Stärkung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien – AKTUALISIERT

Aktuell wird das neue «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» («Mantelerlass») im Parlament beraten. Bereits 2021 hatte es entschieden, gewisse Teile aus dem «Mantelerlass» vorzuziehen. Diese Anpassungen des Energiegesetzes treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 nun auch die Anpassungen auf Verordnungsebene kommuniziert. Das Revisionspaket baut die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien aus.

Mit dem Revisionspaket wird das Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütungssystem durch Investitionsbeiträge ersetzt. Zudem können neu auch Biogas-, Windenergie- und Geothermieanlagen sowie neue Kleinwasserkraftanlagen einen Investitionsbeitrag erhalten. Die Verordnungen werden auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Für die Kleinwasserkraft sind folgende Anpassungen von besonderer Bedeutung:

  • Neuanlagen:
    Mit dem Wechsel auf Investitionsbeiträge stehen ab 01.01.2023 auch für Neuanlagen wieder Fördermittel zur Verfügung. Bis anhin kamen Investitionsbeiträge nur bei Erneuerung und Erweiterung bestehender Kleinwasserkraftwerke zur Anwendung. Neuanlagen werden mit einem Investitionsbeitrag von 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten gefördert. Der Anteil kann sogar 60 Prozent betragen, wenn mindestens 50 Prozent der Produktion im Winterhalbjahr erzeugt wird und diese Winterproduktion mindestens 5 GWh beträgt. Die Mindestleistung von 1 MW bleibt bestehen, doch kommen in folgenden Fällen Ausnahmen zur Anwendung:

    • bei Nebennutzungsanlagen, wie Trink- und Abwasserkraftwerken, Wässerwasserkraftanlagen, Kraftwerken im Zusammenhang mit Beschneiungsanlagen oder der Nutzung von Tunnelwasser.
    • bei Dotierkraftwerken,
    • bei Anlagen an künstlich geschaffenen Hochwasserentlastungskanälen, Industrie-kanälen und bestehenden Ausleit- und Unterwasserkanälen, sofern keine neuen Eingriffe in natürliche oder ökologisch wertvolle Gewässer bewirkt werden.
  • Erhebliche Erweiterungen:
    Bei erheblichen Erweiterungen beträgt der Investitionsbeitrag ebenfalls 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Auch hier kann der Anteil auf 60 Prozent erhöht werden, wenn mindestens 50 Prozent der Produktion im Winterhalbjahr erzeugt wird und die zusätzliche Winterproduktion mindestens 5 GWh beträgt. Die Erheblichkeit einer Erweiterung wird durch verschiedene Kriterien definiert (bspw. Erhöhung Bruttofallhöhe, Nutzung zusätzliches Wasser, Erhöhung Nettoproduktion; Details siehe unter EnFV Artikel 47 Absatz 1).
  • Erhebliche Erneuerungen:
    Erhebliche Erneuerungen werden mit 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten gefördert, wenn die Leistung weniger als 1 MW beträgt. Dieser Anteil wird bei einer Leistung von bis zu 10 MW proportional auf 20 Prozent reduziert. Bei grösseren Wasserkraftwerken bleibt der Investitionsbeitrag auf 20 Prozent. Dabei muss die Investition der Erneuerung im Verhältnis zur durchschnittlichen Nettoproduktion mindestens 14 Rp./kWh betragen. Die weiteren Details der Erheblichkeit einer Erneuerung sind in EnFV Artikel 47 Absatz 2 geregelt.

Am 24. November wurde zudem die Verwendungsart des Netzzuschlags 2023 kommuniziert. Für die Kleinwasserkraft wurden 0.1 Rp./kWh reserviert, was jährlich ungefähr 60 Mio. CHF entsprechen dürfte.

Die Medienmitteilung des Bundesrats vom 23. November 2022 findet sich hier.

Die Grafik zu den Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds 2023 findet sich hier.

Auf der Webseite des BFE sind folgende Informationen zu den Investitionsbeiträgen aufgeschaltet:

 

(Wir ergänzen diesen Beitrag laufend, sobald neue Details bekannt sind).

 

Neue Publikationen des BAFU zur «ökologischen Sanierung Wasserkraft»

Das BAFU hat eine Reihe neuer Publikationen zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft veröffentlicht. Diese sind auf der Webseite des BAFU downloadbar.

Wiederherstellung der Fischwanderung – Gute Praxisbeispiele für Wasserkraftanlagen in der Schweiz

Im Laufe seines Entwicklungszyklus unternimmt der Fisch auf- und abwärts gerichtete Wanderungen entlang von Fliessgewässern. Die Sicherstellung eines longitudinalen Kontinuums ist eine wichtige Bedingung für das Überleben der Fischpopulationen. Die vorliegende Publikation erläutert die Problematik und enthält eine Reihe von Empfehlungen, um die Wiederherstellung der Fischwanderung bei Wasserkraftwerken zu gewährleisten. Sie zeigt die Schlüsselelemente auf, die beim Bau von Auf- und Abstiegshilfen zu berücksichtigen sind, und beschreibt einige konkrete Realisierungen, die als Beispiele einer «best-practice» dienen können. Zielpublikum der vorliegenden Publikation sind die kantonalen Behörden sowie Dritte, welche den Bau von Auf- oder Abstiegshilfen zu begleiten haben.

Download hier

Massnahmenumsetzung Sanierung Fischgängigkeit – Handbuch Wirkungskontrollen

Das Handbuch beschreibt das Vorgehen für die Umsetzung von Wirkungskontrollen, welche belegen sollen, dass die ökologisch sanierten Wasserkraftwerke die Beeinträchtigungen zur Fischmigration vermindern konnten.

Download hier

Evaluation möglicher Pilotstandorte für Rundbeckenfischpässe – Technischer Schlussbericht

Insgesamt beeinträchtigen in der Schweiz über 100’000 künstliche Wanderhindernisse mit einer Fallhöhe über 50 cm die freie Fischwanderung. In Anbetracht der grossen bevorstehenden Aufgabe stellt sich die Frage, wie die freie Fisch-wanderung möglichst wirksam und kosteneffizient wiederhergestellt werden kann. Eine entsprechende Bauweise zur Sanierung des Fischaufstiegs könnte der Rundbeckenfischpass (RBP) sein (Herstellerbezeichnung Mäanderfischpass). Der RBP ist eine Schlitzpassbauweise, die durch die ausschliessliche Verwendung runder und glatter Anlagenteile gekennzeichnet ist. Der Bericht behandelt die noch offenen Fragen zur Funktionsfähigkeit und dem Potenzial des Konzepts.

Download hier

Mögliches Vorgehen bei kumulativen Effekten an Wasserkraftanlagen und deren Auswirkungen auf Fischpopulationen

Der Bericht behandelt kumulative Effekte beim Fischabstieg über mehrere Kraftwerke. Dabei können auch geringe Mortalitätsraten an einzelnen Anlagen zu bedeutenden Auswirkungen auf Fischpopulationen führen. Um den Handlungsbedarf an einzelnen Kraftwerken auszuweisen, werden zwei verschiedene Ansätze zur Berechnung der Mortalität an Einzelanlagen (Ist-Zustand) vorgestellt und deren Vor- und Nachteile diskutiert.

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PIT-Tagging am Hochrhein

Der Bericht behandelt Vorgehen und Erfahrungen bei Untersuchungen zur Fischwanderung mit der Methode von Tiertranspondern (Pit-Tagging).

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Bundesrat verpflichtet die Reduktion der Restwasserabgabe ab 1. Oktober 2022

Aufgrund der drohenden Strommangellage hat der Bundesrat beschlossen, bei rund 45 Wasserkraftwerken die Reduktion der Restwasserabgabe auf das gesetzliche Minimum zu verpflichten. Die Massnahme soll ab 1. Oktober 2022 rund 150 GWh Mehrproduktion ermöglichen und ist auf 7 Monate bis zum 30. April 2023 beschränkt. Die Änderung betrifft Wasserkraftwerke, welche nach 1992 eine neue Konzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen mehr Restwasser als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen abgeben. Die Kantone sind für die Umsetzung der Verordnung zuständig, bei Grenzkraftwerken der Bund.

Swiss Small Hydro hatte sich bereits im Vornherein skeptisch zur Massnahme geäussert, da diese technisch nur schwierig umsetzbar ist und die Gewässer aufgrund der Trockenheit bereits vorbelastet sind. Ausserdem bringt die Massnahme bei hoher ökologisch Belastung viel weniger, als wenn die Kleinwasserkraft als Ganzes wieder gefördert werden würde.

Medienmitteilung – SSH lanciert im Dezember 2022 die Volksinitiative «Jede Kilowattstunde zählt»

St. Gallen / Saillon, 30. September 2022

Seit Ende 2021 ist Swiss Small Hydro am Vorbereiten der Volksinitiative mit dem Titel «Jede (einheimische und erneuerbare) Kilowattstunde zählt!». Die laufenden parlamentarischen Verhandlungen zum Bundesgesetz «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» («Mantelerlass») zeigen, dass diverse Elemente der Volksinitiative bereits berücksichtig sind. Doch wesentliche Bremsen bleiben – weshalb im Dezember 2022 die Unterschriftensammlung lanciert werden soll.

Swiss Small Hydro ist positiv überrascht, wie weit der Ständerat in seinem Entwurf zum «Mantelerlass» geht, und damit weitgehend zufrieden. Dies gilt auch für die umstrittene Aufweichung des absoluten Schutzes von Biotopen oder Schutzgebieten. Wichtig ist, dass das eigentliche Schutzziel erhalten bleibt – dann ist auch eine Nutzung denkbar. Solche Beispiele gibt es, und das hat der Ständerat wohl berücksichtigt.

Weiterhin sind jedoch wesentliche Bremsen im Gesetzesentwurfs enthalten: Die Erneuerung oder Erweiterung von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 300 kW soll weiterhin nicht gefördert werden, ebenso der Neubau von Wasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als 1 MW Leistung. Damit würden Wasserkraftwerke, wie beispielsweise das kürzlich sanierte Kleinwasserkraft Beckenried (siehe «Links») mittelfristig verschwinden, und das dezentrale Wasserkraftpotenzial, welches einen grossen Teil der Energie im Winterhalbjahr produziert, könnte nur ungenügend erschlossen werden. Gemäss der Interpellation 21.3201 dürfte es sich dabei um eine jährliche Stromerzeugung von mindestens 1’000 Gigawattstunden handeln. Dies ist für Swiss Small Hydro Grund genug, um an der Lancierung der Volksinitiative festzuhalten.

Der «Mantelerlass» geht nun in den Nationalrat. Es ist davon auszugehen, dass dieser daran nochmals diverse Anpassungen vornimmt. Zudem wird mit grosser Wahrscheinlichkeit am Ende der parlamentarischen Debatte das Referendum ergriffen und die Vorlage im Sommer 2023 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Swiss Small Hydro sieht seine Volksinitiative deshalb auch als «Plan B», um die Absicht einer vorwiegend erneuerbaren Energieversorgung in der Verfassung zu verankern. Diese Verankerung in der Verfassung ist Swiss Small Hydro grundsätzlich wichtig, denn nur diese garantiert eine ausgewogene Interessenabwägung.

Links:
Kontakte:

 

Nachtrag vom Januar 2023: Wir bleiben dran, aber es dauert einfach länger, als geplant. Die Volksinitiative wird voraussichtlich Mitte Februar lanciert.

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Kleinwasserkraft – Petite Hydro N°105

Die N°105 unserer Zeitschrift „Petite Hydro – Kleinwasserkraft“ kann nun auch online gelesen werden.

Themen:

  • Contributions à l’investissement pour l’énergie hydraulique – Förderung der Wasserkraft Investitionsbeiträge statt KEV
  • Composites thermoplastiques Avantages multiples pour les PCH – HDPE-Druckrohrleitungen Nahtlos aus einem Stück
  • Centrale « La Louve » Historique et améliorations
  • Neues Kraftwerk Adont: Strom mit Höchstdruck

Sind Sie interessiert an einem Jahresabonnement? Das freut uns sehr! Das Abo können Sie hier bestellen. 

Weniger Restwasser für mehr Winterproduktion? Wir sind kritisch.

Wie vergangene Woche bekannt wurde, werden aktuell Vorschläge besprochen, die Restwassermengen über den Winter zu reduzieren. Damit soll eine Mehrproduktion von 150 GWh resultieren.

Swiss Small Hydro ist kritisch bezüglich dieses Vorschlags. Die Gewässer sind aufgrund des extrem trockenen Sommers bereits stark belastet, und jegliche zusätzlichen Stressfaktoren – wie beispielsweise die Reduktion der Restwassermengen – sind heikel. Die Umsetzung beinhaltet technische Herausforderungen, welche zusätzliche Risiken beinhalten. Zudem bringt die Massnahme nicht einmal ein Sechstel derjenigen Produktion, welche sich durch eine nachhaltige Nutzung der noch bei der Kleinwasserkraft vorhandenen Potenziale erzielen liesse.

(angepasste Mitteilung vom 09.09.2022)

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 47 online

Der neueste Newsletter „Kleinwasserkraftwerke“ (Nr. 47) von EnergieSchweiz wurde am 02.08.2022 publiziert.

Themen:

  • Vernehmlassung zur neuen Förderung der Wasserkraft
  • Inbetriebnahme von Standorten mit KEV im Jahr 2021
  • Wechsel von KEV ins neue System
  • Pronovo – Statistik EVS
  • Fachtagung Kleinwasserkraft 2022
  • Factsheet Kleinwasserkraft
  • Veranstaltungshinweise
  • … und vieles mehr.

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

Factsheet Kleinwasserkraft aktualisiert

Soeben haben wir in unserem Factsheet Kleinwasserkraft die neuesten Zahlen zur Entwicklung der Kleinwasserkraft aufgeschaltet.

Das aktualisierte Factsheet kann hier heruntergeladen werden.

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Hohe Strompreise – Vergütung produzierte Energie

Die Strompreise bleiben auch im Sommer unverändert extrem hoch, und sie dürften auch mittelfristig wenig fallen. Bei Produzenten, welche die produzierte Elektrizität über die kostendeckende Einspeisevergütung, die Mehrkostenfinanzierung, den Referenzmarktpreis oder über einen Direktvermarkter vergütet erhalten, sollten diese preislichen Korrekturen automatisch erfolgen. Bei anderen Produzenten kann es sein, dass die Vergütung nicht ausreichend angepasst wurde.

Geregelt ist die Vergütung in Art. 12, Abs. 1 der Energieverordnung:

Können sich Produzentin oder Produzent und Netzbetreiber nicht einigen, so richtet sich die Vergütung nach den Kosten des Netzbetreibers für den Bezug gleichwertiger Elektrizität bei Dritten sowie den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen; die Kosten für allfällige Herkunftsnachweise werden nicht berücksichtigt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die technischen Eigenschaften der Elektrizität, insbesondere auf die Energiemenge und das Leistungsprofil sowie auf die Steuer- und Prognostizierbarkeit.

Produzenten, welche für den produzierten Strom (reine Energie, ohne Förderung und Herkunftsnachweise) weniger als 15 bis 20 Rp./kWh erhalten haben, dürften wohl Anrecht auf eine höhere Vergütung haben. Sie sind gebeten, sich mit der Geschäftsstelle von Swiss Small Hydro (info@swissmallhydro.ch) in Verbindung zu setzen.

Stellungnahme Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP)

Swiss Small Hydro hat eine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Anpassung des Richtplans Basel-Landschaft (KRIP) eingereicht. Der Richtplan beinhaltet neu auch eine Positivplanung der Wasserkraft.

Swiss Small Hydro weist darauf hin, dass mit den in der Positivplanung berücksichtigten Standorten die Ziele des Kantons Basel-Landschaft nicht erreicht werden können, und empfiehlt, zumindest auch sämtliche Standorte „Vororientierung“ in die Positivliste aufzunehmen. Ausserdem wird die undifferenzierte Anwendung der  Systematik „Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» des UVEK kritisiert, die 2012 durch das BAFU ohne Berücksichtigung der Interessen der Kleinwasserkraft erarbeitet wurde.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier:

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– Link Vernehmlassung KRIP: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen