langsam abflacht. Damit steigt das Risiko, dass der Richtwert von 37,4 TWh Jahresproduktion nicht erreicht werden kann. Um den im Mantelerlass formulierten Zielwert von 37.9 TWh Jahresproduktion erreichen zu können, wäre ein Zubau von durchschnittlich 87 GWh pro Jahr erforderlich.

 

Der Kurzfassung des Monitoringberichts kann hier heruntergeladen werden.

 

BAFU: Befristete Reduktion der Restwassermengen – Evaluation zeigt durchzogenes Bild

Bern, 30.11.2023 – Der Bundesrat hatte im Herbst 2022 die Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion in Kraft gesetzt. Bei bestimmten Wasserkraftwerken wurden die Betreiber verpflichtet, von Oktober 2022 bis Ende April 2023 die Restwassermengen zu reduzieren, damit mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung stand. Eine Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU bei den Kantonen ergab, dass damit die Stromproduktion weniger stark erhöht werden konnte als erwartet. Die reduzierten Restwassermengen erschwerten zwar mutmasslich mancherorts die Fortpflanzung bei Fischen, aufgrund der zeitlich begrenzten Reduktion der Restwassermenge kam es aber zu keinen irreversiblen Schäden der Biodiversität.

Der Bericht zeigt, dass insgesamt 44 Wasserkraftanlagen aus 13 Kantonen die Massnahme gemäss Verordnung umgesetzt hatten. Die Stromproduktion erhöhte sich dadurch insgesamt um 26 GWh. Geschätzt worden war eine Mehrproduktion von 150 GWh. Verschiedene Gründe führten zu dieser Differenz. So konnten einige Wasserkraftwerke die Verordnung aus technischen Gründen nicht umsetzen. Bei Kraftwerken in Grenzregionen unterstützten die ausländischen Behörden die Massnahme nicht. Zudem wurde die Verordnung von Oktober 2022 bis Ende März 2023 – einen Monat weniger lang als geplant – umgesetzt. Im Weiteren stand im Winter eine kleinere Restwassermenge als angenommen zur Verfügung. Die Trockenheit hatte zudem mancherorts vermutlich negative Auswirkungen auf die Stromproduktion.

Die vollständige Medienmitteilung des BAFU findet sich hier.

Trotz Stärkung der Kleinwasserkraft: Swiss Small Hydro forciert die Unterstützung der Initiative «Jede kWh zählt!»

Liestal / Saillon, 17. Januar 2024

Das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (auch «Mantelerlass» genannt) enthält ein Förderinstrument, von welchem auch Kleinwasserkraftwerke profitieren können: Die Garantie, dass die eingespeiste Stromproduktion mindestens zu Gestehungskosten vergütet werden muss. Soll Swiss Small Hydro vor diesem Hintergrund die Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt» weiter unterstützen? Vorstand und Mitglieder haben diese Frage klar mit «Ja» beantwortet.

Von der neuen Förderung profitieren kleine Wasserkraftwerke mit einer durchschnittlichen Bruttoleistung von bis zu 150 kW. Swiss Small Hydro begrüsst die neue Regelung sehr: Sie ermöglicht nicht nur den Erhalt und die Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke, sondern auch eine Vorwärtsstrategie bei Wasserkraftwerken mit sogenannten ehehaften Wasserrechten. Stilllegungen im Zusammenhang mit der ökologischen Sanierung der Wasserkraft werden unwahrscheinlicher.

Die Ausgrenzung der kleineren Wasserkraft und die zunehmenden regulatorischen Erschwernisse waren für Swiss Small Hydro wesentliche Gründe, zusammen mit anderen Organisationen die Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» vorzubereiten und zu lancieren.

An diesem Vorhaben wird aus verschiedenen Gründen festgehalten:

  • Auch wenn kleinere Wasserkraftwerke neu gefördert werden, entsteht eine «Zahnlücke»: Viele Anlagen im mittleren Leistungsbereich zwischen 150 kW und 1 MW bleiben von der Förderung ausgeschlossen, und ein gewichtiges Potenzial – insbesondere auch für Winterstrom – bleibt ungenutzt.
  • Die Volksinitiative unterstützt den «Mantelerlass», ist aber ganzheitlicher und umfassender: Sie gibt ein klares Ziel vor und ermöglicht dem Bundesrat, bei drohender Zielverfehlung mit dem «vorrangigen nationalen Interesse» die Bewilligungsverfahren deutlich und grundsätzlich zu beschleunigen. Dies betrifft nicht nur die Energieproduktion, sondern auch den Ausbau von Strom-, (Bio-)Gas- und Wärmenetzen, die Sanierung des Gebäudeparks und die Dekarbonisierung der Mobilität. Mit dem «vorrangigen nationalen Interesse» setzt sie dabei auf ein Instrument, welches bereits in einigen EU-Ländern erfolgreich zur Anwendung kommt.
  • Gegen den «Mantelerlass» scheint das Referendum zustande zu kommen: Wird das Gesetz vom Volk abgelehnt, sind alle Fortschritte wieder zunichte gemacht. Die Volksinitiative würde dann zum «Plan B».
  • Ähnliches gilt, sollte die Initiative «Blackout stoppen» erfolgreich eingereicht werden. Auch wenn sich diese Initiative nicht gegen erneuerbare Energien richtet, würde sie zumindest die Energiepolitik der letzten Jahre in Frage stellen. Die Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» sichert den erneuerbaren Weg ab.

Für den Entscheid für die weitere Unterstützung der Volksinitiative wurden die Mitglieder befragt, welche das Vorgehen mit grosser Mehrheit unterstützten und gleichzeitig einen beträchtlichen finanziellen Betrag an den Trägerverein «Jede einheimische und erneuerbare kWh zählt!» überwiesen.

Links:

Kontakte:

  • Benjamin Roduit, Präsident Initiativkomitee, Tel: +41 (0)79 607 79 56, E-Mail
  • Martin Bölli, Mitglied Initiativkomitee und Geschäftsleitung Swiss Small Hydro, Tel: +41 (0) 79 373 70 47, E-Mail

Medienmitteilung PDF

 

 

 

Mehr Unterstützung für kleinste Wasserkraftwerke – Erfolgreicher Abschluss des «Mantelerlasses» im Parlament

Nach über zweijährigen Verhandlungen im Parlament wurde das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» – oder auch einfach «Mantelerlass» genannt – in der Schlussabstimmung der Herbstsession angenommen. Damit verbessern sich ab 2025 auch für die Kleinwasserkraft die Rahmenbedingungen erheblich. Voraussetzung dafür ist, dass das mittlerweile ergriffene Referendum durch Vertreter des Landschaftsschutzes nicht zustande kommt, beziehungsweise das Gesetz in einer Volksabstimmung (voraussichtlich Sommer 2024) besteht. Die Referendumsfrist läuft bis zum 18. Januar 2024.

Die parlamentarischen Verhandlungen waren stark durch die aktuelle Energiekrise beeinflusst, erforderten aber auch viel Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes. Denn – darin sind sich alle Beteiligten einig – das Gesetz wäre in einer Volksabstimmung erfahrungsgemäss nur schwierig zu verteidigen und ein Referendum sollte unbedingt verhindert werden. Trotz vieler Kompromisse resultiert ein Gesetzespaket, welches den Ausbau der erneuerbaren Energien und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz deutlich stärken wird. Das gilt auch für die Kleinwasserkraft, weshalb wir hier die wichtigsten Änderungen zusammenfassen.

Vergütung der Gestehungskosten bis zu 150 kW Bruttoleistung
Die für die Kleinwasserkraft mit Abstand gewichtigste Änderung findet sich in Art. 15 Abs. 1bis des neuen Energiegesetzes:

Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der Bundesrat legt für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW Minimalvergütungen fest. Diese orientieren sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer.

Allfällig resultierende Mehrkosten können die Netzbetreiber ihren festen Endverbrauchern verrechnen.

Diese neue Regelung ist erfreulich: Sie ermöglicht nicht nur den Erhalt bestehender Wasserkraftwerke mit Investitionsbedarf, sondern schafft Wasserkraftwerken mit ehehaften Wasserrechten eine Vorwärtsstrategie bei der Konzessionserneuerung. Stilllegungen im Zusammenhang mit der ökologischen Sanierung der Wasserkraft werden eher unwahrscheinlich.

Die neue Förderobergrenze bei 150 kW reduziert andererseits die Übersichtlichkeit der Förderung. Sie kann auch dazu führen, dass bei einigen Projekten das Potenzial nicht voll ausgeschöpft werden wird, um von der Förderung profitieren zu können.

Gemäss EnG kann diese Vergütung auch bei Neuanlagen zur Anwendung kommen. Die Details zur Ausgestaltung der Vergütung sind jedoch noch nicht klar und werden erst in den Verordnungen geregelt. Die untenstehende Übersicht zeigt, wie mit der neuen Förderung der kleinsten Anlagen ein Leistungsbereich ohne jegliche Förderung (grau) entsteht. Neuanlagen wurden aus oben genannten Gründen bewusst nicht in die Grafik aufgenommen.

Weitere Anpassungen:

  • Höhere Wasserkraftziele und Möglichkeit zur Reduktion der Restwassermengen
    Die Ziele der Produktion aus Wasserkraft werden per 2035 auf 37,9 TWh und per 2050 auf 39,2 TWh angehoben. Bei Pumpspeicherkraftwerken werden nur die natürlichen Zuflüsse angerechnet. Die Importabhängigkeit im Winterhalbjahr soll reduziert werden und netto maximal 5 TWh betragen. Bei einer Mangellage kann der Bundesrat die Restwassermengen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Damit wird für die aus dem letzten Winter bereits bekannte Massnahme eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
    Die neu geschaffenen «Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften» (LEG) erweitern die Möglichkeiten des bereits bekannten «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) nochmals. Die Teilnehmer einer LEG müssen nicht mehr benachbart sein, sondern sich nur im gleichen Netzgebiet auf der gleichen Netzebene und «örtlich nahe beieinander» befinden (EnG Art. 17d). Die Teilnehmer der LEG können einen reduzierten Netznutzungstarif beanspruchen, mit einem Abschlag für den Bezug der selbst erzeugten Elektrizität. Der Abschlag beträgt maximal 60 Prozent des sonst üblichen Tarifs.
  • Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsbeitrag und gleitender Marktprämie
    Alternativ zur bereits bekannten Förderung mit Investitionsbeiträgen kann neu auch eine Förderung mittels gleitender Marktprämie gewählt werden. Die Höhe der gleitenden Marktprämie orientiert sich dabei auch hier an den Gestehungskosten, die bei der Inbetriebnahme einer Anlage massgeblich und angemessen sind. Für einzelne Technologien kann sich der Vergütungssatz an den Gestehungskosten von Referenzanlagen orientieren. Übersteigt der Referenzmarktpreis den Vergütungssatz (wie dies zuletzt auch beim Einspeisevergütungssystem der Fall war), steht der übersteigende Teil dem Netzzuschlagfonds zu. Ist dies in den Monaten Dezember bis März der Fall, darf der Betreiber 10 bis 40% des übersteigenden Teils einbehalten.

Wie weiter?

Wie bereits eingangs erwähnt, ist primär abzuwarten, ob das Referendum gegen den «Mantelerlass» zustande kommt. Unabhängig davon beschäftigt sich die Bundesverwaltung bereits heute mit der Ausarbeitung der Details auf Verordnungsstufe. Die Veröffentlichung des Vernehmlassungsentwurfs wird im Frühjahr 2024 erwartet.

Links

Text: Martin Bölli, Swiss Small Hydro. In leicht abgeänderter Form auch im EnergieSchweiz NL Kleinwasserkraft (Nr.51) und in Petite Hydro N°109 veröffentlicht.

„Petite Hydro“ N°109 im Druck

Petite Hydro N°109 TitelDie neue Ausgabe N°109 unserer Verbandszeitschrift „Petite Hydro – Kleinwasserkraft“ befindet sich im Druck und wird in Kürze an unsere Mitglieder und Abonnenten versandt.

Sie beinhaltet unter anderem folgende Beiträge:

  • Mantelerlass: Das verändert sich für die Kleinwasserkraft
  • 2000W-Areal „Papieri Cham“ mit 1000 Wohnungen und Arbeitsplätzen. Und einem Kleinwasserkraftwerk
  • Rückblick Anwenderforum Kleinwasserkraft in Rosenheim (D) 2023
  • Erneuerbare Energien: Die richtige Ressource am richtigen Ort für den richtigen Zweck.
  • und diverse weitere Infos rund um die Kleinwasserkraft.

Einen ersten Einblick in die neue Nummer erhalten Sie hier.

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EnergieSchweiz Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 51 ist online

Der Newsletter Nr. 51 von EnergieSchweiz ist online (in Deutsch)

Er beinhaltet unter anderem:

  • Erfolgreicher Abschluss des «Mantelerlasses» im Parlament: Verbesserungen für die Kleinwasserkraft
  • Rückblick Anwenderforum Kleinwasserkraft in Rosenheim (D) 2023
  • und diverse weitere Kurzmitteilungen mit Bezug zur Kleinwasserkraft

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (DE).

Kanton St. Gallen – Effiziente Nutzung der Wasserkraft

Die Regierung des Kantons St. Gallen will die Produktion einheimischer erneuerbarer Energie erhöhen. Sie setzt eine Projektgruppe ein, um geeignete Gewässerstrecken und zusätzliches Potenzial zur Wasserkraftnutzung im Kanton zu ermitteln. Dazu hat die Regierung den Auftrag zum Projekt «Effiziente Nutzung der Wasserkraft im Kanton St.Gallen» erteilt. In der Projektgruppe ist auch Swiss Small Hydro vertreten.

Den Auftrag aus dem Postulat «Erhöhung der Stromproduktion durch effiziente Wasserkraftanlagen im Kanton St.Gallen» setzt sie mit der Einsetzung einer Projektgruppe um, um geeignete Gewässerstrecken und zusätzliches Potenzial zur Wasserkraftnutzung im Kanton zu ermitteln. Die Federführung liegt beim Amt für Wasser und Energie. Weitere beteiligte Ämter und kantonale Fachstellen sowie Swiss Small Hydro sind im Projektteam vertreten. Kraftwerksbetreiber, Umweltorganisationen und weitere Interessengruppen sind durch einen Echoraum ins Projekt eingebunden. Ein externes Fachbüro unterstützt das Projekt. Es ist geplant, dass die Regierung den Projektbericht Ende 2024 verabschieden und anschliessend dem Kantonsrat zuleiten kann.

Hier finden Sie die ganze Mitteilung vom 21.08.2023: www.sg.ch/projekt-zu-effizienten-nutzung-der-wasserkraft

Bild: www.sg.ch