Medienmitteilung zum Entscheid des Bundesgerichts zur erforderlichen Neukonzessionierung mehrerer Hundert Wasserkraftwerke
St. Gallen, 16. Mai 2019
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die sogenannten «ehehaften» Wasserrechte baldmöglichst und entschädigungslos durch Konzessionen abgelöst werden müssen. Dieser Entscheid kommt völlig überraschend, hat doch das Bundesgericht diese historischen Wasserrechte in mehreren Urteilen bis anhin immer geschützt. Swiss Small Hydro verfolgt gespannt die weitere Entwicklung des Prozesses. Das Urteil hat eine enorme Tragweite und betrifft schweizweit Hunderte von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken.
Der Entscheid des Bundesgerichts wurde anfangs Mai kommuniziert und der Fall liegt nun beim Regierungsrat des Kantons Zug. Der Kanton hat sich 30 Tage Zeit genommen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Für Swiss Small Hydro kommt das Urteil völlig unerwartet, wurden doch die ehehaften Wasserrechte in verschiedenen früheren Urteilen immer geschützt. Auch sind die Erwägungen nicht vollumfänglich nachvollziehbar. Die Anzahl bestehender ehehafter Wasserrechte wurde beispielsweise erheblich unterschätzt.
Es ist davon auszugehen, dass nun Projekte in Bewilligungsverfahren massive Verzögerungen erhalten werden. Das gilt nicht nur Arbeiten im Zusammenhang mit der erneuerbaren Energieproduktion, sondern auch mit der ökologischen Sanierung der Wasserkraft, welche durch das Bundesamt für Umwelt BAFU koordiniert wird.
Der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft setzt sich für die nachhaltige Nutzung der Wasserkraft ein. Der Schutz der ehehaften Wasserrechte ist dabei kein Widerspruch.
Hintergrundinformationen
- Bundesgericht, Urteil vom 29. März 2019
- Swiss Small Hydro Faktenblatt zur Kleinwasserkraft
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- Über Swiss Small Hydro
Medienmitteilung als PDF:
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