20. Mai 2017 – Viel Gesprächsstoff an der Fachtagung Kleinwasserkraft

Am 20. Mai 2017 – ein Tag vor der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 –  fand im Auditorium BancaStato in Bellinzona die 36. Generalversammlung von Swiss Small Hydro und die Fachtagung Kleinwasserkraft statt.

Details zur Veranstaltungen, die Präsentationen und Impressionen finden Sie hier.

Potenzialstudie Trinkwasserkraft im Tessin

Das Programm Kleinwasserkraftwerke von EnergieSchweiz hat das Potenzial von Trinkwasserkraftwerken im Kanton Tessin systematisch untersuchen lassen. Der Schlussbericht (in Italienisch) kann auf der Seite des Programms Kleinwasserkraft heruntergeladen werden.

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Kostendeckende Einspeisevergütung: Kontingente 2017

Im laufenden Jahr können gemäss aktuellem Stand keine weiteren Anlagen in die KEV aufgenommen werden. Es gibt 2017 also keine KEV-Kontingente.

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Swiss Small Hydro lehnt die Energiestrategie 2050 ab

St. Gallen, 17. März 2017

Swiss Small Hydro, der Verband der Schweizer Kleinwasserkraft, empfiehlt ein NEIN bei der Abstimmung zur Energiestrategie vom 21. Mai 2017. Ausschlaggebend für diesen Entscheid ist die laufende Vernehmlassung auf Verordnungsebene, wo sich eine zusätzliche Verschärfung der ohnehin schon sehr nachteiligen Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft abzeichnet.

Swiss Small Hydro ist im Grundsatz von der Notwendigkeit einer Energiewende überzeugt und unterstützt vollumfänglich die Ansätze der verstärkten dezentralen und erneuerbaren Energieproduktion und der Energieeffizienz. Als Pionier bei der Elektrifizierung der Schweiz hat die Kleinwasserkraft bewiesen, wie viele positive Impulse, insbesondere im ländlichen Raum, eine solche Energiewende zu setzen vermag und unterstützt die Absicht, die Abhängigkeit vom Ausland zu reduzieren.

Dass die Kleinwasserkraft aber im Rahmen der Verhandlungen zur Energiestrategie 2050 die Rolle des Bauernopfers spielen soll, ist für Swiss Small Hydro schlicht inakzeptabel. Nach intensiver Auseinandersetzung empfiehlt der Verband daher aus folgenden Gründen ein NEIN bei der Abstimmung zur Energiestrategie 2050:

  1. Mit der Energiestrategie 2050 verschlechtern sich die Einspeisebedingungen für einen Grossteil der Kleinwasserkraft auf einen Zustand wie zuletzt vor über 25 Jahren. Eine Erschliessung des vom Bund genannten Ausbaupotenzials von
    1,6 Milliarden Kilowattstunden wird damit verunmöglicht
    .
  2. Über 1‘200 Kleinwasserkraftwerke sind damit in ihrem Bestand mittelfristig akut gefährdet, wodurch ein Beitrag von gut einer Milliarde Kilowattstunden erneuerbarer, dezentraler und klimaneutraler Energieproduktion verloren gehen wird. Dies bedeutet auch, dass 10 Prozent des in der Energiestrategie für 2035 formulierten Ausbauziels verloren sind, bevor diese überhaupt erst ihre Wirkung entfalten kann.
  3. Mit der Kleinwasserkraft sind in der Schweiz 11‘000 Jobs verbunden. Ein Grossteil dieser Arbeitsplätze, insbesondere in ländlichen Regionen, wird mittelfristig verschwinden.
  4. Die Kleinwasserkraft produziert am meisten Kilowattstunden pro eingesetztem Förderfranken. Mit dem Ausschluss der Kleinwasserkraft wird die Effizienz der Förderung der Energiestrategie massiv verschlechtert, also weniger Wirkung pro Förderfranken.
  5. Kleinwasserkraftprojekte fördern nachweislich die ökologische Aufwertung an beeinträchtigten Gewässerabschnitten, und ermöglichen Synergien bei der Renaturierung der Fliessgewässer. Diese gehen bei Annahme der Energiestrategie verloren. Das heisst, dass für die Renaturierung der Fliessgewässer mehr Geld aus anderen Quellen benötigt wird – notabene wiederum über den Netzzuschlag, welcher bereits heute die ökologische Sanierung der Wasserkraft finanziert.
  6. Die Rahmenbedingungen für Privatpersonen und unabhängige Produzenten verschlechtern sich mit der Energiestrategie 2050 teils erheblich. Am Deutlichsten zeigt sich dies am Beispiel der Vergütungs- und Abnahmepflicht: Strom von Produzenten, welche vom neuen Einspeisevergütungssystem profitieren, muss nicht mehr von den Netzbetreibern abgenommen und vergütet werden. Diese Rechtsunsicherheit beinhaltet enorme Risiken für Investoren, da Netzbetreiber den einzig möglichen Absatzkanal blockieren können.
  7. Die Energiestrategie 2050 schafft ein administratives Monster, um all die Partikularinteressen, welche zur Schaffung von Akzeptanz berücksichtigt werden mussten, genügend berücksichtigen zu können. Der Vollzug der diversen Sonderregelungen schafft nicht nur Verunsicherung bei Investoren, sondern erfordert auch Fachkompetenz, welche nachher der Privatwirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht. Swiss Small Hydro möchte die öffentlichen Gelder dort verwendet sehen, wo sie auch Wirkung entfalten können: Bei der Produktion von erneuerbarem Strom!

Die Energiestrategie 2050 ist zu wenig konsequent für die erneuerbaren Energien – sie ist insbesondere gegen die Kleinwasserkraft. Die Kleinwasserkraft ist ein integraler Bestandteil einer Energiewende, und diese wird ohne Kleinwasserkraft scheitern.

Für Swiss Small Hydro benötigt es daher eine umfassende Überarbeitung. Ein möglicher Weg aus der Sackgasse sieht Swiss Small Hydro in der Fortführung des bisherigen Wegs mit einer baldigen Anhebung des Netzzuschlags um mindestens 0.5 Rappen pro Kilowattstunde.

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EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 31 publiziert

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Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde soeben publiziert.

Er kann hier heruntergeladen werden.

Energiestrategie 2050 – Vernehmlassung zu den Änderungen auf Verordnungsstufe läuft bis 8. Mai 2017

Seit dem 1. Februar läuft die Vernehmlassung zu den Änderungen auf Verordnungsstufe, welche durch die Energiestrategie 2050 erforderlich werden. Die Vernehmlassung ermöglicht einen Einblick, wie die Umsetzung der Energiestrategie 2050 im Detail angedacht ist. Damit sind auch viele neue Details zu den zukünftigen Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft bekannt. Bis zum 8. Mai 2017 können Stellungnahmen eingereicht werden. Wird die Energiestrategie 2050 in der Volksabstimmung angenommen, ist mit der definitiven Version der neuen Verordnungen in der zweiten Hälfte 2017 zu rechnen. Für die Kleinwasserkraft sind insbesondere die Energieverordnung EnV und die Energieförderungsverordnung EnFV. Swiss Small Hydro wird eine Stellungnahme dazu einreichen.

Interessierte finden weitere Unterlagen unter folgenden Links:

Sämtliche weiteren Anhörungsunterlagen UVEK finden Sie hier. Allfällige Rückmeldungen zur Vernehmlassung sind bei der Geschäftsstelle willkommen!

Mit den Anpassungen ist auch eine weitere Reduktion der KEV Tarife für die Kleinwasserkraft verbunden. Swiss Small Hydro hat dazu sein Berechnungstool angepasst und stellt es interessierten Nutzern zur Verfügung (Nutzung auf eigenes Risiko): KEV Kleinwasserkraft Calc ES2050

Neuer Marktführer von Swiss Small Hydro online!

Swiss Small Hydro hat seinen Marktführer vollständig überarbeitet. Dieser findet sich neu auf einer interaktiven Plattform, welche auf einer Karte die Anbieter von Dienstleistungen und Produkten rund um die Kleinwasserkraft aufzeigt.

Der neue Marktführer kann anhand verschiedener Kriterien durchsucht werden:

  • Die thematische Suche nach Kategorien liefert Kontaktangaben und weitere Informationen zu Dienstleistern und Lieferanten, also beispielsweise Planern, Turbinenlieferanten oder Steuerungsbauern
  • Mit der Namenssuche lassen sich die Firmeneintragungen direkt finden
  • Die regionale Suche weist auf Firmen in der Umgebung eines Standorts hin, beispielsweise Firmen in der Umgebung von 40 km von Luzern
  • Und schliesslich lässt sich der Marktführer auch nach beliebigen Stichworten durchsuchen (bspw. „Betrieb“, etc.)

Jeder Firmeneintrag erhält zudem auch eine eigene Seite, wo die jeweiligen Dienstleistungen und Produkte im Detail aufgelistet werden können.

Link zum Marktführer

 

 

Regionale Workshops zur ökologischen Sanierung der (Klein-) Wasserkraft – Jetzt anmelden!

Im Rahmen der Renaturierung der Gewässer stehen mit der „Sanierung Wasserkraft“ grosse Herausforderungen an, welche Bund, Kantone, Kraftwerksbesitzer und Planer gemeinsam zu bewältigen haben. Insbesondere bei den über 1‘000 Besitzern von Kleinwasserkraftwerken sind viele Fragen offen, wie diese Projekte im Detail angegangen werden sollen.

Swiss Small Hydro, mit Unterstützung des Bundesamts für Umwelt BAFU und der Wasser-Agenda 21, hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, im Rahmen von halbtägigen, regionalen Workshops Klarheit zu schaffen und einen direkten Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren zu ermöglichen.

Insgesamt finden drei solcher Workshops statt:

  • 27. März 2017, 13:30 Uhr in St. Gallen, für Teilnehmer aus den Kantonen AI, AR, GL, GR, SG, SH, SZ, TG, ZG und ZH.
    Details hier
  • 08. Juni 2017, 08:30 Uhr in Luzern, für die Teilnehmer aus den Kantonen AG, BE, BL, BS, LU, NW, OW, SO und UR, sowie TI und VS,
    Details hier
  • 14. Juni 2017, 08:30 Uhr in Yverdon, für die Teilnehmer aus den französischsprachigen Kantonen (ausser BE),
    Details hier

Die Teilnehmerzahl ist bei allen Veranstaltungen beschränkt und daher eine Anmeldung erforderlich. Details dazu finden Sie auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung (Link siehe oben), oder über den Veranstaltungskalender.

Unterstützt durch das Bundesamt für Umwelt BAFU und folgende Hauptsponsoren:

          

12. eco.naturkongress – 31. März 2017 – Theater Basel

Am eco.naturkongress 2017 «Wasserschloss Schweiz in Gefahr» diskutieren Experten und Führungspersönlichkeiten aus verschiedensten Energie- und Umweltbereichen u. a. über die Fragen:

  • Der Wasserkreislauf verändert sich – bleibt die Wasserkraft trotzdem eine verlässliche Energiequelle?
  • Wasserkraft und Naturschutz – ein unüberwindbarer Zielkonflikt?
  • Wie wirkt sich die Energiestrategie 2050 auf Umwelt und Gesellschaft aus?

Am Freitag, dem 31. März 2017 findet im Theater Basel die 12. Ausgabe des grössten Schweizer Nachhaltigkeitskongresses, der eco.naturkongress 2017, zum Thema «Wasserschloss Schweiz in Gefahr», statt.

Das Wasserschloss Schweiz, ein scheinbar unerschütterlicher Mythos, gerät aus dem Gleichgewicht: Der Klimawandel lässt Gletscher schmelzen und die Schneefallgrenze steigt. Der Wasserkreislauf verändert sich und die Energiestrategie 2050 sorgt politisch und gesellschaftlich für intensive Diskussionen. Trotz alledem ist klar; für die Schweiz führt kein Weg an der intensiven Nutzung von Wasserkraft vorbei.

Darüber sprechen und diskutieren während des Tages unter anderem:

  • Astrid Björnsen Gurung, Leiterin Energy Change Impact von der Eidg. Forschungsanstalt WSL,
  • Kurt Rohrbach, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und
  • Christian Dupraz, Leiter Sektion Wasserkraft beim Bundesamt für Energie (BFE).

Zudem befassen sich einige der 15 Workshops u.a. mit der Nachhaltigen Nutzung der Fliessgewässer, der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft, den Chancen und Grenzen der Mehrfachnutzung von Gewässern und mit Süd-Nord Kooperationen im Wasserbereich.

Das Ziel des eco.naturkongresses ist es, den Austausch der verschiedenen Akteure zu fördern und gemeinsam Ideen und Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten und zu diskutieren. Deshalb bietet der Kongress – begleitet durch kulinarische Überraschungen – auch genügend Zeit, um bestehende Netzwerke zu festigen und neue Beziehungen zu knüpfen. Den Abschluss bildet am Abend traditionell die feierliche Verleihung des Schweizer Nachhaltigkeitspreises prix eco.ch ebenfalls rund um das Thema Wasser.

Mitglieder von Swiss Small Hydro profitieren einem Rabatt von 20%. Geben Sie dafür online den Aktivierungscode EXKLUSIV20 ein.

Anmeldung und weitere Details unter www.eco.ch/kongress

Keine Chance für das KELS

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates lehnt die Vorlage über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS) einstimmig ab. Hingegen stimmt sie der Ratifizierung des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz zu.

​Die Vorlage des Bundesrates zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS (15.072) stellt die zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 dar und soll den Übergang vom einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Nach ausführlichen Beratungen zur Vorlage beschliesst nun die Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Grossteil der Kommission bestreitet zwar keineswegs den Nutzen von Lenkungssystemen, beurteilt aber die Instrumente der Klima- und Energielenkung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, als unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, die Vorlage sei wirtschaftsschädlich und schade dem Standort Schweiz. Mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld, ist sich die Kommission einig, müssten rasch tragfähige Lösungen gefunden werden, die die Probleme sowohl kurz- wie auch langfristig angehen würden. Die Kommission wird sich denn auch umgehend in ihrer Arbeit mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, und im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes, das der Bundesrat Ende Jahr vorlegen soll, wird das Parlament bereits erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.

Ja zum Pariser Klimaübereinkommen

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz nach 2020 (16.083) zu ratifizieren. Dabei beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, das Reduktionsziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken, definitiv zu übermitteln. Der Beitritt der Schweiz mit einem ambitionierten Ziel sei ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht. Es müsse jetzt gehandelt werden, um grössere Schäden oder schwere Konflikte aufgrund des Klimawandels möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Übereinkommen sein unnötig, die Schweiz könne auch sonst Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen, ist sie der Auffassung. Andere Minderheiten möchten das Übereinkommen ratifizieren, aber mit einem Reduktionsziel der Schweiz von 40 respektive 60 Prozent. Der Anteil der Massnahmen im In- und Ausland für die Zielerreichung im Rahmen des Pariser Übereinkommens ist offen und wird in der Totalrevision des CO2-Gesetzes festgelegt.

Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-urek-n-2017-01-31.aspx