Medienmitteilung: Die Biodiversitätsinitiative bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien aus

29. August 2024 – Die Organisationen aeesuisse, Suisse Eole, Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband, Swiss Small Hydro und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sagen überzeugt NEIN zur Biodiversitätsinitiative am 22. September. Sie gefährdet den Ausbau aller erneuerbaren Energien, indem sie Rechtsunsicherheit schafft, Interessenkonflikte verschärft und zu noch längeren Bewilligungsverfahren führt. Damit setzt die Initiative die Versorgungssicherheit und die Klimaziele der Schweiz aufs Spiel.

Die Biodiversitätsinitiative geht zu weit, und sie ist irreführend. Denn die Initiative fordert weit mehr als den Schutz von Biodiversität und Landschaften. Sie verlangt nämlich auch, dass schutzwürdige Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Kulturdenkmäler bewahrt und das baukulturelle Erbe geschont werden. Die Folgen für den dringenden Ausbau der erneuerbaren Energien wären fatal: Viele Flächen, Gebiete und Infrastrukturen würden umfassend geschützt, wodurch sie für den Ausbau von sauberem Schweizer Strom nicht mehr in Frage kämen.

Die Umsetzung der Biodiversitätsinitiative ist eine Blackbox. Entgegen den Aussagen der Befürworter gibt es keine Garantie, dass die Umsetzung nicht im Konflikt mit den Zielen des Stromgesetzes steht. So würde eine Annahme grosse Rechtsunsicherheit schaffen, die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung massiv erschweren und zu noch längeren Bewilligungsverfahren bei Energieinfrastrukturprojekten führen. Die Ziele des Stromgesetzes würden damit nur wenige Monate nach der deutlichen Annahme wieder ausgehebelt.

Erneuerbare Energie = Klimaschutz = Biodiversität

Betroffen wären alle erneuerbaren Energien. Viele Wasserkraftprojekte – darunter auch die wichtigen 16 Speicherprojekte für mehr Winterstrom aus dem Stromgesetz –, Freiflächen-Solaranlagen, Windparks, und Stromnetzprojekte könnten nur mit grossen Verzögerungen oder unter Umständen überhaupt nicht realisiert werden. Negative Auswirkungen gäbe es auch für PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden, da die Initiative die Baukultur verschärfen und den Denkmalschutz ausdehnen will.

Aus diesen Gründen sagen die Verbände der Stromwirtschaft aeesuisse, Suisse Eole, Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband, Swiss Small Hydro und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE überzeugt NEIN zur Biodiversitätsinitiative am 22. September.

Aus ihrer Sicht führt kein Weg am Ausbau der erneuerbaren Energien vorbei, wenn die Schweiz ihre Stromversorgung in den nächsten Jahrzehnten sichern und dem Klimanotstand begegnen will. Das Netto-Null-Ziel kann nur erreicht werden, wenn die klimaschädlichen fossilen Energien mit Strom ersetzt werden. Dafür braucht es neue Energieinfrastruktur – Produktionsanlagen wie Netze. Ein gesundes Klima wiederum ist die Grundlage für Artenvielfalt und Biodiversität. Die Gleichung ist simpel: erneuerbare Energie = Klimaschutz = Biodiversität.

Stromgesetz trägt Umwelt und Landschaft genügend Rechnung

Mit dem Stromgesetz haben rund 70% der Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 die Weichen für mehr sauberen Schweizer Strom gestellt. Gleichzeitig setzt das Stromgesetz dem Ausbau der erneuerbaren Energien klare Leitplanken, indem es Spielregeln festlegt, wo der Ausbau stattfinden darf und wo nicht. Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes ist das Stromgesetz eine Errungenschaft, weshalb auch die grossen Umweltverbände das Stromgesetz unterstützt haben.

Das sagen die Verbände:

  • Benjamin Roduit, Präsident Swiss Small Hydro: 
    «Indem die Initiative sich auf die Festlegung neuer Schutzgebiete konzentriert, verfehlt sie ihre beabsichtigte Wirkung. Denn sie behindert auch die ökologische Aufwertung vieler Flüsse, wie sie bereits in zahlreichen dezentralen Wasserkraftprojekten ohne zusätzliche öffentliche Finanzierung umgesetzt wird.»
  • Susanne Vincenz-Stauffacher, Präsidentin Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband und Nationalrätin:
    «Die Initiative will zusätzliche Schutzgebiete ausscheiden und gefährdet damit den notwendigen Ausbau der Wasserkraft. Das Ziel der Initiative steht somit im klaren Widerspruch zu den Ausbauzielen der Wasserkraft, wie sie von Volk und Parlament im kürzlich angenommenen Stromgesetz bestätigt wurden. Dabei ist gerade die Wasserkraft das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung und ein eminent wichtiger Faktor für die Versorgungssicherheit.»
  • Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse:
    «Mit dem Stromgesetz haben wir den Biodiversitätsschutz bereits entschieden. Die Initiative wäre ein Rückschritt, weil sie einen guten Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen beim Zubau von Energieanlagen bereits wieder in Frage stellt.»
  • Lionel Perret, Geschäftsleiter Suisse Eole:
    «Bei aller Sympathie für die grundsätzlichen Anliegen der Biodiversitätsinitiative müssen wir feststellen, dass sie für neue Windenergieprojekte enorme zusätzliche Rechtsunsicherheiten schafft, und somit die Nutzung der Windenergie in Frage stellt. Da zwei Drittel des Windstroms im Winter produziert werden, senkt jede Kilowattstunde Windenergie den Speicher- und Importbedarf, wie die von EPFZ und TU durchgeführte Wind Spore-Studie zeigt.»
  • Martin Schwab, Präsident Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE und CEO von CKW: 
    «Die Annahme der Initiative würde dem Stromgesetz abrupt den Stecker ziehen. Um das Klima und somit die Biodiversität zu schützen, müssen wir zwingend fossile Energien mit sauberem Schweizer Strom ersetzen. Ein Nein zur Biodiversitätsinitiative bedeutet deshalb nicht, gegen mehr Biodiversität zu sein. Im Gegenteil: Klimaneutrale Stromproduktion ist Teil der Lösung und nicht Teil des Problems.

Kontakte Swiss Small Hydro:

 

 

Medienmitteilung: Das deutliche «Ja» zum Stromgesetz erfordert eine konsequente Umsetzung – auch auf Verordnungsebene!

Liestal, 09.06.2024

Swiss Small Hydro ist höchst erfreut über das deutliche «Ja» der Schweizer Stimmbevölkerung zum Stromgesetz. Wohl ist das Gesetz von Kompromissen geprägt und auch im Bereich der Kleinwasserkraft nicht makellos – darüber hatte Swiss Small Hydro öfters berichtet. Die deutliche Bestätigung des erneuerbaren Wegs schafft jedoch die dringend benötigte Klarheit für den Weg in die Energiezukunft.

Umso wichtiger ist nun, diesen positiven Impuls auch auf Verordnungsebene konsequent umzusetzen. Die Verordnungsentwürfe zum Stromgesetz[1] sind geprägt von viel Zurückhaltung und Vorsicht und nützen den vom Gesetz vorgegebenen Handlungsspielraum nur ungenügend aus.

Im Bereich der Kleinwasserkraft fordert Swiss Small Hydro deshalb insbesondere:

  • Eine Minimalvergütung von Kleinstkraftwerken, sinngemäss auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
  • Eine Gleichbehandlung aller erneuerbarer Technologien bei der Definition des nationalen Interesses; und
  • Eine bessere Berücksichtigung von unabhängigen Produzenten und dezentralen Kraftwerken bei der Ausgestaltung der gleitenden Marktprämie;

Swiss Small Hydro wird zudem eine Situationsanalyse vornehmen und Betracht ziehen, den Abbruch der Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» zu beantragen.

Links:

 

[1] Die Vernehmlassung dauerte bis zum 28. Mai 2024

 

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Medienmitteilung: Ständerat stimmt längeren Übergangsfristen bei der Ablösung ehehafter Wasserrechte zu

Bern, 05.03.2024

Der Ständerat hat heute der Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» im zweiten Punkt zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der geregelt wird, in welchem Zeitrahmen Wasserkraftwerke mit privaten Wasserrechten die ökologische Sanierung und die Einhaltung der Restwasservorschriften einhalten müssen.

Dabei soll materiell möglichst eine Gleichbehandlung mit auf öffentlich-rechtlichen Konzessionen beruhenden Wasserkraftwerken angestrebt werden.

Die vorberatende Kommission erkannte eine erhebliche Rechtsunsicherheit, welche mit dem Bundesgerichtsentscheid 145 II 140 («Hammer») 2019 entstanden ist. Das Urteil führt dazu, dass die ökologische Sanierung bei vielen betroffenen Wasserkraftwerken eingestellt wurde, da damit ein Verlust des Wassernutzungsrechts drohte. Auch sind mehrere neue Verfahren hängig, welche ein neues und korrigiertes Bundesgerichtsurteil erwirken wollen. Die heutige Blockade ist weder aus Sicht des Gewässerschutzes noch aus Sicht der Produktion von erneuerbarer Elektrizität gewünscht.

Swiss Small Hydro begrüsst die Annahme des zweiten Punkts der Motion sehr, da damit sowohl für Wasserkraftproduzenten wie auch für die Kantone viele Fragen zum weiteren Vorgehen geklärt werden dürften. Der Verband erwartet, dass die Verfahren zur Ablösung ehehafter Wasserrechte in der Zwischenzeit ausgesetzt werden.

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Trotz Stärkung der Kleinwasserkraft: Swiss Small Hydro forciert die Unterstützung der Initiative «Jede kWh zählt!»

Liestal / Saillon, 17. Januar 2024

Das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (auch «Mantelerlass» genannt) enthält ein Förderinstrument, von welchem auch Kleinwasserkraftwerke profitieren können: Die Garantie, dass die eingespeiste Stromproduktion mindestens zu Gestehungskosten vergütet werden muss. Soll Swiss Small Hydro vor diesem Hintergrund die Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt» weiter unterstützen? Vorstand und Mitglieder haben diese Frage klar mit «Ja» beantwortet.

Von der neuen Förderung profitieren kleine Wasserkraftwerke mit einer durchschnittlichen Bruttoleistung von bis zu 150 kW. Swiss Small Hydro begrüsst die neue Regelung sehr: Sie ermöglicht nicht nur den Erhalt und die Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke, sondern auch eine Vorwärtsstrategie bei Wasserkraftwerken mit sogenannten ehehaften Wasserrechten. Stilllegungen im Zusammenhang mit der ökologischen Sanierung der Wasserkraft werden unwahrscheinlicher.

Die Ausgrenzung der kleineren Wasserkraft und die zunehmenden regulatorischen Erschwernisse waren für Swiss Small Hydro wesentliche Gründe, zusammen mit anderen Organisationen die Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» vorzubereiten und zu lancieren.

An diesem Vorhaben wird aus verschiedenen Gründen festgehalten:

  • Auch wenn kleinere Wasserkraftwerke neu gefördert werden, entsteht eine «Zahnlücke»: Viele Anlagen im mittleren Leistungsbereich zwischen 150 kW und 1 MW bleiben von der Förderung ausgeschlossen, und ein gewichtiges Potenzial – insbesondere auch für Winterstrom – bleibt ungenutzt.
  • Die Volksinitiative unterstützt den «Mantelerlass», ist aber ganzheitlicher und umfassender: Sie gibt ein klares Ziel vor und ermöglicht dem Bundesrat, bei drohender Zielverfehlung mit dem «vorrangigen nationalen Interesse» die Bewilligungsverfahren deutlich und grundsätzlich zu beschleunigen. Dies betrifft nicht nur die Energieproduktion, sondern auch den Ausbau von Strom-, (Bio-)Gas- und Wärmenetzen, die Sanierung des Gebäudeparks und die Dekarbonisierung der Mobilität. Mit dem «vorrangigen nationalen Interesse» setzt sie dabei auf ein Instrument, welches bereits in einigen EU-Ländern erfolgreich zur Anwendung kommt.
  • Gegen den «Mantelerlass» scheint das Referendum zustande zu kommen: Wird das Gesetz vom Volk abgelehnt, sind alle Fortschritte wieder zunichte gemacht. Die Volksinitiative würde dann zum «Plan B».
  • Ähnliches gilt, sollte die Initiative «Blackout stoppen» erfolgreich eingereicht werden. Auch wenn sich diese Initiative nicht gegen erneuerbare Energien richtet, würde sie zumindest die Energiepolitik der letzten Jahre in Frage stellen. Die Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» sichert den erneuerbaren Weg ab.

Für den Entscheid für die weitere Unterstützung der Volksinitiative wurden die Mitglieder befragt, welche das Vorgehen mit grosser Mehrheit unterstützten und gleichzeitig einen beträchtlichen finanziellen Betrag an den Trägerverein «Jede einheimische und erneuerbare kWh zählt!» überwiesen.

Links:

Kontakte:

  • Benjamin Roduit, Präsident Initiativkomitee, Tel: +41 (0)79 607 79 56, E-Mail
  • Martin Bölli, Mitglied Initiativkomitee und Geschäftsleitung Swiss Small Hydro, Tel: +41 (0) 79 373 70 47, E-Mail

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Lancierung der Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» am 14. Februar 2023

Medienmitteilung des Initiativkomitees „Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!“

St. Gallen / Bern, 10. Februar 2023

Die aktuelle Energiekrise zeigt schonungslos die Schwächen unserer heutigen Energieversorgung auf. Insbesondere im Winterhalbjahr kann nicht beliebig Strom importiert werden. Der Klimawandel verändert die Produktion des bestehenden Kraftwerkparks. Gleichzeitig benötigt die Dekarbonisierung von Gebäuden, Industrie und der Mobilität generell deutlich mehr Strom. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und dringend: Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz helfen, den Stromverbrauch zu reduzieren – und die in der Schweiz verfügbaren erneuerbaren Energiepotenziale müssen rascher und umfassender genutzt werden können.

Die Schweiz hat das Wissen und die Technologie, diese Herausforderung erfolgreich meistern zu können. Dennoch harzen der weitere Zubau, und wesentliche Gründe dafür sind auch Partikular-Interessen und eine ausgeprägte «Ja, aber»-Mentalität: Ob Energiesparen oder Reduktion der Energieverluste, ob «Nicht-in-Schutzgebieten» oder Atomkraftwerke, es gibt viel zu viele Ausreden, mit welchen der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion verhindert wird. Ergänzend dazu herrscht ein unbeschreiblicher Kosten- und Vergleichswirrwarr, welcher Entscheidungen und Priorisierungen zusätzlich erschweren. Weitgehend ignoriert wird, wie sehr sich Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Natur- und Landschaftsschutz gegenseitig beeinflussen.

Dabei ist es eigentlich einfach: Wir benötigen alle in der Schweiz verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, welche umweltfreundlich und wirtschaftlich erschlossen werden können. Und ergänzend dazu umfassende Energieeffizienz-Massnahmen, welche Energieverluste reduzieren und unsere ganze Aufmerksamkeit benötigen. Das Initiativkomitee ist davon überzeugt, dass dieser einfache Ansatz in der Verfassung als nationales Interesse verankert werden muss. Denn in der Interessenabwägung werden auch heute noch nationale Interessen, welche per Gesetz definiert sind, nicht gleich hoch gewichtet wie solche, welche in der Verfassung verankert werden.

Ergänzend will die Volksinitiative Handlungsdruck auf allen politischen Ebenen erzeugen: Die Volksinitiative droht mit einem übergeordneten nationalen Interesse für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, sollte die Schweiz bis zu einem allfälligen Inkrafttreten (um 2030) auf Kurs mit den Klimaschutzzielen und der verbesserten Versorgungssicherheit sein. Damit nimmt die Volksinitiative ab dem ersten Tag alle Interessengruppen in die Pflicht und erzeugt ab sofort Wirkung.

Und jede Unterschrift trägt dazu bei, diesen Druck zu erhöhen.

Links:

Kontakte:

  • Benjamin Roduit, Präsident Initiativkomitee, Tel: +41 (0)79 607 79 56, E-Mail
  • Martin Bölli, Mitglied Initiativkomitee und Geschäftsleitung Swiss Small Hydro, Tel: +41 (0) 71 228 54 50, E-Mail

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Förderung für alle ökologisch sanierten Wasserkraftwerke

Das UVEK hat eine Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich durchgeführt. Die darin beschriebenen Ansätze werden durch Swiss Small Hydro sehr unterstützt.

Konkret rechnet Swiss Small Hydro mit folgenden Auswirkungen:

  • Die Stilllegung von kleineren, ökologisch unbedenklichen Wasserkraftwerken kann verhindert werden. Dadurch muss die Finanzierung der ökologische Sanierung Wasserkraft weniger Produktionsausfall kompensieren – der Fonds wird entlastet. Und selbstverständlich wird damit der Erhalt der Produktion solcher Wasserkraftwerke (<300kWBr, Swiss Small Hydro rechnet mit 463 GWh/a) besser geschützt.
  • Durch eine Gesamterneuerung (oder gar technische Erweiterung) dieser Anlagen werden diejenigen Kostenanteile, welche für die ökologische Sanierung anfallen, günstiger. Der Grund ist, dass gewisse Kosten – bspw. für die Zufahrt und Baustelleneinrichtung,
    oder auch die Planung – nur einmalig anfallen werden. Auch die spezifischen Kosten des Investitionsbeitrag werden optimiert, da nur noch diejenigen Kostenanteile angerechnet werden können, welche für die eigentliche Energieproduktion relevant sind.
  • Die Lösung schafft eine Möglichkeit zur Beseitigung des «Vorfinanzierungsproblems» bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft. Solche Massnahmen müssen heute durch die Betreiber der Anlagen vorfinanziert werden und werden erst nach Abschluss zurückerstattet. Betreiber kleinerer Wasserkraftwerke besitzen dazu oft zu wenig Liquidität, und für Banken ist diese Finanzierung aufgrund der sehr kurzen Laufzeit nicht interessant. Mit einer Gesamtsanierung werden die Projekte grösser und komplexer, ausserdem kann für den energetischen Teil der Anlage mit einem langfristigeren Finanzierungsbedarf gerechnet werden. Dies schafft Anreize für die Fremdfinanzierung.
  • Die Lösung schafft einen Anreiz zu proaktiver und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Kraftwerksbetreibern und Behörden, da die Angst vor Stilllegungen oder vor unverhältnismässig hohen Sanierungsmassnahmen gemindert wird. Die Verfahren dürften sich damit beschleunigen. Dies gilt insbesondere auch für die Besitzer von Wasserkraftanlagen, welche auf der Basis von ehehaften Wasserrechten betrieben werden und welche gemäss Bundesgerichtsentscheid neu konzessioniert werden müssen.

Im Weiteren unterstützt Swiss Small Hydro auch die Anpassung der Berechnung des Referenzmarktpreises und der Berechnung des Bewirtschaftungsentgelts, sowie die quartalsscharfe Ausstellung der Herkunftsnachweise.

Die Änderungen sollen im Sommer 2023 in Kraft treten.

  • Die Medienmitteilung des UVEK zur Vernehmlassung findet sich hier.
  • Die vollständige Stellungnahme von Swiss Small Hydro findet sich hier:

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Medienmitteilung – SSH lanciert im Dezember 2022 die Volksinitiative «Jede Kilowattstunde zählt»

St. Gallen / Saillon, 30. September 2022

Seit Ende 2021 ist Swiss Small Hydro am Vorbereiten der Volksinitiative mit dem Titel «Jede (einheimische und erneuerbare) Kilowattstunde zählt!». Die laufenden parlamentarischen Verhandlungen zum Bundesgesetz «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» («Mantelerlass») zeigen, dass diverse Elemente der Volksinitiative bereits berücksichtig sind. Doch wesentliche Bremsen bleiben – weshalb im Dezember 2022 die Unterschriftensammlung lanciert werden soll.

Swiss Small Hydro ist positiv überrascht, wie weit der Ständerat in seinem Entwurf zum «Mantelerlass» geht, und damit weitgehend zufrieden. Dies gilt auch für die umstrittene Aufweichung des absoluten Schutzes von Biotopen oder Schutzgebieten. Wichtig ist, dass das eigentliche Schutzziel erhalten bleibt – dann ist auch eine Nutzung denkbar. Solche Beispiele gibt es, und das hat der Ständerat wohl berücksichtigt.

Weiterhin sind jedoch wesentliche Bremsen im Gesetzesentwurfs enthalten: Die Erneuerung oder Erweiterung von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 300 kW soll weiterhin nicht gefördert werden, ebenso der Neubau von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 1 MW Leistung. Damit würden Wasserkraftwerke, wie beispielsweise das kürzlich sanierte Kleinwasserkraft Beckenried (siehe «Links») mittelfristig verschwinden, und das dezentrale Wasserkraftpotenzial, welches einen grossen Teil der Energie im Winterhalbjahr produziert, könnte nur ungenügend erschlossen werden. Gemäss der Interpellation 21.3201 dürfte es sich dabei um eine jährliche Stromerzeugung von mindestens 1’000 Gigawattstunden handeln. Dies ist für Swiss Small Hydro Grund genug, um an der Lancierung der Volksinitiative festzuhalten.

Der «Mantelerlass» geht nun in den Nationalrat. Es ist davon auszugehen, dass dieser daran nochmals diverse Anpassungen vornimmt. Zudem wird mit grosser Wahrscheinlichkeit am Ende der parlamentarischen Debatte das Referendum ergriffen und die Vorlage im Sommer 2023 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Swiss Small Hydro sieht seine Volksinitiative deshalb auch als «Plan B», um die Absicht einer vorwiegend erneuerbaren Energieversorgung in der Verfassung zu verankern. Diese Verankerung in der Verfassung ist Swiss Small Hydro grundsätzlich wichtig, denn nur diese garantiert eine ausgewogene Interessenabwägung.

Links:
Kontakte:

 

Nachtrag vom Januar 2023: Wir bleiben dran, aber es dauert einfach länger, als geplant. Die Volksinitiative wird voraussichtlich Mitte Februar lanciert.

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Stellungnahme Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP)

Swiss Small Hydro hat eine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Anpassung des Richtplans Basel-Landschaft (KRIP) eingereicht. Der Richtplan beinhaltet neu auch eine Positivplanung der Wasserkraft.

Swiss Small Hydro weist darauf hin, dass mit den in der Positivplanung berücksichtigten Standorten die Ziele des Kantons Basel-Landschaft nicht erreicht werden können, und empfiehlt, zumindest auch sämtliche Standorte „Vororientierung“ in die Positivliste aufzunehmen. Ausserdem wird die undifferenzierte Anwendung der  Systematik „Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» des UVEK kritisiert, die 2012 durch das BAFU ohne Berücksichtigung der Interessen der Kleinwasserkraft erarbeitet wurde.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier:

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– Link Vernehmlassung KRIP: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen

Stellungnahme „Beschleunigte Bewilligungsverfahren“

Swiss Small Hydro hat eine Stellungnahme zu den beschleunigten Bewilligungsverfahren eingereicht. Die Vorlage bringt der Kleinwasserkraft keine Vorteile, da sie nur bei den „bedeutendsten“ Wind- und Wasserkraftwerken zur Anwendung kommen soll. Zudem gilt es zu verhindern, dass durch die Umsetzung Verschlechterungen resultieren.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier:

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Generalversammlung von Swiss Small Hydro beschliesst Grundsatz-Entscheid für die Lancierung einer Volksinitiative „jede kWh zählt!“

St. Gallen, 14. Mai 2022

Die Generalversammlung von Swiss Small Hydro hat sich am 13. Mai in Münchenstein BL mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Volksinitiative zur konsequenteren Förderung einheimischer erneuerbarer Energien lanciert werden soll. Das übergeordnete Ziel ist die Dekarbonisierung der Energieversorgung bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungssicherheit. Mit grosser Mehrheit hat die Generalversammlung diesen Grundsatzentscheid getroffen.

Damit können die seit Anfang Jahr geleisteten Vorarbeiten, bei welchen sich insgesamt sechs weitere Organisationen aus den Bereichen Wasserkraft, Sonnenenergie, Windkraft und Biomasse engagiert hatten, finalisiert und der Prüfprozess bei der Bundeskanzlei gestartet werden.

Die Lancierung wird im September erwartet. Weitere Details zur Volksinitiative werden zu gegebener Zeit durch die Gruppe bekannt gegeben.

Anschliessend wurde Andreas Marti nach 10 jährigem Engagement als Vize-Präsident von Swiss Small Hydro verabschiedet. Neu in den Vorstand wurden Giovanni Leonardi (TI), Hans-Walther Rutz (SG) und Adrian Bretscher (ZH) gewählt. Viviane Kessler wurde neu als Vizepräsidentin Deutschschweiz gewählt.