Energeiaplus.com – Investitionsbeiträge für Erneuerungen von Wasserkraftanlagen

Ein schönes Bespiel für einen Investitionsbeitrag durch das Bundesamts für Energie (BFE) stellt das Kleinwasserkraftwerk Grossbach im Kanton St. Gallen dar. 40% der gesamten anrechenbaren Investitionskosten wurden übernommen. Die Anlage versorgt nun 800 Haushalte mit sauberem Strom durch Kleinwasserkraft.

Mehr dazu lesen Sie hier.

BFE Publikation – Hydroenergie aus dem Dorfbach

Kleinwasserkraft aus dem Dorfbach: Ein neues Konzept nutzt eine umgebaute Pumpe, die rückwärts betrieben als Francis-Turbine eingesetzt wird. Ein Kleinstwasserkraftwerk dieser Bauart läuft seit Ende 2018 in Andelfingen (Zürich). In einem BFE-Pilotprojekt hat es seither seine Funktionstüchtigkeit unter Beweis gestellt.

Mehr Details erfahren Sie hier.

BAFU – FAQ Sanierung Wasserkraft

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat wichtige Fragen und Antworten zum Vollzug und zur Finanzierung von Sanierungsprojekten in den Bereichen Schwall/Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit zusammengetragen.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Kleinwasserkraft – Petite Hydro N°100 im Versand

Die neueste Ausgabe unseres Verbandmagazins befindet sich auf dem Weg zu unseren Mitglieder*innen. Es handelt sich hierbei um die N°100. Diese spezielle Ausgabe kommt mit einem eigenen Jubiläumsteil. Bereits jetzt kann diese hier online gelesen werden.

Themen in unserer N°100:

  • damals und heute; was hat sich seit 100 Ausgaben des Magazins so entwickelt?
  • Runder Tisch mit Bundespräsidenting S. Sommaruga
  • Stilllegung des KW Oederlin im Jahr 2021
  • Rückblick ausserordentliche Generalversammlung und Fachtagung Kleinwasserkraft in Wimmis
  • Erwiderung auf den Artikel „Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom“;
  • und weitere.

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Medienmitteilung – Unabhängiges Rechtsgutachten zum Umgang mit ehehaften Wassernutzungsrechten bei Wasserkraftwerken

St. Gallen, 07. Dezember 2020

Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom März 2019 müssten «baldmöglichst» Konzessionsverfahren bei Hunderten von Wasserkraftwerken durchgeführt werden. Das Urteil blockiert damit Investitionen in die Sanierung und Erneuerung dieser Kraftwerke, insbesondere auch für deren gewässerökologische Aufwertung. Ein unabhängiges Rechtsgutachten, welches von Swiss Small Hydro in Auftrag gegeben wurde, zeigt nun einen Lösungsansatz auf: Eine pragmatische und sinngemässe Umsetzung des Urteils ermöglicht, dass der Aufwand bei den kantonalen Verwaltungen massiv reduziert werden kann, ohne dass Kompromisse bei der Erfüllung der gewässerökologischen Anforderungen eingegangen werden müssen. Gleichzeitig wird das Vertrauen und die Eigentumsgarantie der Stromproduzenten geschützt. 

Swiss Small Hydro hat im Hinblick auf die Umsetzung dieses Urteils durch die Kantone ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das Bundesgericht vor allem die Durchsetzung des heutigen Rechts auch in jenen Fällen bezweckt, in denen die Wassernutzung aufgrund ehehafter privater Rechte erfolgt.

Private Wassernutzungsrechte stehen unter dem Schutz der Eigentumsgarantie in der Bundesverfassung. Eine Ablösung dieser Privatrechte durch staatliche Konzessionen stellt eine Enteignung dar. Sie wäre nur zulässig aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, wenn zuvor das Enteignungsverfahren durchgeführt und volle Entschädigung geleistet worden ist.

Das Gutachten kommt weiter zum Schluss, dass sich die Ausführungen des Bundesgerichts nicht auf die ehehaften privaten Wassernutzungsrechte, sondern auf ihre Wohlerworbenheit beziehen. Die zeitliche Befristung der Wohlerworbenheit von privaten Wassernutzungsrechten ist das wesentlich Neue und Grundlegende im Urteil des Bundesgerichts.

Nach der Amortisation von Investitionen sind die ehehaften privaten Wassernutzungsrechte nicht mehr wohlerworben. Ab dann ist das geltende Recht grundsätzlich entschädigungslos auch bei der Wassernutzung durch private Rechte anwendbar. Eine Ablösung der privaten Rechte durch Konzessionen ist dazu nicht erforderlich und wäre zu diesem Zweck unverhältnismässig.

Swiss Small Hydro setzt sich für ein nachhaltiges Energiesystem ein. Der Schutz der ehehaften Wasserrechte ist dabei kein Widerspruch. Im Gegenteil: Es benötigt ein sicheres Investitions- und Produktionsklima für die Betreiber*innen von Kleinwasserkraftanlagen für die Umsetzung der Schweizer Energiestrategie 2050 und das Zielbild „klimaneutrale Schweiz 2050“. Entsprechend dieser Ziele des Bundes wird mit einem Zubau an Kleinwasserkraft gerechnet – und dafür leisten die Kraftwerke mit ehehaften Wasserrechten einen bedeutenden Anteil.

Hintergrundinformationen

  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung zum obigen Text – siehe hier.
  • Gutachten Swiss Small Hydro – siehe hier.
  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung vom 18. Mai 2020: «Ehehafte Wasserrechte ablösen – Wie weiter mit der Wasserkraft im Kanton St. Gallen?» – siehe hier.
  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung vom 16. Mai 2019 zum Entscheid des Bundesgerichts zur erforderlichen Neukonzessionierung mehrerer Hundert Wasserkraftwerke – siehe hier.
  • Bundesgericht, Urteil vom 29. März 2019 – siehe hier.
  • Swiss Small Hydro Faktenblatt zur Kleinwasserkraft – siehe hier.

 

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 42 publiziert

Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde publiziert.

Themen:

  • Neue Gesamtdokumentation Kleinwasserkraft vom BFE veröffentlicht (siehe hier)
  • Rückblick Fachtagung Kleinwasserkraft von Swiss Small Hydro (sieh hier)
  • Diverse Kurzmitteilungen zu: Herkunftsnachweise, Verschiedene Gutachten zu ehehaften Wasserrechten erstellt, Schweizer Strommix 2019, ElCom über Stromversorgungssichherheit, Publikationen, Pronovo Statistik Q3/2020 und vieles mehr…

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

Medienmitteilung – Erwiderung auf den Artikel «Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom»

St. Gallen, 03. November 2020

Swiss Small Hydro kritisiert einseitige Darstellung der Solar-Agentur!

Am 20.10.2020 veröffentlichte die Tamedia Publikationen den Artikel «Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom» basierend auf einer Studie der Solar-Agentur. Swiss Small Hydro kritisiert die einseitige Darstellung mit teils „kreativen“ und nicht nachvollziehbaren Berechnungen der Solar-Agentur. Politiker wie der ehemalige CVP-Nationalrat Reto Wehrli, die solche Aussagen seit Jahren unreflektiert streuen, sind mitverantwortlich für das Ausbremsen der Energiewende.

Wir haben eine inhaltliche Richtigstellung der falschen Aussagen vorgenommen (sieh hier). Die fünf Kern-Botschaften sind:

  1. Viel Geld für wenig Strom bei der Kleinwasserkraft? Falsch! Die Antwort findet sich auf den Seiten von Pronovo: «Die grösste Fördereffizienz weist die Kleinwasserkraft auf».
  2. Mit gleichem Geld siebenmal mehr Solarstrom? Falsch! Die lange Betriebsdauer von Kleinwasserkraftwerken wird in der Rechnung der Solar-Agentur ignoriert und zieht Beispiele heran, die so nicht vergleichbar sind.
  3. Zeigt uns die Physik das Potenzial der verschiedenen Erneuerbaren Energiequellen? Ja! Aber man sollte es richtig rechnen. Dann sieht man auch, dass die Solar-Agentur das Potenzial der Wasserkraft massiv unterschätzt.
  4. Umweltschutz versus Klimaschutz? Nein! Wir brauchen Klimaschutz, um unsere Umwelt und die Gewässer zu schützen. CO2-neutrale Energie ist hierfür essentiell.
  5. Unsere Gegenfrage: warum gibt es weltweit noch kein Land, welches nur auf Solarstrom setzt? Die Antwort hat mit Volatilität und der Verfügbarkeit des Stroms zu tun – Länder die das Ziel 100% Erneuerbare (fast) erreicht haben, nutzen (auch) Wasserkraft; kurz gesagt, es ist eine Frage der nationalen (Versorgungs-) Sicherheit.

Wichtig ist, dass wir für den Ausbau aller Erneuerbarer einschliesslich Solarenergie sind. Es macht keinen Sinn, die erneuerbaren Energien mit irreführende Berechnungen gegeneinander auszuspielen. Vielmehr ist eine kluge Symbiose zwischen Sommer- und Winterstrom entscheidend, um die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen und die nationalen Klimaziele zu erreichen.

Stellungnahme Swiss Small Hydro zum Artikel «Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom»

Erwiderung auf den Artikel «Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom»

Schade! Während der Solar-Preis eine wirklich gute Initiative der Solar-Agentur ist, greift die Agentur leider immer wieder auf einige falsche Berechnungen zurück, um Stimmung gegen die Kleinwasserkraft (KWK) zu machen. Diese unhaltbaren Aussagen wurden erneut von der Presse aufgenommen und haben über den Artikel «Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom» viele Leserinnen und Leser erreicht. Der Artikel greift Kernaussagen der neuesten Veröffentlichung der Solar-Agentur vom 20.10.2020 auf. Einige Politiker, insbesondere der im Artikel zitierte ehemalige CVP-Nationalrat Reto Wehrli, wiederholen immer wieder polarisierende und unwissenschaftliche Aussagen und sind somit mitverantwortlich für das Ausbremsen der Energiewende.

In der unten verlinkten Stellungnahme führen wir eine Richtigstellung der Aussagen von der Solar-Agentur durch. Die Richtigstellung enthält fünf Kern-Botschaften:

  1. Viel Geld für wenig Strom bei der Kleinwasserkraft? Nein! Die Antwort findet sich auf den Seiten von Pronovo, denn: «Die grösste Fördereffizienz weist die Kleinwasserkraft auf».
  2. Mit gleichem Geld siebenmal mehr Solarstrom? Nein! Die lange Betriebsdauer von Kleinwasserkraftwerken wird in der Rechnung der Solar-Agentur ignoriert und zieht Beispiele heran, die so nicht vergleichbar sind.
  3. Zeigt uns die Physik das Potenzial der verschiedenen Erneuerbaren Energiequellen? Ja! Aber man sollte richtig rechnen. Die Solar-Agentur unterschätzt das Potenzial der Wasserkraft massiv. Für verschiedene Technologien braucht es verschiedene Methoden der Potenzialabschätzung.
  4. Umweltschutz versus Klimaschutz? Nein! Wir brauchen Klimaschutz, um unsere Umwelt und die Gewässer zu schützen. CO2-neutrale Energie ist hierfür essentiell.
  5. Unsere Gegenfrage: warum gibt es weltweit noch kein Land, welches nur auf Solarstrom setzt? Die Antwort hat mit Volatilität und der Verfügbarkeit des Stroms zu tun – Länder die das Ziel 100% Erneuerbare (fast) erreicht haben, nutzen (auch) Wasserkraft; kurz gesagt, es ist eine Frage der nationalen (Versorgungs-) Sicherheit.

Medienmitteilung – Benjamin Roduit als neuer Präsident von Swiss Small Hydro gewählt

Spiez, 10. Oktober 2020

Swiss Small Hydro dankt Jakob Büchler und heisst Benjamin Roduit willkommen!

An der Generalversammlung des Schweizerischen Verbands für Kleinwasserkraft (Swiss Small Hydro) am 10. Oktober 2020 wurde Benjamin Roduit als Nachfolger von Jakob Büchler gewählt. Der Vorstand dankte Jakob Büchler für seine 8-jährige Amtszeit für Swiss Small Hydro und seine engagierte Unterstützung des Verbandes. Der neu gewählte Präsident Benjamin Roduit aus dem Wallis wird durch seinen direkten Zugang zu wichtigen Wasserkraftakteuren im Wallis, sowie durch seine Funktion als Nationalrat, dem Verband neue Möglichkeiten eröffnen. Ursprünglich war sein Amtsantritt bereits für Mai 2020 geplant, musste jedoch aufgrund von COVID-19 verschoben werden. Der leidenschaftliche Marathonläufer und Bergsteiger hat sich dadurch nicht aufhalten lassen und seine Arbeit für die Kleinwasserkraft in der Schweiz bereits aufgenommen, indem er begann weitere Mitglieder anzuwerben, die Kleinwasserkraft in politischen Debatten zu vertreten und sich aktiv bei den Vorstandssitzungen von SSH einzubringen.

20201009 MM SSH Wahl Präsident

Stellungnahme Swiss Small Hydro zum WSL Bericht «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz»

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL hat am 24. August 2020 mittels Medienmitteilung ihren Bericht zu «Biodiversitätsschädigenden Subventionen in der Schweiz» veröffentlicht. Zu diesen „Subventionen“ wird auch die Förderung der Kleinwasserkraft gezählt. Die Kritik an der Kleinwasserkraft basiert aber nicht auf wissenschaftlichen Studien, sondern insbesondere auf Aussagen politischer Akteure. Swiss Small Hydro hat deshalb Kontakt mit der WSL aufgenommen und diese Aussagen diskutiert.

Zentrale Kritikpunkte von Swiss Small Hydro:

  • Im Bericht der WSL werden ausschliesslich negative Auswirkungen der Kleinwasserkraft behandelt. Beispiele mit positiven Auswirkungen auf die Biodiversität werden konsequent ignoriert:
    • In den Schweizer Fliessgewässern gibt es unzählige Querbauwerke, aber nur ein gutes Prozent davon dient der Kleinwasserkraft. Beim Bau von Kleinwasserkraftwerken ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit gesetzlich abgesichert. Einnahmen aus der Stromproduktion finanzieren somit indirekt den Bau von Fischwanderhilfen an bisher beeinträchtigten Gewässerabschnitten.
    • Auch die Wiederherstellung der Geschiebedurchgängigkeit, die Befreiung der Gewässer von Siedlungsabfällen oder weiteren ökologischen Aufwertungsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Kraftwerke führen zu Verbesserungen, von welchen auch die Biodiversität profitiert.
  • Bei der Aussage, dass dezentrale Kleinwasserkraft ähnlich schädigende Effekte wie grosse haben, handelt es sich um eine Hypothese, die aus Sicht von Swiss Small Hydro nicht stimmen kann. Auch nicht, wenn man die schädigenden Effekte ins Verhältnis zur Energieproduktion stellt. Kleinwasserkraftwerke können aufgrund der deutlich geringeren Wassermengen einfacher optimal in die Gewässer integriert werden. Kleine Anlagen weisen in den allerwenigsten Fällen Speicher auf, wodurch die natürliche Abflussdynamik erhalten bleibt. Im Gegensatz zu grossen Anlagen sind Fein- oder Horizontalrechen Standard und verhindern, dass Fische in die Turbine gelangen. Die beeinträchtigte Gewässerstrecke ist in der Regel sehr kurz, in vielen Fällen sogar nur auf den eigentlichen Absturz reduziert, welcher oft auch in ursprünglichem Zustand nie fischgängig war. Die bessere Integration ins Gewässer ist der wichtigste Vorteil der Klein- und Kleinstwasserkraft.
  • Kleinwasserkraftwerke erzeugen den Strom dezentral und, im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien, sehr regelmässig. Damit ist auch bei starkem Ausbau der Kleinwasserkraft keine Verstärkung des Übertragungsnetzes erforderlich. Auch sind keine zusätzlichen Speicher erforderlich.
  • Die Energiestrategie 2050 erfordert einen massiven Ausbau an Strom aus erneuerbaren Quellen. Es ist in Zukunft – trotz Energieeffizienzmassnahmen – eine deutlich höhere Stromproduktion erforderlich, um die Dekarbonisierung des Energiesektors zu ermöglichen. Die im Bericht vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen „Energiesparen“ und „Fokus Photovoltaik“ genügen damit nicht, um die Ziele der Energiestrategie 2050 nur annähernd erreichen zu können.
  • Während Aussagen von einzelnen Gewässerschutzorganisationen unreflektiert übernommen wurden, kamen Vertreter der Kleinwasserkraft nicht zu Wort. Im Bericht sind zudem diverse politische Statements enthalten.
    • Beispiel (S. 203, unkommentiert): Nach Artikel 8 der Energieverordnung (EnV) wird folgenden Wasserkraftwerkanlagen ein nationales Interesse attestiert: bei einer mittleren erwarteten Jahresproduktion von 20 GWh (bei neuen Anlagen) oder von 10 GWh und > 800 Stunden Stauinhalt bei Vollleistung (beim Ausbau einer bestehenden Anlage) sowie Pumpspeicheranlagen mit einer Leistung von 100 MW. Damit erlangen Wasserkraftwerke, die 0.3-0.6 Promille der Wasserkraftproduktion leisten, nationales Interesse und somit wird deren Bau in national geschützten Landschaften erleichtert (Aqua Viva 2017).

Swiss Small Hydro hat die Aussagen zur Kleinwasserkraft mit der WSL per E-Mail und telefonisch diskutiert, und verzichtet auf die Forderung einer Anpassung des Berichts. Die WSL hat im Gegenzug in Aussicht gestellt, im Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie zurückhaltender und differenzierter mit Kritik an der Kleinwasserkraft vorzugehen.