Lancierung der Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» am 14. Februar 2023

Medienmitteilung des Initiativkomitees „Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!“

St. Gallen / Bern, 10. Februar 2023

Die aktuelle Energiekrise zeigt schonungslos die Schwächen unserer heutigen Energieversorgung auf. Insbesondere im Winterhalbjahr kann nicht beliebig Strom importiert werden. Der Klimawandel verändert die Produktion des bestehenden Kraftwerkparks. Gleichzeitig benötigt die Dekarbonisierung von Gebäuden, Industrie und der Mobilität generell deutlich mehr Strom. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und dringend: Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz helfen, den Stromverbrauch zu reduzieren – und die in der Schweiz verfügbaren erneuerbaren Energiepotenziale müssen rascher und umfassender genutzt werden können.

Die Schweiz hat das Wissen und die Technologie, diese Herausforderung erfolgreich meistern zu können. Dennoch harzen der weitere Zubau, und wesentliche Gründe dafür sind auch Partikular-Interessen und eine ausgeprägte «Ja, aber»-Mentalität: Ob Energiesparen oder Reduktion der Energieverluste, ob «Nicht-in-Schutzgebieten» oder Atomkraftwerke, es gibt viel zu viele Ausreden, mit welchen der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion verhindert wird. Ergänzend dazu herrscht ein unbeschreiblicher Kosten- und Vergleichswirrwarr, welcher Entscheidungen und Priorisierungen zusätzlich erschweren. Weitgehend ignoriert wird, wie sehr sich Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Natur- und Landschaftsschutz gegenseitig beeinflussen.

Dabei ist es eigentlich einfach: Wir benötigen alle in der Schweiz verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, welche umweltfreundlich und wirtschaftlich erschlossen werden können. Und ergänzend dazu umfassende Energieeffizienz-Massnahmen, welche Energieverluste reduzieren und unsere ganze Aufmerksamkeit benötigen. Das Initiativkomitee ist davon überzeugt, dass dieser einfache Ansatz in der Verfassung als nationales Interesse verankert werden muss. Denn in der Interessenabwägung werden auch heute noch nationale Interessen, welche per Gesetz definiert sind, nicht gleich hoch gewichtet wie solche, welche in der Verfassung verankert werden.

Ergänzend will die Volksinitiative Handlungsdruck auf allen politischen Ebenen erzeugen: Die Volksinitiative droht mit einem übergeordneten nationalen Interesse für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, sollte die Schweiz bis zu einem allfälligen Inkrafttreten (um 2030) auf Kurs mit den Klimaschutzzielen und der verbesserten Versorgungssicherheit sein. Damit nimmt die Volksinitiative ab dem ersten Tag alle Interessengruppen in die Pflicht und erzeugt ab sofort Wirkung.

Und jede Unterschrift trägt dazu bei, diesen Druck zu erhöhen.

Links:

Kontakte:

  • Benjamin Roduit, Präsident Initiativkomitee, Tel: +41 (0)79 607 79 56, E-Mail
  • Martin Bölli, Mitglied Initiativkomitee und Geschäftsleitung Swiss Small Hydro, Tel: +41 (0) 71 228 54 50, E-Mail

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Förderung für alle ökologisch sanierten Wasserkraftwerke

Das UVEK hat eine Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich durchgeführt. Die darin beschriebenen Ansätze werden durch Swiss Small Hydro sehr unterstützt.

Konkret rechnet Swiss Small Hydro mit folgenden Auswirkungen:

  • Die Stilllegung von kleineren, ökologisch unbedenklichen Wasserkraftwerken kann verhindert werden. Dadurch muss die Finanzierung der ökologische Sanierung Wasserkraft weniger Produktionsausfall kompensieren – der Fonds wird entlastet. Und selbstverständlich wird damit der Erhalt der Produktion solcher Wasserkraftwerke (<300kWBr, Swiss Small Hydro rechnet mit 463 GWh/a) besser geschützt.
  • Durch eine Gesamterneuerung (oder gar technische Erweiterung) dieser Anlagen werden diejenigen Kostenanteile, welche für die ökologische Sanierung anfallen, günstiger. Der Grund ist, dass gewisse Kosten – bspw. für die Zufahrt und Baustelleneinrichtung,
    oder auch die Planung – nur einmalig anfallen werden. Auch die spezifischen Kosten des Investitionsbeitrag werden optimiert, da nur noch diejenigen Kostenanteile angerechnet werden können, welche für die eigentliche Energieproduktion relevant sind.
  • Die Lösung schafft eine Möglichkeit zur Beseitigung des «Vorfinanzierungsproblems» bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft. Solche Massnahmen müssen heute durch die Betreiber der Anlagen vorfinanziert werden und werden erst nach Abschluss zurückerstattet. Betreiber kleinerer Wasserkraftwerke besitzen dazu oft zu wenig Liquidität, und für Banken ist diese Finanzierung aufgrund der sehr kurzen Laufzeit nicht interessant. Mit einer Gesamtsanierung werden die Projekte grösser und komplexer, ausserdem kann für den energetischen Teil der Anlage mit einem langfristigeren Finanzierungsbedarf gerechnet werden. Dies schafft Anreize für die Fremdfinanzierung.
  • Die Lösung schafft einen Anreiz zu proaktiver und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Kraftwerksbetreibern und Behörden, da die Angst vor Stilllegungen oder vor unverhältnismässig hohen Sanierungsmassnahmen gemindert wird. Die Verfahren dürften sich damit beschleunigen. Dies gilt insbesondere auch für die Besitzer von Wasserkraftanlagen, welche auf der Basis von ehehaften Wasserrechten betrieben werden und welche gemäss Bundesgerichtsentscheid neu konzessioniert werden müssen.

Im Weiteren unterstützt Swiss Small Hydro auch die Anpassung der Berechnung des Referenzmarktpreises und der Berechnung des Bewirtschaftungsentgelts, sowie die quartalsscharfe Ausstellung der Herkunftsnachweise.

Die Änderungen sollen im Sommer 2023 in Kraft treten.

  • Die Medienmitteilung des UVEK zur Vernehmlassung findet sich hier.
  • Die vollständige Stellungnahme von Swiss Small Hydro findet sich hier:

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Medienmitteilung – SSH lanciert im Dezember 2022 die Volksinitiative «Jede Kilowattstunde zählt»

St. Gallen / Saillon, 30. September 2022

Seit Ende 2021 ist Swiss Small Hydro am Vorbereiten der Volksinitiative mit dem Titel «Jede (einheimische und erneuerbare) Kilowattstunde zählt!». Die laufenden parlamentarischen Verhandlungen zum Bundesgesetz «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» («Mantelerlass») zeigen, dass diverse Elemente der Volksinitiative bereits berücksichtig sind. Doch wesentliche Bremsen bleiben – weshalb im Dezember 2022 die Unterschriftensammlung lanciert werden soll.

Swiss Small Hydro ist positiv überrascht, wie weit der Ständerat in seinem Entwurf zum «Mantelerlass» geht, und damit weitgehend zufrieden. Dies gilt auch für die umstrittene Aufweichung des absoluten Schutzes von Biotopen oder Schutzgebieten. Wichtig ist, dass das eigentliche Schutzziel erhalten bleibt – dann ist auch eine Nutzung denkbar. Solche Beispiele gibt es, und das hat der Ständerat wohl berücksichtigt.

Weiterhin sind jedoch wesentliche Bremsen im Gesetzesentwurfs enthalten: Die Erneuerung oder Erweiterung von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 300 kW soll weiterhin nicht gefördert werden, ebenso der Neubau von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 1 MW Leistung. Damit würden Wasserkraftwerke, wie beispielsweise das kürzlich sanierte Kleinwasserkraft Beckenried (siehe «Links») mittelfristig verschwinden, und das dezentrale Wasserkraftpotenzial, welches einen grossen Teil der Energie im Winterhalbjahr produziert, könnte nur ungenügend erschlossen werden. Gemäss der Interpellation 21.3201 dürfte es sich dabei um eine jährliche Stromerzeugung von mindestens 1’000 Gigawattstunden handeln. Dies ist für Swiss Small Hydro Grund genug, um an der Lancierung der Volksinitiative festzuhalten.

Der «Mantelerlass» geht nun in den Nationalrat. Es ist davon auszugehen, dass dieser daran nochmals diverse Anpassungen vornimmt. Zudem wird mit grosser Wahrscheinlichkeit am Ende der parlamentarischen Debatte das Referendum ergriffen und die Vorlage im Sommer 2023 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Swiss Small Hydro sieht seine Volksinitiative deshalb auch als «Plan B», um die Absicht einer vorwiegend erneuerbaren Energieversorgung in der Verfassung zu verankern. Diese Verankerung in der Verfassung ist Swiss Small Hydro grundsätzlich wichtig, denn nur diese garantiert eine ausgewogene Interessenabwägung.

Links:
Kontakte:

 

Nachtrag vom Januar 2023: Wir bleiben dran, aber es dauert einfach länger, als geplant. Die Volksinitiative wird voraussichtlich Mitte Februar lanciert.

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Stellungnahme Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP)

Swiss Small Hydro hat eine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Anpassung des Richtplans Basel-Landschaft (KRIP) eingereicht. Der Richtplan beinhaltet neu auch eine Positivplanung der Wasserkraft.

Swiss Small Hydro weist darauf hin, dass mit den in der Positivplanung berücksichtigten Standorten die Ziele des Kantons Basel-Landschaft nicht erreicht werden können, und empfiehlt, zumindest auch sämtliche Standorte „Vororientierung“ in die Positivliste aufzunehmen. Ausserdem wird die undifferenzierte Anwendung der  Systematik „Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» des UVEK kritisiert, die 2012 durch das BAFU ohne Berücksichtigung der Interessen der Kleinwasserkraft erarbeitet wurde.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier:

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– Link Vernehmlassung KRIP: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen

Stellungnahme „Beschleunigte Bewilligungsverfahren“

Swiss Small Hydro hat eine Stellungnahme zu den beschleunigten Bewilligungsverfahren eingereicht. Die Vorlage bringt der Kleinwasserkraft keine Vorteile, da sie nur bei den „bedeutendsten“ Wind- und Wasserkraftwerken zur Anwendung kommen soll. Zudem gilt es zu verhindern, dass durch die Umsetzung Verschlechterungen resultieren.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier:

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Generalversammlung von Swiss Small Hydro beschliesst Grundsatz-Entscheid für die Lancierung einer Volksinitiative „jede kWh zählt!“

St. Gallen, 14. Mai 2022

Die Generalversammlung von Swiss Small Hydro hat sich am 13. Mai in Münchenstein BL mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Volksinitiative zur konsequenteren Förderung einheimischer erneuerbarer Energien lanciert werden soll. Das übergeordnete Ziel ist die Dekarbonisierung der Energieversorgung bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungssicherheit. Mit grosser Mehrheit hat die Generalversammlung diesen Grundsatzentscheid getroffen.

Damit können die seit Anfang Jahr geleisteten Vorarbeiten, bei welchen sich insgesamt sechs weitere Organisationen aus den Bereichen Wasserkraft, Sonnenenergie, Windkraft und Biomasse engagiert hatten, finalisiert und der Prüfprozess bei der Bundeskanzlei gestartet werden.

Die Lancierung wird im September erwartet. Weitere Details zur Volksinitiative werden zu gegebener Zeit durch die Gruppe bekannt gegeben.

Anschliessend wurde Andreas Marti nach 10 jährigem Engagement als Vize-Präsident von Swiss Small Hydro verabschiedet. Neu in den Vorstand wurden Giovanni Leonardi (TI), Hans-Walther Rutz (SG) und Adrian Bretscher (ZH) gewählt. Viviane Kessler wurde neu als Vizepräsidentin Deutschschweiz gewählt.

 

 

 

Medienmitteilung – Charta «Verantwortungsbewusste und nachhaltige Nutzung der Schweizer Kleinwasserkraft»

St. Gallen, 13. Mai 2022

Swiss Small Hydro Präsident und Nationalrat Benjamin Roduit hat anlässlich der Fachtagung Kleinwasserkraft in Münchenstein BL die Charta «Verantwortungsbewusste und nachhaltige Nutzung der Schweizer Kleinwasserkraft» vorgestellt. Die Charta wurde bereits von fast 100 Akteuren unterzeichnet.

In der Selbstverpflichtung erklären sich die Unterzeichnenden damit einverstanden, bei Planung, Bau und Betrieb von Kleinwasserkraftwerken ganzheitlich zu handeln, und dabei die Anliegen von Ökologie, Gesellschaft und Wirtschaft gleichwertig zu berücksichtigen. Gleichzeitig bekräftigen sie, dass die Kleinwasserkraft beim Umbau des Energiesystems eine wichtige Rolle spielt, und die Dringlichkeit, dass Hindernisse und Widerstände zur nachhaltigen Nutzung abgebaut werden.

Die über 90 Teilnehmenden an der Fachtagung aus dem In- und Ausland wurden gemeinsam durch Nationalrat Benjamin Roduit und Regierungsrat Isaac Reber begrüsst. Thematisch stand danach der Schutz und die Nutzung der Birs im Vordergrund, aber auch die sich in Vernehmlassung befindlichen neuen Förderbedingungen für Kleinwasserkraftwerke (ab 2023) wurden durch Christian Dupraz vom Bundesamt für Energie erläutert. Am Nachmittag werden die beiden Birs-Kraftwerke Obermatt in Zwingen und Büttenen 1 und 2 in Grellingen besichtigt.

Am Abend entscheidet die Generalversammlung über die Lancierung einer Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!». Swiss Small Hydro hat darüber in seiner Medienmitteilung vom 7. Februar 2022 berichtet.

 

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Medienmitteilung – SSH startet Vorarbeiten zur Lancierung einer Initiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!»

St. Gallen, 7. Februar 2022

Swiss Small Hydro ist davon überzeugt, dass jetzt die Weichen klar in Richtung erneuerbare und klimaneutrale Zukunft gestellt werden müssen, und hat entschieden, Vorbereitungen zur Lancierung einer Volksinitiative zu starten. Ziel der Volksinitiative ist ein stark beschleunigter Ausbau bei der Nutzung erneuerbarer Energien, unter Einhaltung der Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung.

Bereits heute besteht in der Schweiz im Winterhalbjahr eine Abhängigkeit von importiertem Strom. Wenn nicht rechtzeitig Gegenmassnahmen getroffen werden, wird sich diese Abhängigkeit mit der Abschaltung der bestehenden Kernkraftwerke weiter erhöhen. Weiter werden die Erfolge von Stromeffizienzmassnahmen durch die Dekarbonisierung des Energiesektors kompensiert, und es wird netto gar mit einer Zunahme des Stromverbrauchs gerechnet. Auf Produktionsseite reduziert sich der Beitrag vieler bestehender grosser Wasserkraftwerke aufgrund der anstehenden Neukonzessionierung (und damit verbundenen höheren Umweltauflagen). Und der Klimawandel, und damit auch der Rückzug der Gletscher, verändert die Abflüsse der Fliessgewässer und damit die Produktion aus Wasserkraft zunehmend.

Nachdem vergangenen Herbst auch die ElCom[i] vor einer möglichen Strommangellage gewarnt hat, verbreitet sich nun allmählich eine gewisse Hektik. Es melden sich Stimmen, die neue Kernkraftwerke fordern, oder Gaskraftwerke. Andere sind der Meinung, dass die Energiestrategie des Bundesrates ohnehin gescheitert ist. Und Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzorganisation befürchten eine Übernutzung der natürlichen Ressourcen mit entsprechend negativen Auswirkungen.

Swiss Small Hydro, als Vertreter der Interessen der Schweizer Kleinwasserkraft, hat dies im neuen Energiegesetz durch einen Förderausschluss der dezentralen Wasserkraftwerk mit einer Leistung von weniger als 1 MW zu spüren bekommen. Wie sich erst jüngst erkennen lassen hat, ist das Förderverbot nicht etwa das Resultat aufgrund «mangelnder Fördereffizienz» oder «negativer Auswirkungen auf die Fliessgewässer», sondern das Resultat eines «historischen Gewässerschutzkompromisses»[ii], welcher zwischen verschiedenen Vertretern der Energiewirtschaft, Politik und NGOs zustande gekommen ist. Auch wenn damals der Kontext ein anderer war ist wenig überraschend, dass die Kleinwasserkraft, also die «geopferte» Technologie, an diesem Kompromiss nicht vertreten war.

Die Kleinwasserkraft leistet bereits heute einen Beitrag von 4TWh – und somit mehr als die Kernkraftwerke Beznau 1 oder 2 und über 10% der gesamten Wasserkraftproduktion –  und könnte weitere 1,5 TWh zusätzlich erbringen. Die Ip 21.3201[iii] bestätigt dies, dass allein in den fünf Jahren seit Einführung des neuen Energiegesetzes Projekte mit einer Produktion von ungefähr 1 TWh Strom aus dezentraler Wasserkraft verhindert wurden. Diese Wasserkraftwerke erbringen aufgrund ihrer tiefer gelegenen Einzugsgebiete bis zu 50% ihrer Produktion im Winterhalbjahr. Und dies entspricht gut einem Viertel der Produktion aus denjenigen 15 Speicher-Wasserkraftwerken, welche im Dezember 2021 am «runden Tisch Wasserkraft»[iv] beschlossen wurde.

Im Parlament haben mittlerweile die Verhandlungen zum Mantelerlass «sichere Stromversorgung» begonnen. Swiss Small Hydro befürchtet, dass anstelle einen klares Bekenntnisses zur Energiestrategie und den Zielen einer klimaneutralen Schweiz ein weiterer politischer Kompromiss resultiert – beeinflusst durch Wünsche nach neuen Kernkraftwerken, dem kompletten Ausstieg aus der Energiestrategie oder absolutem Natur- und Umweltschutz.

Ziel der Volksinitiative ist ein stark beschleunigter Ausbau bei der Nutzung erneuerbarer Energien, unter Einhaltung der Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung. Das heisst somit auch, dass die auf Gesetzesebene enthaltenen «Bremsklötze» eliminiert werden und im Bewilligungsverfahren die Anliegen von Natur- und Umweltschutz mit den denjenigen der Bevölkerung (Versorgungssicherheit, Energiekosten) und der Energiewirtschaft auf Augenhöhe berücksichtigt werden. Damit dies in der Praxis auch entsprechend berücksichtigt wird, werden verschiedene Optionen ausgearbeitet, unter anderem auch eine temporäre Priorisierung von Nutzungsanliegen.

[i] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85447.html

[ii] https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld/thurgau-ticker-thurgau-ticker-vom-28-august-bis-17-oktober-ld.2202791 (Ticker vom 14.09.2021, “Schweizerischer Fischerei-Verband ärgert sich über Jakob Stark); und https://aquaviva.ch/de/news/12-news/464-neue-subventionen-fuer-die-schaedliche-kleinwasserkraft

[iii] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213201

[iv] https://swissmallhydro.ch/de/211213_runder_tisch_wk/

 

Hintergrundinformationen

Kontakte:

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Gemeinsame Erklärung zum Abschluss des Runden Tischs Wasserkraft

Mit einer gemeinsamen Erklärung konnte der 2020 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga einberufene Runde Tisch Wasserkraft heute abgeschlossen werden. Die wichtigsten Akteure im Bereich Wasserkraft hatten die Herausforderungen der Wasserkraft besprochen, mit dem Ziel, eine saisonale Speicherproduktion im Umfang von 2 TWh bis ins Jahr 2040 anzustreben.

Dazu hat der Runde Tisch 15 Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, welche gemäss heutigem Kenntnisstand energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können. Swiss Small Hydro war am Runden Tisch durch seinen Präsidenten Benjamin Roduit vertreten.

Medienmitteilung – Fachtagung Kleinwasserkraft 2021

Val de Bagnes (VS), 07. Oktober 2021

Fachtagung Kleinwasserkraft 2021 zu Besuch im Wallis 

Mit Unterstützung von EnergieSchweiz und in Kooperation mit ALTIS Group SA und der Gemeinde Val de Bagnes veranstaltet Swiss Small Hydro (SSH) seine diesjährige Fachtagung Kleinwasserkraft. Nach einer Eröffnung durch Staatsrat Roberto Schmidt, den Gemeindepräsidenten Christophe Maret und den Präsidenten von SSH, Nationalrat Benjamin Roduit, werden spannende Fachbeiträge zu aktuellen Kleinwasserkraftthemen erwartet. Dabei geht es um Förderpolitik (BFE) aber auch um technische Themen (HES SO Wallis, Mhylab). Zwischen den Vorträgen gibt es Gelegenheit, sich über Firmen und Ihre Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Die Besichtigungsziele – eine alte mit Wasserkraft betriebene Schmiede und ein Abwasser-Kraftwerk – zeigen die lange Geschichte und Bandbreite der Kleinwasserkraft.

Hintergrundinformationen

  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung zum obigen Text – siehe hier.
  • Weitere Informationen zu den jährlichen Fachtagungen finden Sie hier.