Bundesgerichtsurteil Kleinwasserkraftwerk Covatanne

St. Gallen, 24. November 2016

Das Bundesgericht teilt in seiner Medienmitteilung vom 23.11.2016 mit, dass es die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut heisst. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid damit, dass die gemäss geltendem Energiegesetz beabsichtigte Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft zu einem grossen Teil durch Kleinwasserkraftwerke erbracht werden muss, und Kleinwasserkraftwerke zur Erreichung des Zieles unverzichtbar sind. Das Bundesgericht erwähnt auch die geringen Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft, sowie den bei Kleinwasserkraftwerken relativ hohen Anteil an Winterenergie.

Swiss Small Hydro freut sich darüber, dass auch das Bundesgericht die in den vergangenen Jahren falsch vorgebrachten Argumente gegen die Kleinwasserkraft widerlegt und die Aussagen von Swiss Small Hydro bestätigt.

 

Medienmitteilung des Bundesgerichts

Hintergrundinformationen

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