Medienmitteilung: Nationalrat stimmt der Motion «Kein Verzicht auf die Nutzung der Wasserkraft am Doubs» zu

Liestal, 26. März 2026

Die vom Walliser Nationalrat Benjamin Roduit eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Wasserkraftnutzung am Doubs einzusetzen. Auslöser für die Motion war 2024 der Entscheid des Kantons Jura, die Schwelle «Bellefontaine» aus dem kantonalen Richtplan zu entfernen. Die Motion zielt übergeordnet darauf ab, dass auch die anderen Kantone die Nutzung ihrer noch bestehenden Wasserkraftpotenziale ernsthaft prüfen. Der Nationalrat hat der Motion mit 116 zu 71 Stimmen stattgegeben.

Die damalige Entscheidung des Kantons Jura basierte auf einer extern erarbeiteten Studie, welche die Entfernung der Schwelle aus dem Richtplan rechtfertigte. Eine unabhängige Experteneinschätzung zeigte jedoch auf, dass die Studie eine geringe Objektivität und methodische Mängel aufwies.

Das Beispiel «Bellefontaine» im Kanton Jura ist kein Einzelfall, wie die jüngste Einigung im «Grimsel-Dialog» zeigt. Auch der Kanton Bern plant, sein noch bestehendes Wasserkraft-Potenzial für die Realisierung der drei grossen Speicherprojekte «Trift», «Vergrösserung Grimselsee» und «Vergrösserung Oberaarsee» zu opfern. Und die offizielle Kommunikation weiterer Kantone lässt darauf schliessen, dass das noch vorhandene Wasserkraftpotenzial nicht mit der erforderlichen Konsequenz erschlossen wird.

Die Motion wird nun in der Kommission des Ständerats behandelt.

 

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Medienmitteilung: «Grimsel-Dialog» gefährdet die Erreichung der Wasserkraftziele im Stromgesetz

Liestal, 29. Januar 2026

Im letzten Dezember haben sich die KWO, die Umweltverbände und der Kanton Bern im «Grimsel-Dialog» geeinigt. Damit ist die Umsetzung der drei grossen Speicherprojekte Trift, Vergrösserung Grimselsee und Vergrösserung Oberaarsee und auch die Energiewende einen grossen Schritt weiter. Die Kosten für die Einigung sind aber sehr hoch: Die vereinbarten Ausgleichsmassnahmen führen dazu, dass die im Stromgesetz vereinbarten Ausbauziele für die Wasserkraftproduktion kaum erreicht werden können.

Die drei Speicherprojekte sind zentrale Bausteine beim Umbau des Energiesystems. Sie helfen, überschüssigen Strom vom Sommer ins Winterhalbjahr zu verlegen. Die Projekte sind im Stromgesetz, welchem die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2024 mit grosser Mehrheit zugestimmt hat, namentlich erwähnt. Gleichzeitig hat sie damit auch die neuen Ziele für die Stromproduktion aus Wasserkraft bekräftigt: Unter Berücksichtigung von Restwassersanierung und Klimawandel wird dafür ein Zubau von rund 4 Terawattstunden Wasserkraftstrom erforderlich. Das ist fast 30 mal mehr Strom, als das Triftprojekt unter dem Strich produziert (145 GWh). Der Produktionsausbau der beiden anderen Speicherprojekte ist gar vernachlässigbar.

Der Kanton Bern als einer der wichtigsten Wasserkraftkantone müsste zur Erreichung der Wasserkraftziele einen Anteil von gut 340 GWh Wasserkraftstrom beitragen. Im Rahmen der Einigung hat sich der Kanton Bern aber einem Nutzungsverzicht an 53 Fliessgewässern verpflichtet. Das betrifft nicht nur Projekte von am Dialog beteiligten Unternehmen, sondern auch solche von unbeteiligten Dritten, zum Beispiel Gemeinden oder private Unternehmen, die ihre getätigten Vorleistungen wohl abschreiben müssen.

Ergänzend sollen zwei Wasserkraftwerke an der Emme stillgelegt werden. Die beiden neuwertigen Zentralen Hagerhüsli und Bätterkinden tragen gemäss Statistik der Schweizer Wasserkraftanlagen (WASTA) fast 5 Gigawattstunden Stromproduktion bei. Mehr als die Hälfte davon wird im Winter produziert. Die verhältnismässig geringe Sommerproduktion wurde 2023 deutlich ersichtlich, als die Emme am betroffenen Abschnitt komplett trocken lief. Da die Abgabe von Restwasser gegenüber der Stromproduktion prioritär behandelt wird, kann eine Stilllegung der beiden Zentralen eine Austrocknung des Gewässerabschnitts nicht verhindern. Daher ist der ökologische Nutzen der Massnahme als höchst fraglich zu bewerten. Auch aus wirtschaftlicher ist die Massnahme bedenklich: Beide Zentralen sind mit einer Konzession bis ins Jahr 2062 ausgestattet, und die Besitzerin der beiden Kraftwerke war nicht am «Grimsel-Dialog» beteiligt. Die finanzielle Entschädigung für den Produktionsausfall über 35 Jahre wird entsprechend teuer werden.

Im letzten Teil der Einigung wurde vereinbart, das Simmenwehr bei Wimmis abzubrechen. Dies wird ebenfalls einen Produktionsrückgang im Bereich einiger Gigawattstunden zur Folge haben. Als Besitzerin des Bauwerks war die BKW in den Dialog involviert, hat die mit der Einigung verbundenen Vor- und Nachteile jedoch kaum vollständig abgewogen. Im Gegensatz dazu kritisiert die Standortgemeinde Wimmis den Entscheid heftig.

Mit der Einigung im «Grimsel-Dialog» ist eingetroffen, wovor Swiss Small Hydro noch im September vergangenen Jahres gewarnt hatte: Der Kanton Bern unterschätzt die Herausforderung zur Erreichung der im Stromgesetz formulierten Ziele. Sollte das Beispiel schweizweit Schule machen, dürfte bis 2050 2,5 Terawattstunden Wasserkraftstrom fehlen. Das entspricht der Produktion des früheren Atomkraftwerks Mühleberg.

 

 

 

 

Medienmitteilung: Ein Schritt in die richtige Richtung – und weitere müssen folgen

Liestal, 26.09.2025

Das Parlament hat mit der Annahme des Beschleunigungserlasses eine wichtige Grundlage für die 16 Wasserkraftprojekten mit übergeordnetem nationalem Interesse geschaffen. Doch die in der Volksabstimmung vom Juni 2024 angenommenen Ziele für die Wasserkraft fordern mehr. Über 80% des erforderlichen Ausbaus muss aus anderen Projekten kommen, und nimmt dabei insbesondere die Kantone in die Pflicht.

Bei der Abstimmung über das Stromgesetz am 9. Juni 2024 hat sich das Stimmvolk auch für höhere Ziele bei der Stromproduktion aus Wasserkraftwerken ausgesprochen. Bis 2050 soll die Wasserkraft jährlich 39,2 Milliarden Kilowattstunden (TWh) Strom produzieren. Heute sind es im langjährigen Mittel 37,4 TWh , die Zielerreichung scheint – zumindest auf den ersten Blick – möglich. Bei vertiefter Betrachtung zeigt sich jedoch, dass aufgrund von Restwassersanierungen bestehender Kraftwerke weitere fast 2 TWh Produktion verloren gehen. Unter Berücksichtigung der sich ändernden klimatischen Verhältnisse ist damit ein Zubau von rund 4 TWh Jahresproduktion aus Wasserkraft bis 2050 erforderlich.

In Antwort auf das Postulat 23.3006 „Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft” hat der Bundesrat im Juni 2025 ein theoretisches Ausbaupotenzial von 1,35 TWh Jahresproduktion ausgewiesen. Gut ein Drittel dieses Potenzials wäre nur mit zusätzlicher Förderung der Grosswasserkraft erschliessbar. Im Ausbaupotenzial enthalten ist auch der Beitrag der 15 Projekte des Runden Tischs, welcher mit nur 361 GWh verhältnismässig gering ist (<10%). Die Stärke und Bedeutung dieser Projekte liegt bei der sicher abrufbaren Winterproduktion, welche für eine verbesserte Versorgungssicherheit erforderlich ist. Im August teilte der Bundesrat zudem mit, dass die Liste der 15 Wasserkraftprojekte angepasst werden soll. Inwiefern sich das auf den damit verbundenen Produktionszubau auswirkt, ist noch nicht bekannt.

Im Vergleich zu den erforderlichen 4 TWh genügen diese Potenziale bei weitem nicht. In der Potenzialstudie des BFE aus dem Jahr 2012 ist ein gangbarer Weg beschrieben, wie das Ziel bis 2050 grundsätzlich erreicht werden kann. Es braucht sowohl optimierte Nutzungsbedingungen als auch die Nutzung der Kleinwasserkraft. Letztere werden jedoch seit dem Energie-gesetz von 2017 nicht mehr gefördert. Die Vertreter des Gewässerschutzes reiten seither auf einer Erfolgswelle und konnten bereits die Stilllegung zahlreicher kleiner Wasserkraftwerke erreichen. Sie arbeiten sogar darauf hin, dass die Stilllegung kleiner Wasserkraftwerke als Ausgleichsmassnahme für grössere Wasserkraftanlagen angerechnet wird. Die Gefahr, dass sich die Wasserkraft damit selbst kannibalisiert und die Ziele für das Jahr 2050 in weite Ferne rücken, ist real.

Auch auf kantonaler Ebene zeigt sich wiederholt, dass die Herausforderung nicht erkannt wird. So erwähnt der Kanton Bern in seiner Wasserstrategie 2040 explizit nur die Grosswasserkraft. Der Kanton Aargau bezeichnet sich in seiner Strategie „EnergieAargau 2025” zwar als Wasserkraft-Pionier, verfügt gleichzeitig die Stilllegung von Wasserkraftwerken und verzichtet auf die Nutzung von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 50 kW. Und der Kanton St. Gallen kommuniziert ein „realistisches” Wasserkraft-Potenzial von 30 bis 40 GWh als gering, obwohl es ein Mehrfaches davon betragen könnte.

Für die Entwicklung des verbleibenden Potenzials sind neben viel Durchhaltewillen auch enorme finanzielle Mittel erforderlich. Denn heftiger Widerstand seitens des mächtigen Gewässerschutzes mit dazugehörigen Rechtsverfahren ist eigentlich garantiert. Neben schlankeren Bewilligungsverfahren wären insbesondere auch Fördergelder hilfreich, um die Risiken der Projektentwickler zu mindern. Erstaunlicherweise zeigen jedoch insbesondere die allerkleinsten Wasserkraftwerke, was grundsätzlich möglich wäre: Sie brillieren im Rahmen neuer dezentraler Energiekonzepte, die eigentlich für die Photovoltaik konzipiert wurden. Dank ihrer hohen Verfügbarkeit und attraktiven Gestehungskosten machen sie vor, wie auch ohne Fördergelder ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden kann. Das mit dem Watt d’Or ausgezeichnete Projekt der Papieri Cham ist dafür das beste Beispiel.

Medienmitteilung (PDF)

Anhang:

Wasserkraftpotenziale gemäss BFE Potenzialstudie 2012

Wasserkraftproduktion der Kantone – plus erforderlicher Ausbau bis 2050

Quellen «aktuelle Produktion»: Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz, BFE 01.01.2025 (>300kW) plus Swiss Small Hydro Statistik (< 300 kW); Erforderlicher Ausbau um ca. 10%

 

 

Medienmitteilung: Die Biodiversitätsinitiative bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien aus

29. August 2024 – Die Organisationen aeesuisse, Suisse Eole, Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband, Swiss Small Hydro und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sagen überzeugt NEIN zur Biodiversitätsinitiative am 22. September. Sie gefährdet den Ausbau aller erneuerbaren Energien, indem sie Rechtsunsicherheit schafft, Interessenkonflikte verschärft und zu noch längeren Bewilligungsverfahren führt. Damit setzt die Initiative die Versorgungssicherheit und die Klimaziele der Schweiz aufs Spiel.

Die Biodiversitätsinitiative geht zu weit, und sie ist irreführend. Denn die Initiative fordert weit mehr als den Schutz von Biodiversität und Landschaften. Sie verlangt nämlich auch, dass schutzwürdige Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Kulturdenkmäler bewahrt und das baukulturelle Erbe geschont werden. Die Folgen für den dringenden Ausbau der erneuerbaren Energien wären fatal: Viele Flächen, Gebiete und Infrastrukturen würden umfassend geschützt, wodurch sie für den Ausbau von sauberem Schweizer Strom nicht mehr in Frage kämen.

Die Umsetzung der Biodiversitätsinitiative ist eine Blackbox. Entgegen den Aussagen der Befürworter gibt es keine Garantie, dass die Umsetzung nicht im Konflikt mit den Zielen des Stromgesetzes steht. So würde eine Annahme grosse Rechtsunsicherheit schaffen, die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung massiv erschweren und zu noch längeren Bewilligungsverfahren bei Energieinfrastrukturprojekten führen. Die Ziele des Stromgesetzes würden damit nur wenige Monate nach der deutlichen Annahme wieder ausgehebelt.

Erneuerbare Energie = Klimaschutz = Biodiversität

Betroffen wären alle erneuerbaren Energien. Viele Wasserkraftprojekte – darunter auch die wichtigen 16 Speicherprojekte für mehr Winterstrom aus dem Stromgesetz –, Freiflächen-Solaranlagen, Windparks, und Stromnetzprojekte könnten nur mit grossen Verzögerungen oder unter Umständen überhaupt nicht realisiert werden. Negative Auswirkungen gäbe es auch für PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden, da die Initiative die Baukultur verschärfen und den Denkmalschutz ausdehnen will.

Aus diesen Gründen sagen die Verbände der Stromwirtschaft aeesuisse, Suisse Eole, Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband, Swiss Small Hydro und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE überzeugt NEIN zur Biodiversitätsinitiative am 22. September.

Aus ihrer Sicht führt kein Weg am Ausbau der erneuerbaren Energien vorbei, wenn die Schweiz ihre Stromversorgung in den nächsten Jahrzehnten sichern und dem Klimanotstand begegnen will. Das Netto-Null-Ziel kann nur erreicht werden, wenn die klimaschädlichen fossilen Energien mit Strom ersetzt werden. Dafür braucht es neue Energieinfrastruktur – Produktionsanlagen wie Netze. Ein gesundes Klima wiederum ist die Grundlage für Artenvielfalt und Biodiversität. Die Gleichung ist simpel: erneuerbare Energie = Klimaschutz = Biodiversität.

Stromgesetz trägt Umwelt und Landschaft genügend Rechnung

Mit dem Stromgesetz haben rund 70% der Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 die Weichen für mehr sauberen Schweizer Strom gestellt. Gleichzeitig setzt das Stromgesetz dem Ausbau der erneuerbaren Energien klare Leitplanken, indem es Spielregeln festlegt, wo der Ausbau stattfinden darf und wo nicht. Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes ist das Stromgesetz eine Errungenschaft, weshalb auch die grossen Umweltverbände das Stromgesetz unterstützt haben.

Das sagen die Verbände:

  • Benjamin Roduit, Präsident Swiss Small Hydro: 
    «Indem die Initiative sich auf die Festlegung neuer Schutzgebiete konzentriert, verfehlt sie ihre beabsichtigte Wirkung. Denn sie behindert auch die ökologische Aufwertung vieler Flüsse, wie sie bereits in zahlreichen dezentralen Wasserkraftprojekten ohne zusätzliche öffentliche Finanzierung umgesetzt wird.»
  • Susanne Vincenz-Stauffacher, Präsidentin Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband und Nationalrätin:
    «Die Initiative will zusätzliche Schutzgebiete ausscheiden und gefährdet damit den notwendigen Ausbau der Wasserkraft. Das Ziel der Initiative steht somit im klaren Widerspruch zu den Ausbauzielen der Wasserkraft, wie sie von Volk und Parlament im kürzlich angenommenen Stromgesetz bestätigt wurden. Dabei ist gerade die Wasserkraft das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung und ein eminent wichtiger Faktor für die Versorgungssicherheit.»
  • Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse:
    «Mit dem Stromgesetz haben wir den Biodiversitätsschutz bereits entschieden. Die Initiative wäre ein Rückschritt, weil sie einen guten Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen beim Zubau von Energieanlagen bereits wieder in Frage stellt.»
  • Lionel Perret, Geschäftsleiter Suisse Eole:
    «Bei aller Sympathie für die grundsätzlichen Anliegen der Biodiversitätsinitiative müssen wir feststellen, dass sie für neue Windenergieprojekte enorme zusätzliche Rechtsunsicherheiten schafft, und somit die Nutzung der Windenergie in Frage stellt. Da zwei Drittel des Windstroms im Winter produziert werden, senkt jede Kilowattstunde Windenergie den Speicher- und Importbedarf, wie die von EPFZ und TU durchgeführte Wind Spore-Studie zeigt.»
  • Martin Schwab, Präsident Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE und CEO von CKW: 
    «Die Annahme der Initiative würde dem Stromgesetz abrupt den Stecker ziehen. Um das Klima und somit die Biodiversität zu schützen, müssen wir zwingend fossile Energien mit sauberem Schweizer Strom ersetzen. Ein Nein zur Biodiversitätsinitiative bedeutet deshalb nicht, gegen mehr Biodiversität zu sein. Im Gegenteil: Klimaneutrale Stromproduktion ist Teil der Lösung und nicht Teil des Problems.

Kontakte Swiss Small Hydro:

 

 

Medienmitteilung: Das deutliche «Ja» zum Stromgesetz erfordert eine konsequente Umsetzung – auch auf Verordnungsebene!

Liestal, 09.06.2024

Swiss Small Hydro ist höchst erfreut über das deutliche «Ja» der Schweizer Stimmbevölkerung zum Stromgesetz. Wohl ist das Gesetz von Kompromissen geprägt und auch im Bereich der Kleinwasserkraft nicht makellos – darüber hatte Swiss Small Hydro öfters berichtet. Die deutliche Bestätigung des erneuerbaren Wegs schafft jedoch die dringend benötigte Klarheit für den Weg in die Energiezukunft.

Umso wichtiger ist nun, diesen positiven Impuls auch auf Verordnungsebene konsequent umzusetzen. Die Verordnungsentwürfe zum Stromgesetz[1] sind geprägt von viel Zurückhaltung und Vorsicht und nützen den vom Gesetz vorgegebenen Handlungsspielraum nur ungenügend aus.

Im Bereich der Kleinwasserkraft fordert Swiss Small Hydro deshalb insbesondere:

  • Eine Minimalvergütung von Kleinstkraftwerken, sinngemäss auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
  • Eine Gleichbehandlung aller erneuerbarer Technologien bei der Definition des nationalen Interesses; und
  • Eine bessere Berücksichtigung von unabhängigen Produzenten und dezentralen Kraftwerken bei der Ausgestaltung der gleitenden Marktprämie;

Swiss Small Hydro wird zudem eine Situationsanalyse vornehmen und Betracht ziehen, den Abbruch der Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» zu beantragen.

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[1] Die Vernehmlassung dauerte bis zum 28. Mai 2024

 

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Medienmitteilung: Ständerat stimmt längeren Übergangsfristen bei der Ablösung ehehafter Wasserrechte zu

Bern, 05.03.2024

Der Ständerat hat heute der Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» im zweiten Punkt zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der geregelt wird, in welchem Zeitrahmen Wasserkraftwerke mit privaten Wasserrechten die ökologische Sanierung und die Einhaltung der Restwasservorschriften einhalten müssen.

Dabei soll materiell möglichst eine Gleichbehandlung mit auf öffentlich-rechtlichen Konzessionen beruhenden Wasserkraftwerken angestrebt werden.

Die vorberatende Kommission erkannte eine erhebliche Rechtsunsicherheit, welche mit dem Bundesgerichtsentscheid 145 II 140 («Hammer») 2019 entstanden ist. Das Urteil führt dazu, dass die ökologische Sanierung bei vielen betroffenen Wasserkraftwerken eingestellt wurde, da damit ein Verlust des Wassernutzungsrechts drohte. Auch sind mehrere neue Verfahren hängig, welche ein neues und korrigiertes Bundesgerichtsurteil erwirken wollen. Die heutige Blockade ist weder aus Sicht des Gewässerschutzes noch aus Sicht der Produktion von erneuerbarer Elektrizität gewünscht.

Swiss Small Hydro begrüsst die Annahme des zweiten Punkts der Motion sehr, da damit sowohl für Wasserkraftproduzenten wie auch für die Kantone viele Fragen zum weiteren Vorgehen geklärt werden dürften. Der Verband erwartet, dass die Verfahren zur Ablösung ehehafter Wasserrechte in der Zwischenzeit ausgesetzt werden.

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Seuil de Bellefontaine (JU) – communiqué de presse (in Französisch)

Suite au communiqué de presse sur le seuil de Bellefontaine (JU), l’Association Swiss Small Hydro a adressé une lettre au gouvernement du canton du Jura.

Il s’avère que le seuil a un potentiel électrique nettement plus élevé. Les coûts n’ont été estimés que superficiellement et les principales affirmations du rapport ne sont pas correctes. Ainsi, Swiss Small Hydro estime la production entre 4’000’000 et 6’000’000 kWh/an, avec des prix de revient nettement inférieurs, de l’ordre de 15 ct/kWh.

Notre communiqué de presse est plus détaillé à ce sujet.

Pour en savoir plus, il est possible de contacter M. Jean-Marie Rouiller, vice-président Swiss Small Hydro :

240223 CdP Seuil Bellefontaine

Medienmitteilung – SSH lanciert im Dezember 2022 die Volksinitiative «Jede Kilowattstunde zählt»

St. Gallen / Saillon, 30. September 2022

Seit Ende 2021 ist Swiss Small Hydro am Vorbereiten der Volksinitiative mit dem Titel «Jede (einheimische und erneuerbare) Kilowattstunde zählt!». Die laufenden parlamentarischen Verhandlungen zum Bundesgesetz «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» («Mantelerlass») zeigen, dass diverse Elemente der Volksinitiative bereits berücksichtig sind. Doch wesentliche Bremsen bleiben – weshalb im Dezember 2022 die Unterschriftensammlung lanciert werden soll.

Swiss Small Hydro ist positiv überrascht, wie weit der Ständerat in seinem Entwurf zum «Mantelerlass» geht, und damit weitgehend zufrieden. Dies gilt auch für die umstrittene Aufweichung des absoluten Schutzes von Biotopen oder Schutzgebieten. Wichtig ist, dass das eigentliche Schutzziel erhalten bleibt – dann ist auch eine Nutzung denkbar. Solche Beispiele gibt es, und das hat der Ständerat wohl berücksichtigt.

Weiterhin sind jedoch wesentliche Bremsen im Gesetzesentwurfs enthalten: Die Erneuerung oder Erweiterung von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 300 kW soll weiterhin nicht gefördert werden, ebenso der Neubau von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 1 MW Leistung. Damit würden Wasserkraftwerke, wie beispielsweise das kürzlich sanierte Kleinwasserkraft Beckenried (siehe «Links») mittelfristig verschwinden, und das dezentrale Wasserkraftpotenzial, welches einen grossen Teil der Energie im Winterhalbjahr produziert, könnte nur ungenügend erschlossen werden. Gemäss der Interpellation 21.3201 dürfte es sich dabei um eine jährliche Stromerzeugung von mindestens 1’000 Gigawattstunden handeln. Dies ist für Swiss Small Hydro Grund genug, um an der Lancierung der Volksinitiative festzuhalten.

Der «Mantelerlass» geht nun in den Nationalrat. Es ist davon auszugehen, dass dieser daran nochmals diverse Anpassungen vornimmt. Zudem wird mit grosser Wahrscheinlichkeit am Ende der parlamentarischen Debatte das Referendum ergriffen und die Vorlage im Sommer 2023 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Swiss Small Hydro sieht seine Volksinitiative deshalb auch als «Plan B», um die Absicht einer vorwiegend erneuerbaren Energieversorgung in der Verfassung zu verankern. Diese Verankerung in der Verfassung ist Swiss Small Hydro grundsätzlich wichtig, denn nur diese garantiert eine ausgewogene Interessenabwägung.

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Nachtrag vom Januar 2023: Wir bleiben dran, aber es dauert einfach länger, als geplant. Die Volksinitiative wird voraussichtlich Mitte Februar lanciert.

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Medienmitteilung – Charta «Verantwortungsbewusste und nachhaltige Nutzung der Schweizer Kleinwasserkraft»

St. Gallen, 13. Mai 2022

Swiss Small Hydro Präsident und Nationalrat Benjamin Roduit hat anlässlich der Fachtagung Kleinwasserkraft in Münchenstein BL die Charta «Verantwortungsbewusste und nachhaltige Nutzung der Schweizer Kleinwasserkraft» vorgestellt. Die Charta wurde bereits von fast 100 Akteuren unterzeichnet.

In der Selbstverpflichtung erklären sich die Unterzeichnenden damit einverstanden, bei Planung, Bau und Betrieb von Kleinwasserkraftwerken ganzheitlich zu handeln, und dabei die Anliegen von Ökologie, Gesellschaft und Wirtschaft gleichwertig zu berücksichtigen. Gleichzeitig bekräftigen sie, dass die Kleinwasserkraft beim Umbau des Energiesystems eine wichtige Rolle spielt, und die Dringlichkeit, dass Hindernisse und Widerstände zur nachhaltigen Nutzung abgebaut werden.

Die über 90 Teilnehmenden an der Fachtagung aus dem In- und Ausland wurden gemeinsam durch Nationalrat Benjamin Roduit und Regierungsrat Isaac Reber begrüsst. Thematisch stand danach der Schutz und die Nutzung der Birs im Vordergrund, aber auch die sich in Vernehmlassung befindlichen neuen Förderbedingungen für Kleinwasserkraftwerke (ab 2023) wurden durch Christian Dupraz vom Bundesamt für Energie erläutert. Am Nachmittag werden die beiden Birs-Kraftwerke Obermatt in Zwingen und Büttenen 1 und 2 in Grellingen besichtigt.

Am Abend entscheidet die Generalversammlung über die Lancierung einer Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!». Swiss Small Hydro hat darüber in seiner Medienmitteilung vom 7. Februar 2022 berichtet.