BAFU: Befristete Reduktion der Restwassermengen – Evaluation zeigt durchzogenes Bild

Bern, 30.11.2023 – Der Bundesrat hatte im Herbst 2022 die Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion in Kraft gesetzt. Bei bestimmten Wasserkraftwerken wurden die Betreiber verpflichtet, von Oktober 2022 bis Ende April 2023 die Restwassermengen zu reduzieren, damit mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung stand. Eine Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU bei den Kantonen ergab, dass damit die Stromproduktion weniger stark erhöht werden konnte als erwartet. Die reduzierten Restwassermengen erschwerten zwar mutmasslich mancherorts die Fortpflanzung bei Fischen, aufgrund der zeitlich begrenzten Reduktion der Restwassermenge kam es aber zu keinen irreversiblen Schäden der Biodiversität.

Der Bericht zeigt, dass insgesamt 44 Wasserkraftanlagen aus 13 Kantonen die Massnahme gemäss Verordnung umgesetzt hatten. Die Stromproduktion erhöhte sich dadurch insgesamt um 26 GWh. Geschätzt worden war eine Mehrproduktion von 150 GWh. Verschiedene Gründe führten zu dieser Differenz. So konnten einige Wasserkraftwerke die Verordnung aus technischen Gründen nicht umsetzen. Bei Kraftwerken in Grenzregionen unterstützten die ausländischen Behörden die Massnahme nicht. Zudem wurde die Verordnung von Oktober 2022 bis Ende März 2023 – einen Monat weniger lang als geplant – umgesetzt. Im Weiteren stand im Winter eine kleinere Restwassermenge als angenommen zur Verfügung. Die Trockenheit hatte zudem mancherorts vermutlich negative Auswirkungen auf die Stromproduktion.

Die vollständige Medienmitteilung des BAFU findet sich hier.