Im letzten Jahrhundert wurden Industrie und Gewerbe in der Schweiz durch über 10’000 Kleinwasserkraftanlagen mit Energie versorgt. 1914 wiesen die Wasserrechtsregister der Schweiz rund 7’000 Kleinwasserkraftwerke bis 10 Megawatt (MW) Leistung auf. Davon waren über 90% Anlagen kleinster Leistung bis zu 300 Kilowatt (kW) wie Wasserräder oder Kleinturbinen.
Mit dem flächendeckenden Ausbau des Stromnetzes, dem Angebot billiger Energie aus Grosskraftwerken und wegen der Konkurrenz der billig und flexibel einsetzbaren Verbrennungsmotoren setzte im 20. Jahrhundert ein grosses Kleinwasserkraftsterben ein.
1985 bestanden noch ca. 1’000 Strom produzierende Wasserkraftwerke (Leistung bis 10 MW), davon ca. 700 mit einer Leistung bis 300 kW. Zusätzlich gab es ca. 400 Anlagen mit rein mechanischer Kraftverwendung.
1990 wurde vom Volk, unter dem Eindruck der Tschernobyl Reaktorkatastrophe und einer drohenden Klimaveränderung, der Energieartikel der Bundesverfassung angenommen. Darauf basierend wurde 1991 der Energienutzungsbeschluss (ENB) erlassen, welcher eine neue wirtschaftliche Basis für die erneuerbaren Energien ermöglichte. Dank der 2008 eingeführten kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) können auch Kleinstwasserkraftwerke wieder rentabel produzieren.