Bundesrat verpflichtet die Reduktion der Restwasserabgabe ab 1. Oktober 2022
Aufgrund der drohenden Strommangellage hat der Bundesrat beschlossen, bei rund 45 Wasserkraftwerken die Reduktion der Restwasserabgabe auf das gesetzliche Minimum zu verpflichten. Die Massnahme soll ab 1. Oktober 2022 rund 150 GWh Mehrproduktion ermöglichen und ist auf 7 Monate bis zum 30. April 2023 beschränkt. Die Änderung betrifft Wasserkraftwerke, welche nach 1992 eine neue Konzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen mehr Restwasser als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen abgeben. Die Kantone sind für die Umsetzung der Verordnung zuständig, bei Grenzkraftwerken der Bund.
Swiss Small Hydro hatte sich bereits im Vornherein skeptisch zur Massnahme geäussert, da diese technisch nur schwierig umsetzbar ist und die Gewässer aufgrund der Trockenheit bereits vorbelastet sind. Ausserdem bringt die Massnahme bei hoher ökologisch Belastung viel weniger, als wenn die Kleinwasserkraft als Ganzes wieder gefördert werden würde.