Renewable Energy Index Schweiz: Machen Sie mit!

Der Renewable Energy Index Schweiz wird in Zusammenarbeit mit der Credit Suisse quartalsweise veröffentlicht. Der Index zeigt die Entwicklung des Geschäftsverlaufes der Branche für erneuerbare Energien und Energieeffizienz auf und liefert damit wertvolle konjunkturelle Daten. Nehmen auch Sie an der Umfrage teil, damit sie noch breiter abgestützt ist. Ihre Anmeldung nehmen wir gerne unter reis@aeesuisse.ch an.

BFE / EnergieSchweiz: Jetzt brillante Energieprojekte für den Watt d’Or 2018 einreichen

Bern, 05.01.2017 – Für den Watt d’Or 2018, die prestigeträchtige Auszeichnung des Bundesamts für Energie, sucht das BFE überraschende, innovative und zukunftsweisende Energie-Initiativen, Technologien, Produkte, Geräte, Anlagen, Dienstleistungen, Strategien, Gebäude oder energieeffiziente Raumkonzepte. Kurz: Gesucht werden Bestleistungen im Energiebereich! Vorschläge können bis Ende Juli 2017 eingereicht werden. Infos gibt’s im Internet auf www.wattdor.ch.

Bewerbungen für den Watt d’Or 2018 werden in vier Kategorien entgegengenommen:

1. Energietechnologien
2. Erneuerbare Energien
3. Energieeffiziente Mobilität
4. Gebäude und Raum

Anwenderforum Kleinwasserkraft – Call for Papers

Das 20. Internationale Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke findet am 28./29. September 2016 in Brixen, Italien statt. Bis zum 07.04.2017 können Vorschläge für Tagungsbeiträge eingereicht werden.

Details zum Call for Papers finden sich hier, Details zur Veranstaltung hier.

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 30 publiziert

teaser_821449726
Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde soeben publiziert.

Er kann hier heruntergeladen werden.

Neue Energieverordnung mit tieferen KEV-Tarifen

Ab 1. Januar 2017 sinkt die Grundvergütung für Kleinwasserkraftwerke je nach Leistungsklasse um 4 bis 18% und der Wasserbau-Bonus um 14 bis 50%. Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen werden. Nicht betroffen sind Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2017 in Betrieb gehen, jedoch schon vorher einen positiven Bescheid erhalten und die vollständige erste Projektfortschrittsmeldung eingereicht haben.

Die erste Projektfortschrittsmeldung kann eingereicht werden, sobald ein Konzessions- und Baubewilligungsgesuch den zuständigen Behörden übermittelt wurde. Theoretisch besteht damit bei Projekte mit positivem Bescheid, welchen eine Inbetriebnahme 2016 nicht mehr möglich ist, noch eine Frist bis Ende Jahr, um zumindest ein Baubewilligungs- oder Konzessionsgesuch einzureichen und der Swissgrid die Projektfortschrittsmeldung 1 zuzustellen. Damit kann verhindert werden, dass die neuen, tieferen Tarife zur Anwendung kommen.

Die neue Energieverordnung hat zudem folgende für die Kleinwasserkraft relevanten Änderungen bestimmt:

  • Abbaureihenfolge der Warteliste
    • Die Reihenfolge von baureifen Projekten (Springerprojekte) richtet sich neu nach dem Einreichedatum der zweiten Projektfortschrittsmeldung. Für Projekte, welche bis zum 31.10.2015 und 31.10.2016 in der Warteliste vorgerückt sind, bleibt hingegen dank einer Übergangsbestimmung das KEV-Anmeldedatum ausschlaggebend.
  • Dauer bis zur Inbetriebnahme
    • Springer-Projekte (Projekte mit Priorisierung in der Warteliste aufgrund der nachgewiesenen Baureife) mit positivem KEV-Bescheid nach dem 01.01.2016 müssen innert dreier Jahren nach Erhalt des positiven KEV-Bescheids die Inbetriebnahmemeldung einreichen. Für Projekte, welche den positiven KEV-Bescheid im Jahr 2016 erhalten haben, ist die Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2019 vorzunehmen.

Bundesgerichtsurteil Kleinwasserkraftwerk Covatanne

St. Gallen, 24. November 2016

Das Bundesgericht teilt in seiner Medienmitteilung vom 23.11.2016 mit, dass es die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut heisst. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid damit, dass die gemäss geltendem Energiegesetz beabsichtigte Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft zu einem grossen Teil durch Kleinwasserkraftwerke erbracht werden muss, und Kleinwasserkraftwerke zur Erreichung des Zieles unverzichtbar sind. Das Bundesgericht erwähnt auch die geringen Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft, sowie den bei Kleinwasserkraftwerken relativ hohen Anteil an Winterenergie.

Swiss Small Hydro freut sich darüber, dass auch das Bundesgericht die in den vergangenen Jahren falsch vorgebrachten Argumente gegen die Kleinwasserkraft widerlegt und die Aussagen von Swiss Small Hydro bestätigt.

 

Medienmitteilung des Bundesgerichts

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter:

Bundesgericht: Beschwerde gegen Verweigerung der Bewilligung zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks im Kanton Waadt gutgeheissen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Download Medienmitteilung des Bundesgerichts

BAFU: Neue Vollzugshilfe zur „Sanierung Wasserkraft“

alleDas Bundesamt für Umwelt BAFU hat die definitive Version der Vollzugshilfe „Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen: Finanzierung der Massnahmen“ veröffentlicht.

Download Vollzugshilfe „Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen: Finanzierung der Massnahmen“

Die Stellungnahme von Swiss Small Hydro (ISKB, August 2015) zur Anhörungsversion findet sich hier.

Energiestrategie 2050 – Abstimmungstext

Die definitive Version der Energiestrategie 2050 kann nun als PDF auf der Internetseite des Bundesamts für Energie BFE heruntergeladen werden. Für die Kleinwasserkraft sind insbesondere die Artikel 19 und 24 von Interesse.

Download Energiestrategie 2050

Referendum Energiestrategie 2050 – Position Swiss Small Hydro

St. Gallen, 2. November 2016

Die Energiestrategie 2050 wird von Swiss Small Hydro, dem Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, als zentraler Baustein für den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien – und damit auch der Kleinwasserkraft – gewürdigt. Denn die Energiestrategie 2050 ist die einzige Option, welche einen Abbau der langen KEV-Warteliste ermöglicht. Mit der Energiestrategie sind aber massive Einschränkungen bei Kleinwasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt verbunden, welche für Swiss Small Hydro weder nachvollziehbar noch akzeptabel sind. Die in die parlamentarischen Verhandlungen eingebrachten Argumente, dass Kleinwasserkraftwerke unökologisch, teuer und vom Energiebeitrag her vernachlässigbar seien, sind nachweislich falsch und wurden im Verlaufe der Verhandlungen nie genügend korrigiert.

Der Vorstand von Swiss Small Hydro hatte sich also mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die weiterlaufende Förderung von Kleinwasserkraftwerken im Megawatt-Bereich und von Trink- und Abwasserkraftwerken höher gewichtet wird als der Ausschluss von Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt. Swiss Small Hydro erwartet, dass bei der Formulierung der auf der Energiestrategie basierenden neuen Energieverordnung die vielfältigen Vorteile dieser nachhaltigen Art der Energiegewinnung angemessen gewürdigt werden, und dass die Interpretation der in den parlamentarischen Verhandlungen verwendeten Begriffe nicht neu ausgelegt wird. Eine vertiefte Auseinandersetzung zu den Vor- und Nachteilen der Energiestrategie ist somit erst bei Vorliegen der Anhörungsversion der Energieverordnung möglich, welche im ersten Quartal 2017 erwartet wird. Swiss Small Hydro wird dann definitiv über eine allfällige Unterstützung des Referendums entscheiden, unter der Annahme, dass die für das Referendum erforderlichen Unterschriften zustande kommen.

 

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter: