Praxishandbuch Fischaufstiegsanlagen publiziert

Das Bayerisches Landesamt für Umwelt und der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat ihr Praxishandbuch Fischaufstiegsanlagen überarbeitet. Das Handbuch steht als pdf gratis zum Download zur Verfügung.

Download hier.

Bundesrat legt Netzzuschlag 2017 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde fest

Bern, 29.06.2016 – Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2017 einen Zuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dank der Erhöhung des Netzzuschlags können auch einige neue Anlagen in die KEV aufgenommen werden: Im Juli 2016 erhalten 1’139 Photovoltaik-, 7 Biomasse-, 19 Kleinwasserkraft- und eine Geothermie-Anlage eine Förderzusage.

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AEE SUISSE Kongress – Vergünstigung für Swiss Small Hydro Mitglieder

«Auf der Überholspur in die Energiezukunft» – so lautet das Motto am diesjährigen Nationalen Kongress der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz vom 14. November im Stade de Suisse in Bern. Die Energielandschaft wird sich in den kommenden Jahren weiter stark verändern. Am Kongress werden die erforderlichen politischen Rahmenbedingungen, die Game Changers, die Entwicklung beeinflussen und beschleunigen sowie die Vorteile, die mit der Transformation einhergehen. Die AEE SUISSE ist stolz, am Kongress spannende ReferentInnen und Gäste willkommen heissen zu können, u.a. Bundesrätin Doris Leuthard, Ralph Eichler (Verwaltungsrat Belenos Clean Power Holding AG), Dr. David Bosshard (GDI), Dr. Suzanne Thoma (BKW AG), Dr. Patrick Hofer-Noser (Meyer Burger Technology AG), Ronny Kaufmann (Swisspower) sowie die Nationalräte Roger Nordmann und Christian Imark. Das komplette Programm finden Sie unter aeesuisse.ch/kongress.

Swiss Small Hydro Mitglieder profitieren von einer vergünstigten Teilnahmegebühr. Das komplette Programm sowie das Anmeldeformular finden sich hier.

 

Swissgrid – Umgang mit dem Extremjahr 2015 betreffend der Erreichung einer Mindestproduktion

Das extrem trockene Jahr 2015 hat zur Folge, dass die Produktion bei vielen Kleinwasserkraftwerken deutlich geringer als üblich ausfiel. Für Anlagen, welche eine Mindestproduktion erreichen müssen, um weiterhin von der KEV profitieren zu können, kann dies erhebliche finanzielle Auswirkungen zur Folge haben.

Swiss Small Hydro hat sich bei der Swissgrid erkundigt, wie diese mit Projekten umgeht, welche diese Mindestproduktion nicht erreichten. Den Brief von Swiss Small Hydro und die Antwort von Swissgrid finden Sie in den folgenden beiden Links.

 

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EnergieSchweiz Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 28 publiziert

teaser_821449726Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde soeben publiziert.

Er kann hier heruntergeladen werden.

Ständerat erhöht die Förderuntergrenze bei der Kleinwasserkraft auf 1‘000 kW

St. Gallen, 31. Mai 2016

Der Ständerat hat heute in der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 entschieden, dass Kleinwasserkraftwerke in Zukunft nur noch ab einer Bruttoleistung von 1’000 kW gefördert werden sollen. Damit wird der Bau von Kleinwasserkraftwerken mit einer jährlichen Elektrizitätsproduktion von 170 Millionen Kilowattstunden verhindert. Dies ist mehr als der Elektrizitätsverbrauch sämtlicher Haushalte der Stadt Luzern!

Der Ständerat entscheidet sich damit gegen die Empfehlungen seiner Kommission und gegen den Bundesrat, schwenkt aber auf die Linie des Nationalrats ein. Der Entscheid des Ständerates ist für die Branche ein schwerer Schlag, insbesondere da die gegen die Kleinwasserkraft eingebrachten Argumente nicht nachvollziehbar sind:

  • Das Argument der grossen Eingriffe in Fliessgewässer für eine kleine Energieproduktion vernachlässigt, dass solche Anlagen insbesondere an bereits beeinträchtigten Standorten gebaut werden und in der Regel zu einer Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation führen. Oder wie dies auch durch den Bündner Ständerat Martin Schmid treffend formuliert wurde, dass Kleinwasserkraft sämtliche heute gültigen Umweltanforderungen erfüllen müssen, um überhaupt gebaut werden zu können.
  • Einerseits wurde auf den geringen Beitrag dieser Kraftwerke zur Energiewende hingewiesen, im Vergleich zur Grosswasserkraft. Es wird dabei aber vernachlässigt, dass diese Kraftwerke bereits heute mehr Strom als alle anderen erneuerbaren Energien produzieren, und dass das Ausbaupotenzial bei der Kleinwasserkraft gleich gross ist wie bei der Grosswasserkraft.
  • Weiter wurden die hohen Kosten dieser Kraftwerke bemängelt, dabei aber vernachlässigt, dass diese Kraftwerke über ihre Lebensdauer betrachtet mit Abstand den günstigsten Strom aller KEV Technologien produzieren. Gemäss KEV-Statistik produzieren die KLeinwasserkraftwerke die günstigste Kilowattstunde überhaupt.

Swiss Small Hydro, der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, nimmt den Entscheid des Ständerats enttäuscht zur Kenntnis.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter:

OTTI Anwenderforum Kleinwasserkraft 2016 – Programm bekannt

Das Programm des 19. internationalen OTTI Anwenderforum Kleinwasserkraft steht und kann hier heruntergeladen werden. Swiss Small Hydro Mitglieder profitieren von einer vergünstigten Teilnahmegebühr. Bei Anmeldung bis zum 22.07.2016 kann von einer zusätzlichen Vergünstigung profitiert werden.

Weitere Details zur Veranstaltung finden sich in unserer Veranstaltungsübersicht.

 

Neue KEV-Tarife für 2017 in Anhörung

Das Bundesamt für Energie hat am 9. Mai die Anhörung einer neuen Version der Energieverordnung gestartet. Dabei sind neue Einspeisetarife für die Kleinwasserkraft vorgesehen, welche ab 2017 gültig sein sollen. Die Tarife fallen im Schnitt ca. 10% tiefer aus als zuvor. Weiter soll auch das Wartelistenmanagement geändert werden: Projekte, welche zuerst die zweite Projektfortschrittsmeldung (Baubewilligung) eingereicht haben, erhalten Priorität. Zuvor war das KEV-Anmeldedatum ausschlaggebend, sobald die Baureife mitgeteilt wurde. Die Inbetriebnahme hat spätestens 2 Jahre nach Erhalt des positiven KEV-Bescheids zu erfolgen.

Die neuen Tarife wären für sämtliche Anlagen gültig, welche ab 2017 in Betrieb genommen werden und welche einen positiven KEV-Bescheid nach dem 01.01.2014 erhalten haben.

Konkret: Hat eine Anlage einen positiven KEV-Bescheid nach dem 01.01.2014 erhalten, und kann die Anlage frühestens 2017 in Betrieb genommen werden, so wäre nicht mehr der im positiven KEV-Bescheid kommunizierte Tarif ausschlaggebend, sondern derjenige, wie er neu in der Energie-Verordnung definiert wird.

Die Auswirkungen der Änderung können mittels der von Swiss Small Hydro erarbeiteteten Berechnungsvorlage überprüft werden.

Die Anhörungsunterlagen finden sich hier. Swiss Small Hydro wird eine Stellungnahme dazu einreichen.

Kennen Sie ein Projekt, welches direkt von der Anpassung betroffen ist? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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23. April 2016 – Fachtagung Kleinwasserkraft zu Gast bei der EWA in Altdorf UR

St. Gallen, 25. April 2016

Anlässlich der 35. Generalversammlung des Interessenverbands Schweizer Kleinkraftwerk-Besitzer ISKB beschlossen die Mitglieder einen Namenswechsel in “Swiss Small Hydro – Verband der Schweizer Kleinwasserkraft”. Die anschliessende Fachtagung Kleinwasserkraft, organisiert in Zusammenarbeit mit dem EWA, wurde von knapp 120 Teilnehmern besucht, darunter Vertreter aus Politik, Medien und der Bundesverwaltung.

Nationalrat und Swiss Small Hydro Präsident Jakob Büchler und der Urner Regierungsrat Markus Züst eröffneten die Fachtagung gemeinsam. Werner Jauch, Mitglied der Geschäftsleitung EWA und Leiter Energie, präsentierte anschliessend die beiden aktuellsten Projekte der EWA, KW Gurtnellen und KW Bristen, mit deren Schutz- und Nutzungsplanung SNP.

In der Präsentation von Benno Frauchiger, Bereichsleiter Kleinwasserkraft beim Bundesamt für Energie (BFE), wurde den Teilnehmern exklusiv einen ersten Einblick in die anstehenden Veränderungen bei den Tarifen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gewährt. Die Teilnehmer erhielten in der anschliessenden Fragerunde Gelegenheit, die Auswirkungen auf ihre Projekte und Anlagen abzuschätzen. Die Vernehmlassung zu den neuen Tarifen startet voraussichtlich im Mai 2016.

Rémy Estoppey vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erläuterte im Anschluss den aktuellen Stand bei der Sanierung der Wasserkraft, einem umfangreichen Programm des Bundes zur ökologischen Aufwertung der bestehenden Schweizer Wasserkraftwerke. Erste Anlagenbetreiber haben von den Kantonen bereits Sanierungsverfügungen erhalten. Die Teilnehmer konnten ihre Fragen dazu direkt an den Koordinator des BAFU richten.

Werner Jauch stellte noch vor dem Mittagessen die Besichtigungsziele vom Nachmittag, die Kraftwerke Bürglen und Farb, vor. Die Möglichkeit zur Besichtigung dieser eindrücklichen Kraftwerke wurde rege genutzt, und die Mitarbeiter des EWA ermöglichten mit ihren fundierten Kenntnissen, einen vertieften Einblick in die faszinierenden Kraftwerke zu erhalten.

Hintergrundinformationen

Kontakte:

Über Swiss Small Hydro

Swiss Small Hydro wurde 1982 als Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (ISKB) gegründet und ist damit einer der ältesten Fachverbände der erneuerbaren Energien. Der Verband betreibt mit EnergieSchweiz die Infostelle Kleinwasserkraft, die ratsuchende Interessierte bei allen Fragen rund um die Kleinwasserkraft unterstützt. Die Verbandszeitschrift „Das Kleinkraftwerk“ erscheint dreimal jährlich. Swiss Small Hydro führt auch Tagungen und Exkursionen durch.

Energieregion Goms – Exkursion Wasserkraft

Im Kanton Wallis werden 30% des Schweizer Wasserstroms produziert. Besonders in diesem Bereich, aber auch in Bezug auf grossflächige Photovoltaikanlagen & Holzschnitzel-Fernwärmenetze nimmt das Goms eine Vorreiterrolle ein. Wie und in welcher Form wurden Projekte realisiert, und wie viele Haushalte können heute davon profitieren? Erfahren Sie mehr auf unserer Exkursion Wasserkraft in Fiesch.

Details zur Exkursion

  • Zielgruppe: Firmen, Gruppen oder Vereine, die sich für erlebnisorientierte Exkursionen im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz interessieren
  • Dauer: ca. drei Stunden
  • Preis: Ab CHF 250.00 pro Gruppe (Dieser Preis gilt für Gruppen bis max. 15 Personen)
  • Durchführung:Frühling, Sommer, Herbst

Weitere Details finden sich hier.