Stromabkommen EU: Ja mit Vorbehalt

Noch bis zum 31. Oktober 2025 findet eine Vernehmlassung zum Paket „Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU” statt. Teil davon ist ein Stromabkommen mit der EU, das auch konkrete Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der Wasserkraft vorsieht.

Der Vorstand von Swiss Small Hydro hat die vorgesehenen Anpassungen gemeinsam mit der Geschäftsstelle und weiteren Organisationen studiert und unterstützt das Verhandlungsergebnis des Stromabkommens mit der EU. Die grundlegenden Anliegen der Wasserkraft sind darin berücksichtigt. So enthält es beispielsweise keine Vorgaben bei der Vergabe von Konzessionen oder dem Wasserzins. Auch bleiben die Förderinstrumente, wie die gleitende Marktprämie und Investitionsbeiträge (mit geringfügigen Anpassungen), weiterhin möglich.

Die inländische Umsetzung hingegen, die auch eine Streichung der zum 01.01.2026 vorgesehenen Minimalvergütung vorsieht, lehnt Swiss Small Hydro ab. Konkrete Beispiele belegen, dass die Minimalvergütung EU-kompatibel ist und entsprechend erhalten bleiben muss.

Die Stellungnahme von Swiss Small Hydro ist hier zu finden, das Antwortformular mit mehr Details hier.

Ehehafte Wasserrechte / WRG – Nachbessern erforderlich!

In einem Urteil aus dem Jahr 2019 fordert das Bundesgericht, dass ehehafte Wasserrechte bei „erster Gelegenheit“ in Konzessionen umgewandelt werden müssen. Dieser Entscheid hat bei den Kantonen und den Besitzern solcher Wasserkraftwerke zahlreiche Fragen aufgeworfen und gleichzeitig die ökologische Sanierung dieser Anlagen gestoppt.

Mit der im März 2024 verabschiedeten Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» beauftragte das Parlament den Bundesrat, diese Übergangsphase besser zu regeln und Klarheit zu schaffen. Von Juli bis Oktober führte der Bundesrat nun eine Vernehmlassung zum Entwurf des entsprechend überarbeiteten Wasserrechtsgesetzes durch.

Swiss Small Hydro hat diesen Entwurf studiert und ihn intensiv mit anderen Interessengruppen und Betroffenen diskutiert. Der Verband kommt zum Ergebnis, dass der Vernehmlassungsentwurf den Auftrag des Parlaments nicht erfüllt, und verlangt eine entsprechende Überarbeitung unter Einsetzung einer Begleitgruppe.

Swiss Small Hydro verlangt insbesondere:

  • Eine klare Frist und Regelung zu den anzuwendenden Restwassermengen, welche von den Kantonen mitgetragen wird und unter uneingeschränktem Schutz aller rechtmässig getätigten Investitionen steht.
  • Dass ehehafte Wasserrechte während der Übergangsphase als gültiges Wasserrecht gewahrt bleiben, damit die ökologische Sanierung dieser Anlagen wieder möglich wird.
  • Eine Verlängerung der Übergangsphase bei Ergreifung von Rechtsmitteln oder anderen, nicht durch den Betreiber des Wasserkraftwerks verursachten Verzögerungen.
  • Durch die Kantone eine Gewährung einer Konzessionsdauer, welche die Amortisierung der getätigten Investitionen ermöglicht. Die von Umweltverbänden geforderte Verkürzung auf 40 Jahre und weniger lässt dies nicht zu.

Unsere vollständige Stellungnahme findet sich hier.

Links:

«Petite Hydro» N°114 ist online

Die neueste Ausgabe (N°114) unserer Verbandszeitschrift «Petite Hydro – Kleinwasserkraft» kann ab sofort auch online gelesen werden. Sie beinhaltet unter anderem folgende Beiträge:

  • vZEV & LEG für die Energiewende: SSH bei Plattform dabei
  • Quellwasserkraftwerk Furlibach: Wieder Strom nach hundert Jahren
  • Geplantes Stromabkommen: Minimalvergütung in Gefahr
  • Natürlicher Wasserstoff in Gebirgsregionen
  • GV und Fachtagung 2025

Hier geht’s zu unserer Zeitschrift.

 

 

 

Medienmitteilung: Ein Schritt in die richtige Richtung – und weitere müssen folgen

Liestal, 26.09.2025

Das Parlament hat mit der Annahme des Beschleunigungserlasses eine wichtige Grundlage für die 16 Wasserkraftprojekten mit übergeordnetem nationalem Interesse geschaffen. Doch die in der Volksabstimmung vom Juni 2024 angenommenen Ziele für die Wasserkraft fordern mehr. Über 80% des erforderlichen Ausbaus muss aus anderen Projekten kommen, und nimmt dabei insbesondere die Kantone in die Pflicht.

Bei der Abstimmung über das Stromgesetz am 9. Juni 2024 hat sich das Stimmvolk auch für höhere Ziele bei der Stromproduktion aus Wasserkraftwerken ausgesprochen. Bis 2050 soll die Wasserkraft jährlich 39,2 Milliarden Kilowattstunden (TWh) Strom produzieren. Heute sind es im langjährigen Mittel 37,4 TWh , die Zielerreichung scheint – zumindest auf den ersten Blick – möglich. Bei vertiefter Betrachtung zeigt sich jedoch, dass aufgrund von Restwassersanierungen bestehender Kraftwerke weitere fast 2 TWh Produktion verloren gehen. Unter Berücksichtigung der sich ändernden klimatischen Verhältnisse ist damit ein Zubau von rund 4 TWh Jahresproduktion aus Wasserkraft bis 2050 erforderlich.

In Antwort auf das Postulat 23.3006 „Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft” hat der Bundesrat im Juni 2025 ein theoretisches Ausbaupotenzial von 1,35 TWh Jahresproduktion ausgewiesen. Gut ein Drittel dieses Potenzials wäre nur mit zusätzlicher Förderung der Grosswasserkraft erschliessbar. Im Ausbaupotenzial enthalten ist auch der Beitrag der 15 Projekte des Runden Tischs, welcher mit nur 361 GWh verhältnismässig gering ist (<10%). Die Stärke und Bedeutung dieser Projekte liegt bei der sicher abrufbaren Winterproduktion, welche für eine verbesserte Versorgungssicherheit erforderlich ist. Im August teilte der Bundesrat zudem mit, dass die Liste der 15 Wasserkraftprojekte angepasst werden soll. Inwiefern sich das auf den damit verbundenen Produktionszubau auswirkt, ist noch nicht bekannt.

Im Vergleich zu den erforderlichen 4 TWh genügen diese Potenziale bei weitem nicht. In der Potenzialstudie des BFE aus dem Jahr 2012 ist ein gangbarer Weg beschrieben, wie das Ziel bis 2050 grundsätzlich erreicht werden kann. Es braucht sowohl optimierte Nutzungsbedingungen als auch die Nutzung der Kleinwasserkraft. Letztere werden jedoch seit dem Energie-gesetz von 2017 nicht mehr gefördert. Die Vertreter des Gewässerschutzes reiten seither auf einer Erfolgswelle und konnten bereits die Stilllegung zahlreicher kleiner Wasserkraftwerke erreichen. Sie arbeiten sogar darauf hin, dass die Stilllegung kleiner Wasserkraftwerke als Ausgleichsmassnahme für grössere Wasserkraftanlagen angerechnet wird. Die Gefahr, dass sich die Wasserkraft damit selbst kannibalisiert und die Ziele für das Jahr 2050 in weite Ferne rücken, ist real.

Auch auf kantonaler Ebene zeigt sich wiederholt, dass die Herausforderung nicht erkannt wird. So erwähnt der Kanton Bern in seiner Wasserstrategie 2040 explizit nur die Grosswasserkraft. Der Kanton Aargau bezeichnet sich in seiner Strategie „EnergieAargau 2025” zwar als Wasserkraft-Pionier, verfügt gleichzeitig die Stilllegung von Wasserkraftwerken und verzichtet auf die Nutzung von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 50 kW. Und der Kanton St. Gallen kommuniziert ein „realistisches” Wasserkraft-Potenzial von 30 bis 40 GWh als gering, obwohl es ein Mehrfaches davon betragen könnte.

Für die Entwicklung des verbleibenden Potenzials sind neben viel Durchhaltewillen auch enorme finanzielle Mittel erforderlich. Denn heftiger Widerstand seitens des mächtigen Gewässerschutzes mit dazugehörigen Rechtsverfahren ist eigentlich garantiert. Neben schlankeren Bewilligungsverfahren wären insbesondere auch Fördergelder hilfreich, um die Risiken der Projektentwickler zu mindern. Erstaunlicherweise zeigen jedoch insbesondere die allerkleinsten Wasserkraftwerke, was grundsätzlich möglich wäre: Sie brillieren im Rahmen neuer dezentraler Energiekonzepte, die eigentlich für die Photovoltaik konzipiert wurden. Dank ihrer hohen Verfügbarkeit und attraktiven Gestehungskosten machen sie vor, wie auch ohne Fördergelder ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden kann. Das mit dem Watt d’Or ausgezeichnete Projekt der Papieri Cham ist dafür das beste Beispiel.

Medienmitteilung (PDF)

Anhang:

Wasserkraftpotenziale gemäss BFE Potenzialstudie 2012

Wasserkraftproduktion der Kantone – plus erforderlicher Ausbau bis 2050

Quellen «aktuelle Produktion»: Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz, BFE 01.01.2025 (>300kW) plus Swiss Small Hydro Statistik (< 300 kW); Erforderlicher Ausbau um ca. 10%

 

 

Unsere neue Wasserkraft-Broschüre ist da! 

Die bewährten Wickelfalz-Flyer bleiben weiterhin im Einsatz. Sie sind themenspezifisch und behandeln die Kleinwasserkraft im Kontext der Energiewende, dezentraler Lösungen, Natur & Klima sowie Ausbaupotenziale.

Cover der A4-Imagebroschüre «Kleinwasserkraft»

Die neue Broschüre im angenehmen A4-Format fasst die aktuellen Wickelfalz-Flyer zusammen und bietet eine kompakte, klare Übersicht der wichtigsten Fakten.

Beide Printprodukte warten nun darauf, den Weg zu ihrem Publikum zu finden. Wir freuen uns auf Eure Unterstützung, um die Präsenz der Kleinwasserkraft deutlich zu erweitern und ihr Potenzial noch stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Diese Unterlagen können als Printprodukt kostenlos bei der Geschäftsstelle via E-Mail an manuela.vonwiller@swissmallhydro.ch bestellt werden (bitte die Angabe der gewünschten Anzahl von jedem Titel sowie die Postadresse nicht vergessen).

Besten Dank für Ihre wertvolle Hilfe!

EnergieSchweiz Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 56 ist online

Der Newsletter Nr. 56 von EnergieSchweiz ist online (in Deutsch).

Er beinhaltet unter anderem:

  • Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke in Landquart
  • Vernehmlassung zu ehehaften Wasserrechten
  • Statistik Wasserkraft
  • und viele weitere News

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (DE).

 

Fachtagung 2025 – Fotos und Präsentationen online

Die Fachtagung liegt bereits wieder einige Wochen hinter uns. Mittlerweile sind jedoch alle Präsentationen auf Deutsch und Französisch aufgeschaltet und können heruntergeladen werden.

Viele weitere Fotos finden sich auf unserer Fotodatenbank auf Flickr.

Anwenderforum Wasserkraft am 24./25. September 2025 in Landquart!

Das traditionsreiche Anwenderforum Kleinwasserkraft wird am 24. und 25. September 2025 in Landquart in der Schweiz ausgerichtet, um die neuesten Entwicklungen und Ideen in der Branche auszutauschen.

Auch in diesem Jahr widmet es sich wieder Themen, die Betreiber, Hersteller, Anwender und Planer aktuell umtreiben.

Bau und Modernisierung umfasst Potentialermittlungsstudien für Refurbishment, bis hin zum Umbau eines denkmalgeschützten Kraftwerkes. Weiter erfahren wir, wie es gelungen ist, aus einem Kraftwerk sieben Kraftwerke zu machen und bekommen Infos zu künstlicher Intelligenz in der Kleinwasserkraft.

In der Sitzung Turbinen abseits der klassischen Nutzung werfen wir einen Blick auf alternative Einsatzmöglichkeiten von Turbinen und in einer erneuten Auflage des Diskussionsforums wird gemeinsam über die Vor- und Nachteile verschiedener Antriebssysteme diskutiert. Weiterhin erwarten Sie die Blöcke Technik/Materialtechnologie, sowie Wasserkraft und Fischschutz.

Alle Referierenden stehen nach den Vorträgen für Fragen und Diskussion zur Verfügung!

Details zu den Besichtigungen finden Sie unten. Ebenso erwartet Sie wieder das beliebte Networking Event am ersten Abend, diesmal als Apéro im Ausstellungsbereich!

Betreiber aufgepasst: Auch in diesem Jahr bietet das Anwenderforum vergünstigte Betreibertickets für Kraftwerksbetreiber bis 500 KW gesamtinstallierter Leistung an. Dies ermöglicht kleineren Betreibern eine Teilnahme zu attraktiven Konditionen. Ebenso gibt es Rabatte für Verbandsmitglieder.

  • Frühbucher Ticket (bis 06.06.2025):                     EUR 518,88
  • Reguläres Ticket:                                                        EUR 637,79
  • Betreiber Ticket (bis 500 kW Gesamtleistung):   EUR 356,73
  • Sammelbestellung Swiss Small Hydro:
    Zusätzliche Vergünstigung bei Bestellung über Swiss Small Hydro möglich (bis spätestens 26.05.2025), Details hier.

Bis zum 06. Juni gilt auch noch der vergünstigte Frühbucherpreis. Melden Sie sich gleich an. Hier geht es zu den Tickets.

 

„Petite Hydro“ N°113 ist online

Die neueste Ausgabe N°113 unserer Verbandszeitschrift „Petite Hydro – Kleinwasserkraft“ kann ab sofort auch online gelesen werden. Sie beinhaltet unter anderem folgende Beiträge:

  • Erste VLH-Turbine in der Schweiz
  • Regelenergiemarkt mit Praxiserfahrungen
  • Zwei-Kammern-Fischschleuse mit wenig Platzbedarf
  • Bundesrat setzt zweites Paket des Stromgesetzes in Kraft
  • Swiss Small Hydro Jahresbericht 2024
  • Grossprojekt GeniLac der Services Industriels de Genève (SIG)

Hier geht’s zu unserer Zeitschrift.

 

 

 

EnergieSchweiz Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 55 ist online

Der Newsletter Nr. 55 von EnergieSchweiz ist online (in Deutsch).

Er beinhaltet unter anderem:

  • BFE – Bundesrat setzt zweites Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
  • und viele weitere News

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (DE).