Neue KEV-Tarife für 2017 in Anhörung

Das Bundesamt für Energie hat am 9. Mai die Anhörung einer neuen Version der Energieverordnung gestartet. Dabei sind neue Einspeisetarife für die Kleinwasserkraft vorgesehen, welche ab 2017 gültig sein sollen. Die Tarife fallen im Schnitt ca. 10% tiefer aus als zuvor. Weiter soll auch das Wartelistenmanagement geändert werden: Projekte, welche zuerst die zweite Projektfortschrittsmeldung (Baubewilligung) eingereicht haben, erhalten Priorität. Zuvor war das KEV-Anmeldedatum ausschlaggebend, sobald die Baureife mitgeteilt wurde. Die Inbetriebnahme hat spätestens 2 Jahre nach Erhalt des positiven KEV-Bescheids zu erfolgen.

Die neuen Tarife wären für sämtliche Anlagen gültig, welche ab 2017 in Betrieb genommen werden und welche einen positiven KEV-Bescheid nach dem 01.01.2014 erhalten haben.

Konkret: Hat eine Anlage einen positiven KEV-Bescheid nach dem 01.01.2014 erhalten, und kann die Anlage frühestens 2017 in Betrieb genommen werden, so wäre nicht mehr der im positiven KEV-Bescheid kommunizierte Tarif ausschlaggebend, sondern derjenige, wie er neu in der Energie-Verordnung definiert wird.

Die Auswirkungen der Änderung können mittels der von Swiss Small Hydro erarbeiteteten Berechnungsvorlage überprüft werden.

Die Anhörungsunterlagen finden sich hier. Swiss Small Hydro wird eine Stellungnahme dazu einreichen.

Kennen Sie ein Projekt, welches direkt von der Anpassung betroffen ist? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

[dg ids=“1745″]