Anwenderforum Wasserkraft am 24./25. September 2025 in Landquart!

Das traditionsreiche Anwenderforum Kleinwasserkraft wird am 24. und 25. September 2025 in Landquart in der Schweiz ausgerichtet, um die neuesten Entwicklungen und Ideen in der Branche auszutauschen.

Auch in diesem Jahr widmet es sich wieder Themen, die Betreiber, Hersteller, Anwender und Planer aktuell umtreiben.

Bau und Modernisierung umfasst Potentialermittlungsstudien für Refurbishment, bis hin zum Umbau eines denkmalgeschützten Kraftwerkes. Weiter erfahren wir, wie es gelungen ist, aus einem Kraftwerk sieben Kraftwerke zu machen und bekommen Infos zu künstlicher Intelligenz in der Kleinwasserkraft.

In der Sitzung Turbinen abseits der klassischen Nutzung werfen wir einen Blick auf alternative Einsatzmöglichkeiten von Turbinen und in einer erneuten Auflage des Diskussionsforums wird gemeinsam über die Vor- und Nachteile verschiedener Antriebssysteme diskutiert. Weiterhin erwarten Sie die Blöcke Technik/Materialtechnologie, sowie Wasserkraft und Fischschutz.

Alle Referierenden stehen nach den Vorträgen für Fragen und Diskussion zur Verfügung!

Details zu den Besichtigungen finden Sie unten. Ebenso erwartet Sie wieder das beliebte Networking Event am ersten Abend, diesmal als Apéro im Ausstellungsbereich!

Betreiber aufgepasst: Auch in diesem Jahr bietet das Anwenderforum vergünstigte Betreibertickets für Kraftwerksbetreiber bis 500 KW gesamtinstallierter Leistung an. Dies ermöglicht kleineren Betreibern eine Teilnahme zu attraktiven Konditionen. Ebenso gibt es Rabatte für Verbandsmitglieder.

  • Frühbucher Ticket (bis 06.06.2025):                     EUR 518,88
  • Reguläres Ticket:                                                        EUR 637,79
  • Betreiber Ticket (bis 500 kW Gesamtleistung):   EUR 356,73
  • Sammelbestellung Swiss Small Hydro:
    Zusätzliche Vergünstigung bei Bestellung über Swiss Small Hydro möglich (bis spätestens 26.05.2025), Details hier.

Bis zum 06. Juni gilt auch noch der vergünstigte Frühbucherpreis. Melden Sie sich gleich an. Hier geht es zu den Tickets.

 

„Petite Hydro“ N°113 ist online

Die neueste Ausgabe N°113 unserer Verbandszeitschrift „Petite Hydro – Kleinwasserkraft“ kann ab sofort auch online gelesen werden. Sie beinhaltet unter anderem folgende Beiträge:

  • Erste VLH-Turbine in der Schweiz
  • Regelenergiemarkt mit Praxiserfahrungen
  • Zwei-Kammern-Fischschleuse mit wenig Platzbedarf
  • Bundesrat setzt zweites Paket des Stromgesetzes in Kraft
  • Swiss Small Hydro Jahresbericht 2024
  • Grossprojekt GeniLac der Services Industriels de Genève (SIG)

Hier geht’s zu unserer Zeitschrift.

 

 

 

EnergieSchweiz Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 55 ist online

Der Newsletter Nr. 55 von EnergieSchweiz ist online (in Deutsch).

Er beinhaltet unter anderem:

  • BFE – Bundesrat setzt zweites Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
  • und viele weitere News

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (DE).

 

ZEV, vZEV und LEG? Eine neue Informationsplattform klärt auf.

Das Stromgesetz weitet mit LEG und dem vZEV die Möglichkeiten für den lokalen Stromhandel aus. Die Materie ist komplex und erfordert viel Detailwissen: Was sind die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle? Wie rechne ich ab? Und wie gründe ich überhaupt einen vZEV oder eine LEG?

lokalerstrom.ch ist die neue Informationsplattform rund um lokal produzierten Strom. Sie bietet umfassende, neutrale und aktuelle Informationen zu den Modellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).

Was Sie auf dieser Seite finden:

  • Umfassende Informationen zu den drei Modellen inkl. Voraussetzungen und Anwendungsbeispiele
  • Templates zur Bildung von lokalen Stromprojekten und relevante Gesetzestexte und Branchendokumente
  • Informationen auf Deutsch, Französisch und Italienisch

Schauen Sie vorbei und erfahren Sie mehr: www.lokalerstrom.ch

Swiss Small Hydro hat den Aufbau der neuen Informationsplattform unterstützt und ist Teil der Begleitgruppe.

9. Mai 2025, Fachtagung Kleinwasserkraft in Collex-Bossy – Anmeldung ab sofort möglich

Die Fachtagung Kleinwasserkraft und die Generalversammlung von Swiss Small Hydro finden am Freitag, 9. Mai 2025 in Collex-Bossy (GE) statt.

Mehr Details dazu finden Sie im Flyer oder in unserem Veranstaltungskalender.

Die Einladung an die GV an die Mitglieder erfolgt separat per Post. Das Anmeldeportal ist geschlossen. Für Nachmeldungen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.

Bildquelle: Usine des Avouillons (SEIC Gland)

energieSchweiz

Kleinwasserkraft ABC

Was ist ein Durchlaufkraftwerk und was bestimmt die Restwassermenge?

Auf unserer neuen Website kleinwasserkraft.ch erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um die Kleinwasserkraft.

Hier geht’s zur Übersicht.

Fehlt ein Begriff? Bitte teilen Sie uns das mit, und wir erweitern gerne die Übersicht entsprechend.

Neue Absatzmärkte

Ob 15-Räppler oder das Einspeisevergütungssystem – solche Förderinstrumente sind zunehmend vom Aussterben bedroht. Die Strompreise schwanken stark, und das dürfte sich auch in Zukunft nicht ändern.

Umso wichtiger ist es, neue Absatzmöglichkeiten für den selbst produzierten Strom zu kennen und Projekte entsprechend auszurichten. Sei es der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, der Betrieb einer Ladestation für Elektromobilität, langfristige Lieferverträge (PPA) oder die Teilnahme am Regelenergiemarkt – die Möglichkeiten sind vielfältig, und wir haben sie auf unserer neuen Website kleinwasserkraft.ch zusammengefasst.

Hier geht’s zur Übersicht.

Swiss Small Hydro hat zum Thema auch einen Flyer erarbeitet, der zur Verteilung an Veranstaltungen aufgelegt werden kann. Interessierte wenden sich bitte an die Geschäftsstelle.

Umsetzung Stromgesetz: Zwei weitere Vorstösse im Parlament

Das Stromgesetz (früher «Mantelerlass») bildet die Grundlage für den Umbau des Energiesystems. Um diesen Prozess zu gewährleisten, wurden im Parlament zwei weitere Vorstösse unseres Präsidenten Nationalrat Benjamin Roduit eingereicht und behandelt.

In der Stellungnahme zur Interpellation 24.4365 «Welches Monitoring für die im Mantelerlass festgelegten Energieziele?» führt der Bundesrat aus, dass bereits jetzt jährlich ein Monitoringbericht erstellt und die Zielerreichung im Fünfjahresrhythmus gegenüber dem Parlament ausgewiesen wird. Der zuletzt erarbeitete Monitoringbericht datiert vom Dezember 2022. Mit dem Stromgesetz wird der Monitoringbericht voraussichtlich um Indikatoren zum Importziel, zum Zubau der Winterproduktion und weiteren erweitert.

Die Parlamentarische Initiative «Jede kWh erneuerbare Energie zählt» setzt hier im Bereich der Wasserkraft konkrete Schwerpunkte. Es geht um die Erreichbarkeit der Wasserkraftziele, wo mit Verweis auf eine Potenzialstudie des BFE eine Lücke von 800 GWh Jahresproduktion besteht. Diese Lücke kann nur mit einem stärkeren Einbezug der Kleinwasserkraft geschlossen werden. Die parlamentarische Initiative weist auf Handlungsbedarf bei den Förderuntergrenzen der Wasserkraft hin und wurde zur Behandlung an die Kommission überwiesen.

Links:

Kleinwasserkraft: Fakten vs. Mythen

Strom aus Kleinwasserkraft sei viel zu teuer. Ausserdem schaden sie Natur und Umwelt – bei einer vernachlässigbaren Stromproduktion. Und mit dem Ausbau der Solar- und Windenergie brauche es die Kleinwasserkraft ohnehin nicht mehr.

Es wird viel behauptet, und wenig belegt. Wir haben zahlreiche Mythen untersucht und mit Fakten in Fachbeiträgen entkräftet.

Diese und weitere Fachbeiträge finden sich auf einer neuen Website, hier: kleinwasserkraft.ch/de/news

 

Der Bundesrat setzt das zweite Paket des Stromgesetzes in Kraft

In seiner Medienmitteilung vom 19. Februar 2025 gibt der Bundesrat weitere Details zur Umsetzung des zweiten Paktes der Verordnungen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bekannt. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Darin geregelt sind die Abnahme- und Vergütungspflicht, und auch die Minimalvergütung gemäss für Anlagen mit einer mittleren Bruttoleistung bis 150 kW (EnG Art. 15 Abs. 1bis). Diese bleibt gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf von vergangenem Mai unverändert bei 12 Rappen pro Kilowattstunde. Ausserdem präzisiert der Bundesrat in der Energieförderungs-Verordnung EnFV, dass bei einer Wasserkraftanlage, die sich im System der gleitenden Marktprämie befindet und bei welcher die Minimalvergütung zum Tragen kommt, während dieser Zeit die Minimalvergütung als Referenz-Marktpreis gilt.

Swiss Small Hydro hatte in seiner Stellungnahme vom Mai 2024 eine differenziertere Ausgestaltung der Minimalvergütung gewünscht – bspw. auch in Abhängigkeit des Strommarktpreis. Der neu fixe Tarif von 12 Rp. ist zwar einfach und damit eindeutig, führt aber bei einigen Anlagen zu einer Überförderung, bei anderen ist er nicht ausreichend.

Abnahme- und Vergütungspflicht

Strom, der von Wasserkraftwerken ins Netz eingespeist wird, muss abgenommen und angemessen vergütet werden. Falls sich Produzent und Abnehmer nicht einigen, richtet sich die Vergütungshöhe neu nach dem «vierteljährlich gemittelten Marktpreis». Dadurch werden die Produzenten vor kurzfristigen Marktpreisschwankungen geschützt.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Ebenso wurden gegenüber den Vernehmlassungsentwürfen Anpassungen bei lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) vorgenommen. Der Netznutzungstarif wird neu um 40% (gegenüber 30% im Vernehmlassungsentwurf) reduziert, wenn nur eine Netzebene genutzt wird.

Flexibilität

Die Flexibilität beim Stromverbrauch oder bei der Einspeisung von selbst produziertem Strom ins Netz gehört dem Flexibilitätsinhaber, also den Endverbrauchern, den Erzeugern und den Speicherbetreibern. Sie können die Flexibilität vertraglich an andere Nutzer (z.B. Verteilnetzbetreiber oder Aggregatoren) verkaufen. Wenn der Verteilnetzbetreiber diese Flexibilität nutzen will, muss er sich diese vertraglich sichern und vergüten, beispielsweise durch reduzierte Netznutzungsentgelte.

Links: