Nationalrat spricht sich für besseren Schutz ehehafter Wasserrechte aus

Der Nationalrat hat am 6. Juni 2023 die Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» behandelt und dabei anerkannt, dass bei der Ablösung der historischen Rechte mehr Zeit eingeräumt werden muss. Dabei sei materiell eine Gleichbehandlung mit auf öffentlich-rechtlichen Konzessionen beruhenden Wasserkraftwerken anzustreben.

Der Bundesrat hatte die Motion in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil, welcher verlangte, dass private bzw. ehehafte Wasserrechte als selbständige und dauernde Rechte im Grundbuch gesichert werden, wurde äusserst knapp mit 97 zu 94 Stimmen verworfen. Im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 zur «baldmöglichsten» Ablösung ehehafter Wasserrechte entsteht damit eine neue Situation, die auch auf laufende Verfahren Einfluss nehmen dürfte.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat

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