Beantwortung einfache Anfrage Kanton St. Gallen

Die einfache Anfrage vom St. Galler Kantonsrat Felix Bischofberger wurde beantwortet. Es ging dabei um Fragen rund um „Ehehafte Wasserrechte ablösen – wie weiter mit der Wasserkraft im Kanton St. Gallen?“. Der Kanton gibt in seiner Antwort ein positives Signal an alle Kraftwerksbetreiber*innen und zeigt, dass „diese Anlagen […] nicht durch kurzfristig greifende Massnahmen in ihrer weiteren Existenz gefährdet werden“ sollen.

Die Anfrage im Wortlaut, sowie die Antwort der St. Galler Regierung finden Sie hier

Kleinwasserkraft – Petite Hydro N°99 im Versand

Die neueste Ausgabe unseres Verbandmagazins befindet sich auf dem Weg zu unseren Mitglieder*innen. Bereits jetzt kann diese hier online gelesen werden.

Themen in unserer N°99:

– Energieautonomes Wohnen am Aawasser;

– Kraftwerk Bristen im BLN-Schutzgebiet;

– Neue Rahmenbedingungen für die Kleinwasserkraft;

– Revision Wasserrechtsgesetz;

– Neuorganisation der Geschäftsstelle von Swiss Small Hydro;

– Erwiderung in „Wasser, Energie, Luft“;

– und weitere.

Sind Sie interessiert an einem Jahresabonnement? Das freut uns sehr! Das Abo können Sie hier bestellen. 

Runder Tisch zur Wasserkraft mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga

Auf Einladung von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga haben sich Vertreterinnen und Vertreter wichtiger Akteure im Bereich der Wasserkraft zu einem runden Tisch getroffen. Der designierte Präsident von Swiss Small Hydro, Benjamin Roduit, war auch dabei und hat die Position der Kleinwasserkraft eingebracht.

Die Medienmitteilung vom UVEK lesen Sie hier.

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 41 publiziert

Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde soeben publiziert.

Themen:

  • Vernehmlassungen des Bundes (EnG, EnFV, StromVV, Stellungnahme Swiss Small Hydro)
  • Inbetriebnahme von Standorten mit KEV im Jahr 2019
  • Diverse Kurzmitteilungen zu: Vorstellung neuer Präsident Swiss Small Hydro Benjamin Roduit, UVEK Kapitalkostensätze, ElCom über Winterproduktion, Publikationen, BFE Wasserkraft Statistik 2019 und vieles mehr…

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

Online-Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke – Tolle Chance für Sponsoring

Online-Anwenderforum am 24. und 25. September

Das Anwenderforum Kleinwasserkraft wird dieses Jahr online stattfinden. Mittlerweile haben alle Referent*innen auch für das online Format zugesagt und das Programm ist somit finalisiert. Das Programm finden Sie unter dieser Mitteilung.

Die Veranstalter haben sich dazu entschlossen, das Online-Anwenderforum Kleinwasserkraft für Teilnehmer*innen diese Jahr kostenlos zu machen. Durch das Online-Format gehen die Veranstalter davon aus, dass die Teilnehmendenzahl deutlich höher sein wird und sich Expert*innen und interessierte Personen beteiligen, die sonst nicht erreicht würden. Das diesjährige Online-Format kann daher auch als Chance gesehen werden, mehr Bekanntheit zu bekommen und neue Zielgruppen zu erreichen. Das neue Format bietet daher die ideale Möglichkeit, Sponsoring vor einer erweiterten Zielgruppe zu betreiben und ihrem Unternehmen grössere Sichtbarkeit vor Studierenden, Verbänden, Marktteilnehmenden und Gremien zu geben. Werden Sie daher Sponsor in einzigartiger Weise und präsentieren Sie sich einem größeren Kreis an Teilnehmenden als zuvor.

Weitere Informationen zum Anwenderforum und zu den Sponsoring-Möglichkeiten finden Sie hier.

[dg attachment_pg=“false“ new_window=“true“ paginate=“true“ ids=“7713″]

BAFU Merkblatt zur Stilllegung von Kleinwasserkraftwerken

Bern, 17.07.2020: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) entschädigt die Inhaber von bestehenden Wasserkraftanlagen für die Kostenfolgen der notwendigen Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebe und Fischgängigkeit.

Die offizielle Seite beim BAFU finden Sie hier.

Die Grundsätze der Entschädigung dafür sind in dem Dokument „Ausserbetriebnahme (Stilllegung) einer Wasserkraftanlage als Sanierungsmassnahme“  hier beschrieben.

Medienmitteilung – Energiestrategie: Bremsen lösen und konsequent umsetzen

St. Gallen, 8. Juli 2020

Noch bis am 12. Juli läuft die Vernehmlassung des Vorentwurfs der Revision des Energiegesetzes EnG mit den Vorschlägen des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien ab 2023. Gleichzeitig sind auch Änderungen an den bestehenden Verordnungen des BFE vorgesehen. Swiss Small Hydro hat heute seine Stellungnahmen zu den beiden Paketen eingereicht.

Der Bund hat sich mit der Energiestrategie 2050 ein ambitiöses Ziel gesteckt. In Anbetracht der zahlreichen Voten für oder gegen die eine oder andere Technologie entsteht der Eindruck, dass eine Wahl des einzuschlagenden Weges möglich ist. Dabei werden insbesondere der zu erwartende Rückgang aus Wasserkraftproduktion wie auch der erforderliche Beitrag zur Deckung des erhöhten Winterstrombedarfs zu oft vernachlässigt. Swiss Small Hydro ist davon überzeugt, dass die Energiewende nur gelingen wird, wenn die Bremsen gelöst werden und Investitionen wieder zunehmend im Inland getätigt werden.

Swiss Small Hydro kritisiert am Vorentwurf deshalb insbesondere folgende Punkte:

  • Der Vorentwurf des Bundes ist weiterhin sehr kompliziert und restriktiv, und fokus-siert sich insbesondere auf die Bedürfnisse der einzelnen Produktionstechnologien. So vermischt das vorgeschlagene Fördermodell beispielsweise bei kleinen Wasserkraftwerken Ansätze zur Förderung mit Kriterien des Gewässerschutzes. Letztere sind jedoch bereits im Gewässerschutzgesetz ausreichend definiert, und können von grossen und kleinen Wasserkraftwerken gleichermassen erfüllt werden.
  • Aus Sicht von Swiss Small Hydro sollte ein neues Fördermodell sich viel eher an den Bedürfnissen des Markts (bspw. Winterstrom, limitierte Netzkapazitäten oder Reduktion des erforderlichen Speicherbedarfs) orientieren. Ein solches Fördersystem dürfte auch politisch breiter unterstützt werden. Eine Förderung, welche in Abhängigkeit des zu erwartenden Produktionsbedarfs gewichtet wird, kann gleichzeitig auch die Bedürfnisse der Versorgungssicherheit berücksichtigt werden. Swiss Small Hydro unterstützt deshalb den Vorschlag der AEE SUISSE für ein wirksames Finanzierungsmodell zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
  • Für eine effiziente und wirksame Förderung benötigt es auch den Abbau bestehen-der Hemmnisse. So sind durch ein Urteil des Bundesgerichts vom März 2019 300 bis 400 Wasserkraftwerke in ihrem Bestand gefährdet, oder es werden zwischen der Förderung erneuerbarer Energie und der ökologischen Sanierung der Wasserkraft kaum Synergien ermöglicht. Es daher auch kaum verwunderlich, dass bei bei-den Programmen fehlende Mittel beklagt werden.

Swiss Small Hydro geht davon aus, dass sich bei einer Umsetzung des Vorentwurfs die Produktion der Kleinwasserkraft von aktuell über 4’000 GWh rückgängig entwickeln würde und damit die entstehende Lücke durch andere Technologien kompensiert werden müssten.

Hintergrundinformationen

Kontakte:

Aktualisiertes Factsheet Kleinwasserkraft publiziert

Die Kleinwasserkraft ist nach der Grosswasserkraft die zweitwichtigste Technologie zur erneuerbaren Schweizer Elektrizitätsproduktion. Ihr Potenzial ist zudem erst zu gut 75% erschlossen.

Das Factsheet Kleinwasserkraft sammelt die wichtigsten Kenndaten dieser Technologie und wurde kürzlich basierend auf den neuesten statistischen Daten des Bundesamts für Energie aktualisiert. Im Anhang des Factsheets finden sich informative grafische Darstellungen, welche eindrücklich aufzeigen, wieso eine Energiewende ohne die Kleinwasserkraft nicht gelingen kann.

Das Factsheet steht ab sofort hier zum Download bereit.

[dg ids=“7636″]

[dg attachment_pg=“false“ paginate=“true“ ids=“7610″]

Wasserkraft Richtlinie zur Energieförderungsverordnung (EnFV)

Mit Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes auf den 01.01.2018 hat sich die rechtliche Grundlage des Einspeisevergütungssystems grundlegend geändert. Um die darauf angepasste Vollzugspraxis transparent zu machen, hat sich Pronovo entschieden, Richtlinien zur Energieförderungsverordnung (EnFV) zu veröffentlichen – darunter auch eine Richtlinie Wasserkraft.

Stellungnahme in der Zeitschrift Wasser Energie Luft (WEL)

St. Gallen, 11. Juni 2020

In der ersten Ausgabe der Zeitschrift „Wasser Energie Luft (WEL)“ in 2020 wurde auf ein wichtiges Thema, nämlich die notwendige Untersuchung ökologischer und sozio-ökonomischer Auswirkungen von Kleinwasserkraftanlagen in der Schweiz, hingewiesen. Der Artikel „Kleine Anlage – kleiner Eingriff? Auswirkungen von Kleinwasserkraftwerken auf Fliessgewässer“ (EAWAG, 2020) liefert allerdings unzureichende Argumente. Stattdessen wurden „strengere Umweltauflagen“ und eine „Revision bzw. Minimierung der Finanzierungsprogramme in der Schweiz“ für die Kleinwasserkraft gefordert und zwar basierend auf Studien u.a. aus Spanien, China und Tschechien sowie auf der These, dass Auswirkungen der Grosswasserkraft auch auf die Kleinwasserkraft übertragbar seien.

Der Verband hat durch die Kleinwasserkraftexpertin Dr. Hedi Feibel zu diesem Artikel Stellung bezogen und gezeigt, dass Swiss Small Hydro die objektive Debatte um die ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen der Kleinwasserkraft unterstützt. Unser Ziel ist, dass die Energiegesetzgebung auf wissenschaftlich nachgewiesenen Auswirkungen aufbaut und so eine ökologisch vertretbare Förderung der Kleinwasserkraft ermöglicht wird.

Unsere Stellungnahme können Sie der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Wasser Energie Luft (WEL) (2/2020) entnehmen.