Medienmitteilung: Ehehafte Wasserrechte ablösen – Wie weiter mit der Wasserkraft im Kanton St. Gallen?
St. Gallen, 18. Mai 2020
Mit einer abrupten Praxisänderung hat das Bundesgericht Ende März 2019 die entschädigungslose Ablösung der ehehaften Wasserrechte angeordnet.
Gemäss einer Standortbestimmung der Baudirektion des Kantons Zug sind im Kanton St. Gallen 97 Wasserkraftwerke davon betroffen. Bei den meisten handelt es sich um kleinere Wasserkraftwerke, aber auch grössere wie das Kraftwerk Sittertal (430 kW) oder das Kraftwerk Mels (Halde, 500 kW) dürften davon betroffen sein (Quelle: Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz (WASTA), BFE).
Auch ein Jahr nach Bekanntgabe des Urteils ist nicht klar, wie das Urteil es in die Praxis umgesetzt werden soll. Der St. Galler Kantonsrat Felix Bischofberger hat deshalb am 14. Mai eine einfache Anfrage eingereicht. Er bittet den Regierungsrat um Auskunft, wie er den Entscheid des Bundesgerichts in die Praxis umzusetzen gedenkt.
Für Auskünfte stehen Ihnen:
- Kantonsrat Felix Bischofberger (fbischofberger@bluewin.ch / 079 407 21 66), oder
- Martin Bölli, Geschäftsleiter Swiss Small Hydro (martin.boelli@swissmallhydro.ch / 079 373 70 47; ab ca. 15 Uhr)
zur Verfügung.
Weitere Informationen:
- Einfache Anfrage 61.20.35, KR Felix Bischofberger: https://www.ratsinfo.sg.ch/geschaefte/4811
- Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz (WASTA) des Bundesamts für Energie BFE: https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/statistik-und-geodaten/geoinformation/geodaten/wasser/statistik-der-wasserkraftanlagen.html
- Kleinstwasserkraftwerke < 300kW im Kanton St. Gallen: Studie „Statistik Kleinstwasserkraftwerke (< 300 kW)“ im Auftrag des BFE, ab Seite 15, https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/9683
- Artikel „Wie weiter mit den ehehaften Wasserrechten“ in der Verbandszeitschrift „Kleinwasserkraft / Petite Hydro“, N°98: https://issuu.com/swissmallhydro/docs/rz_ssh_broschure_a98_web/22