Aktualisierung des Faktenblattes Kleinwasserkraft

Unser Faktenblatt Kleinwasserkraft wurde aktualisiert.

Auf einen Blick erfahren Sie die wichtigsten Zahlen (stand 1. Januar 2025) zur Produktion und zum Potenzial der Kleinwasserkraft in der Schweiz.

Grafiken und Fakten ergänzen dieses Dokument, damit Sie Ihr Verständnis für diesen Sektor vertiefen können.

Sehen Sie sich das aktualisierte Datenblatt im PDF-Format an und laden Sie es herunter.

UVEK senkt 2026 den WACC für Förderinstrumente der erneuerbaren Energien deutlich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) senkt den WACC (den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen) für das neue Jahr 2026 deutlich.

Davon ist auch die Kleinwasserkraft betroffen: Der WACC fällt um 0,82 Prozentpunkte und beträgt neu 4,28%, (2025: 5,1%).

Die Anpassung ist auf zwei wesentliche Gründe zurückzuführen:

  • Das für die Berechnung verwendete unlevered Beta (Risikoprofil) wird neu durch ein Beratungsunternehmen anhand einer Peergroup von acht Unternehmen hergeleitet. Gegenüber 2025 reduziert sich das unlevered Beta von 0,6 auf 0,5. Die neue Herleitung wurde bereits 2025 angekündigt. Das unlevered Beta ist hauptverantwortlich für den deutlich tieferen WACC 2026 (- 0,7 Prozentpunkte)
  • Der Fremdkapitalsatz fällt von 1,44% auf 1,36%. Aufgrund der definierten Methodik wird dieser auf 1,25% abgerundet (2025 aufgerundet auf 1,5%)

Die Details zur Berechnung des WACC finden sich hier.

Neue Tools für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Auf lokalerstrom.ch stehen ab sofort zwei neue Hilfsmittel zur Verfügung, die die Planung und Gründung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) erleichtern.

Zum einen wurde ein LEG-Mustervertrag veröffentlicht. Dieser bietet ein rechtlich geprüftes Grundgerüst für die Gründung einer LEG. Der Vertrag kann an die Bedürfnisse der eigenen LEG angepasst werden und bietet eine solide rechtliche Basis für die Gemeinschaft.

Zum anderen steht neu ein LEG-Tarifrechner zur Verfügung. Mit diesem Tool lässt sich berechnen, zu welchem Tarif der lokal produzierte Strom innerhalb einer geplanten LEG verkauft werden kann. Die Berechnung kann entweder auf den von der ElCom veröffentlichten Tarifen basieren oder mit individuell definierten Annahmen erfolgen.

Die Tools stehen in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch zur Verfügung, richten sich an Privatpersonen, Gemeinden, Investoren und Planer und sollen bei der Umsetzung der LEG unterstützen.

Ergänzend dazu veröffentlichte Sandra Stettler, CEO der Egon AG, in einem Blogbeitrag von Dezember 2025 auf lokalerstrom.ch eine persönliche Einschätzung zum Potenzial von LEG und ordnet deren Rolle für die zukünftige Stromversorgung realistisch ein.

Medienmitteilung: «Grimsel-Dialog» gefährdet die Erreichung der Wasserkraftziele im Stromgesetz

Liestal, 29. Januar 2026

Im letzten Dezember haben sich die KWO, die Umweltverbände und der Kanton Bern im «Grimsel-Dialog» geeinigt. Damit ist die Umsetzung der drei grossen Speicherprojekte Trift, Vergrösserung Grimselsee und Vergrösserung Oberaarsee und auch die Energiewende einen grossen Schritt weiter. Die Kosten für die Einigung sind aber sehr hoch: Die vereinbarten Ausgleichsmassnahmen führen dazu, dass die im Stromgesetz vereinbarten Ausbauziele für die Wasserkraftproduktion kaum erreicht werden können.

Die drei Speicherprojekte sind zentrale Bausteine beim Umbau des Energiesystems. Sie helfen, überschüssigen Strom vom Sommer ins Winterhalbjahr zu verlegen. Die Projekte sind im Stromgesetz, welchem die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2024 mit grosser Mehrheit zugestimmt hat, namentlich erwähnt. Gleichzeitig hat sie damit auch die neuen Ziele für die Stromproduktion aus Wasserkraft bekräftigt: Unter Berücksichtigung von Restwassersanierung und Klimawandel wird dafür ein Zubau von rund 4 Terawattstunden Wasserkraftstrom erforderlich. Das ist fast 30 mal mehr Strom, als das Triftprojekt unter dem Strich produziert (145 GWh). Der Produktionsausbau der beiden anderen Speicherprojekte ist gar vernachlässigbar.

Der Kanton Bern als einer der wichtigsten Wasserkraftkantone müsste zur Erreichung der Wasserkraftziele einen Anteil von gut 340 GWh Wasserkraftstrom beitragen. Im Rahmen der Einigung hat sich der Kanton Bern aber einem Nutzungsverzicht an 53 Fliessgewässern verpflichtet. Das betrifft nicht nur Projekte von am Dialog beteiligten Unternehmen, sondern auch solche von unbeteiligten Dritten, zum Beispiel Gemeinden oder private Unternehmen, die ihre getätigten Vorleistungen wohl abschreiben müssen.

Ergänzend sollen zwei Wasserkraftwerke an der Emme stillgelegt werden. Die beiden neuwertigen Zentralen Hagerhüsli und Bätterkinden tragen gemäss Statistik der Schweizer Wasserkraftanlagen (WASTA) fast 5 Gigawattstunden Stromproduktion bei. Mehr als die Hälfte davon wird im Winter produziert. Die verhältnismässig geringe Sommerproduktion wurde 2023 deutlich ersichtlich, als die Emme am betroffenen Abschnitt komplett trocken lief. Da die Abgabe von Restwasser gegenüber der Stromproduktion prioritär behandelt wird, kann eine Stilllegung der beiden Zentralen eine Austrocknung des Gewässerabschnitts nicht verhindern. Daher ist der ökologische Nutzen der Massnahme als höchst fraglich zu bewerten. Auch aus wirtschaftlicher ist die Massnahme bedenklich: Beide Zentralen sind mit einer Konzession bis ins Jahr 2062 ausgestattet, und die Besitzerin der beiden Kraftwerke war nicht am «Grimsel-Dialog» beteiligt. Die finanzielle Entschädigung für den Produktionsausfall über 35 Jahre wird entsprechend teuer werden.

Im letzten Teil der Einigung wurde vereinbart, das Simmenwehr bei Wimmis abzubrechen. Dies wird ebenfalls einen Produktionsrückgang im Bereich einiger Gigawattstunden zur Folge haben. Als Besitzerin des Bauwerks war die BKW in den Dialog involviert, hat die mit der Einigung verbundenen Vor- und Nachteile jedoch kaum vollständig abgewogen. Im Gegensatz dazu kritisiert die Standortgemeinde Wimmis den Entscheid heftig.

Mit der Einigung im «Grimsel-Dialog» ist eingetroffen, wovor Swiss Small Hydro noch im September vergangenen Jahres gewarnt hatte: Der Kanton Bern unterschätzt die Herausforderung zur Erreichung der im Stromgesetz formulierten Ziele. Sollte das Beispiel schweizweit Schule machen, dürfte bis 2050 2,5 Terawattstunden Wasserkraftstrom fehlen. Das entspricht der Produktion des früheren Atomkraftwerks Mühleberg.

 

 

 

 

«Petite Hydro» N°115 ist online

Die neueste Ausgabe (N°115) unserer Verbandszeitschrift «Petite Hydro – Kleinwasserkraft» kann ab sofort auch online gelesen werden. Sie beinhaltet unter anderem folgende Beiträge:

  • La (re-)mise en service d’une centrale hydroélectrique
  • Erneuerung KW Albisser mit Turbine und Wasserfassung
  • Regelenergie-Pool gestartet mit Fleco Power/Swiss Small Hydro
  • L’assainissement de la PCH Sonceboz Sous les Roches
  • Trinkwasser-KW Mettental: Blick auf 20 Jahre Betrieb

Hier geht’s zu unserer Zeitschrift.

 

 

 

Anpassungen bei der Förderung von Nebennutzungsanlagen per 2026

Der Bundesrat hat am 26. November 2025 Teilrevisionen der Energieverordnung (EnV) und der Energieförderungsverordnung (EnFV) genehmigt. Die Anpassungen in Artikel 9 haben auch Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft, insbesondere bei Trinkwasserkraftwerken.

In Absatz 2 werden neu die Anforderungen an Nebennutzungsanlagen präzisiert. Mit dem Kriterium der Dimensionierung der gemeinsam genutzten Anlageteile wird sichergestellt, dass die Stromproduktion nicht die eigentliche Hauptnutzung darstellt. Die gemeinsam genutzten Anlageteile wie Wasserfassungen, Druckleitungen und Speicher dürfen nicht für grössere Ausbauwassermengen dimensioniert sein als dies für die Hauptnutzung (z.B. Beschneiung, Trinkwasserversorgung) erforderlich ist. Wenn für die energetische Nutzung gewisse Anlageteile aus technischen Gründen, z.B. aufgrund des höheren Drucks, verstärkt ausgeführt werden müssen, ist dies zulässig. Gleiches gilt für die Verwendung einer Druckleitung mit grösserem Durchmesser, um die Druckverluste zu reduzieren – unter der Bedingung, dass nicht mehr Wasser genutzt wird, als für die Hauptnutzung erforderlich ist.

Die Nebennutzung des gesamten für die Hauptnutzung gefassten Wassers, inklusive Reservoirüberläufe und Überläufe von Speicherseen, ist möglich. Zudem kann bei geringen Betriebsstunden der Hauptnutzung (u.a. Beschneiung) die ganzjährige Turbinierung des gefassten Wassers als Nebennutzung gelten. Es dürfen keine zusätzlichen Wasserfassungen erstellt werden, die ausschliesslich der Stromproduktion dienen und für die Hauptnutzung zu keinem Zeitpunkt benötigt werden. In einem solchen Fall wäre die Stromproduktion als Hauptnutzung zu beurteilen und die Anlage folglich nicht mehr als Nebennutzungsanlage zu betrachten.

Dieser Absatz wurde gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf nachgebessert, im Sinne von Swiss Small Hydro. Trotzdem wäre eine noch grosszügigere Auslegung im Sinne der Energieproduktion wünschenswert gewesen, welche beispielsweise aufgrund grösserer Leitungsdurchmesser eine bedarfsgerechtere Produktion oder die optimierte Nutzung von Synergien der bestehenden Infrastruktur ermöglicht hätte.

Ganz verzichtet wurde auf die Einführung eines maximalen Investitionsbeitrag von CHF 4 pro Kilowattstunde. Ebenso werden Erneuerungen an Standorten, welche seit 30 Jahren nicht mehr genutzt wurden, bei der Förderung nicht als Neuanlagen eingestuft. Auch diese Korrekturen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf werden durch Swiss Small Hydro sehr begrüsst.

Die Medienmitteilung des Bundesrats findet sich hier.
Die Stellungnahme von Swiss Small Hydro vom Juli 2025 hier.

 

 

EnergieSchweiz Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 57 ist online

Der Newsletter Nr. 57 von EnergieSchweiz ist online (in Deutsch).

Er beinhaltet unter anderem:

  • Vernehmlassung WRG und Verordnungen im Energiebereich
  • BKW Kraftwerk Sousbach
  • diverse weitere Kurzmitteilungen aus Gross- und Kleinwasserkraft

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (DE).

 

Stromabkommen EU: Ja mit Vorbehalt

Noch bis zum 31. Oktober 2025 findet eine Vernehmlassung zum Paket „Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU” statt. Teil davon ist ein Stromabkommen mit der EU, das auch konkrete Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der Wasserkraft vorsieht.

Der Vorstand von Swiss Small Hydro hat die vorgesehenen Anpassungen gemeinsam mit der Geschäftsstelle und weiteren Organisationen studiert und unterstützt das Verhandlungsergebnis des Stromabkommens mit der EU. Die grundlegenden Anliegen der Wasserkraft sind darin berücksichtigt. So enthält es beispielsweise keine Vorgaben bei der Vergabe von Konzessionen oder dem Wasserzins. Auch bleiben die Förderinstrumente, wie die gleitende Marktprämie und Investitionsbeiträge (mit geringfügigen Anpassungen), weiterhin möglich.

Die inländische Umsetzung hingegen, die auch eine Streichung der zum 01.01.2026 vorgesehenen Minimalvergütung vorsieht, lehnt Swiss Small Hydro ab. Konkrete Beispiele belegen, dass die Minimalvergütung EU-kompatibel ist und entsprechend erhalten bleiben muss.

Die Stellungnahme von Swiss Small Hydro ist hier zu finden, das Antwortformular mit mehr Details hier.

Ehehafte Wasserrechte / WRG – Nachbessern erforderlich!

In einem Urteil aus dem Jahr 2019 fordert das Bundesgericht, dass ehehafte Wasserrechte bei „erster Gelegenheit“ in Konzessionen umgewandelt werden müssen. Dieser Entscheid hat bei den Kantonen und den Besitzern solcher Wasserkraftwerke zahlreiche Fragen aufgeworfen und gleichzeitig die ökologische Sanierung dieser Anlagen gestoppt.

Mit der im März 2024 verabschiedeten Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» beauftragte das Parlament den Bundesrat, diese Übergangsphase besser zu regeln und Klarheit zu schaffen. Von Juli bis Oktober führte der Bundesrat nun eine Vernehmlassung zum Entwurf des entsprechend überarbeiteten Wasserrechtsgesetzes durch.

Swiss Small Hydro hat diesen Entwurf studiert und ihn intensiv mit anderen Interessengruppen und Betroffenen diskutiert. Der Verband kommt zum Ergebnis, dass der Vernehmlassungsentwurf den Auftrag des Parlaments nicht erfüllt, und verlangt eine entsprechende Überarbeitung unter Einsetzung einer Begleitgruppe.

Swiss Small Hydro verlangt insbesondere:

  • Eine klare Frist und Regelung zu den anzuwendenden Restwassermengen, welche von den Kantonen mitgetragen wird und unter uneingeschränktem Schutz aller rechtmässig getätigten Investitionen steht.
  • Dass ehehafte Wasserrechte während der Übergangsphase als gültiges Wasserrecht gewahrt bleiben, damit die ökologische Sanierung dieser Anlagen wieder möglich wird.
  • Eine Verlängerung der Übergangsphase bei Ergreifung von Rechtsmitteln oder anderen, nicht durch den Betreiber des Wasserkraftwerks verursachten Verzögerungen.
  • Durch die Kantone eine Gewährung einer Konzessionsdauer, welche die Amortisierung der getätigten Investitionen ermöglicht. Die von Umweltverbänden geforderte Verkürzung auf 40 Jahre und weniger lässt dies nicht zu.

Unsere vollständige Stellungnahme findet sich hier.

Links:

«Petite Hydro» N°114 ist online

Die neueste Ausgabe (N°114) unserer Verbandszeitschrift «Petite Hydro – Kleinwasserkraft» kann ab sofort auch online gelesen werden. Sie beinhaltet unter anderem folgende Beiträge:

  • vZEV & LEG für die Energiewende: SSH bei Plattform dabei
  • Quellwasserkraftwerk Furlibach: Wieder Strom nach hundert Jahren
  • Geplantes Stromabkommen: Minimalvergütung in Gefahr
  • Natürlicher Wasserstoff in Gebirgsregionen
  • GV und Fachtagung 2025

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