Energiestrategie 2050 – Vernehmlassung zu den Änderungen auf Verordnungsstufe läuft bis 8. Mai 2017
Seit dem 1. Februar läuft die Vernehmlassung zu den Änderungen auf Verordnungsstufe, welche durch die Energiestrategie 2050 erforderlich werden. Die Vernehmlassung ermöglicht einen Einblick, wie die Umsetzung der Energiestrategie 2050 im Detail angedacht ist. Damit sind auch viele neue Details zu den zukünftigen Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft bekannt. Bis zum 8. Mai 2017 können Stellungnahmen eingereicht werden. Wird die Energiestrategie 2050 in der Volksabstimmung angenommen, ist mit der definitiven Version der neuen Verordnungen in der zweiten Hälfte 2017 zu rechnen. Für die Kleinwasserkraft sind insbesondere die Energieverordnung EnV und die Energieförderungsverordnung EnFV. Swiss Small Hydro wird eine Stellungnahme dazu einreichen.
Interessierte finden weitere Unterlagen unter folgenden Links:
- Neue Energieverordnung EnV und erläuternder Bericht dazu
- Neue Energieförderungsverordnung (EnFV) und erläuternder Bericht dazu
Sämtliche weiteren Anhörungsunterlagen UVEK finden Sie hier. Allfällige Rückmeldungen zur Vernehmlassung sind bei der Geschäftsstelle willkommen!
Mit den Anpassungen ist auch eine weitere Reduktion der KEV Tarife für die Kleinwasserkraft verbunden. Swiss Small Hydro hat dazu sein Berechnungstool angepasst und stellt es interessierten Nutzern zur Verfügung (Nutzung auf eigenes Risiko): KEV Kleinwasserkraft Calc ES2050