22. Internationales Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke: Anmeldeportal offen, Frühbucherrabatt!

Ab sofort ist die Anmeldung für das 22. internationale Anwenderforum Kleinwasserkraft in Rorschach möglich. Bis zum 1. Mai kommt ein Frühbucherrabatt zur Anwendung. Mitglieder von Swiss Small Hydro profitieren zudem vom Mitgliederrabatt. Und am Freitag Vormittag kann für nur CHF 60 ein Schnupperticket gelöst werden, welches auch eine Besichtigung des grossen Ausstellerbereichs ermöglicht.

Details hier: https://www.kleinwasserkraft-anwenderforum.de/anmeldung/


Einreichungen für Tagungsbeiträge

Wenn Sie auf dem Anwenderforum 2019 gerne einen Vortrag über Ihre aktuellen Ergebnisse halten möchten, freuen wir uns auf die Einreichung Ihres Manuskriptes. Einreichungsschluss: 31.03.2019. Weitere Informationen >>

Ausstellung und Sponsoring

Das Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke wird von einer Ausstellung begleitet und bietet attraktive Sponsoring-Möglichkeiten. Seien Sie schnell bei der Standplatzvergabe und melden Sie sich jetzt als Aussteller an >>

Fachtagung Kleinwasserkraft: Programm definiert – Anmeldung ab sofort möglich!

Am 11. Mai 2019 findet die Fachtagung Kleinwasserkraft im Hotel Beaulac in Neuchâtel statt. Seit heute sind die Details des Programms bekannt, und ab sofort Anmeldungen möglich.

Weitere Details finden sich hier.

„Deutlich verbesserte Rechtssicherheit bei der Kleinwasserkraft!“ – Medienmitteilung zu den revidierten Energieverordnungen

St. Gallen, 27. Februar 2019

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar Änderungen der Energieförderungsverordnung EnFV und der Energieverordnung EnV verabschiedet. Die Anpassungen führen zu deutlich verbesserter Rechtssicherheit bei der Kleinwasserkraft.

Die neuen Verordnungen lassen rückwirkend zu, dass die aufgrund der extremen Trockenheit 2018 reduzierte Kleinwasserkraftproduktion nicht zu Rückzahlungen der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV führt. Ausserdem werden die Fristen bei Projekten in Planung so angepasst, dass systematische Einsprachen kein Verlust eines positiven Förderbescheids mehr bewirken können.

Swiss Small Hydro begrüsst auch die Anpassungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV. Neu kann ein ZEV auch dann ermöglicht werden, wenn die dazugehörigen Grundstücke durch eine Strasse, Eisenbahn oder Fliessgewässer voneinander getrennt sind. Diese Anpassung ist insbesondere für kleinere historische Anlagen von Bedeutung, da diese mit dem neuen Energiegesetz nicht mehr über das Einspeisevergütungssystem gefördert werden und damit eine interessante Alternative zur Vermarktung über den Marktpreis geschaffen wird.

 

Hintergrundinformationen

BAFU – Anhörung Vollzugshilfe-Modul „Geschiebehaushalt – Massnahmen“

Die beiden Webinare, in den das BAFU das Vollzugshilfemodul «Geschiebehaushalt – Massnahmen» präsentiert haben, können nun online abgerufen werden. Die Aufzeichnung zum deutschsprachigen Webinar vom 13. Dezember 2018 können sie auf der Webseite https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/fachinformationen/massnahmen-zum-schutz-der-gewaesser/renaturierung-der-gewaesser/geschiebe/anhoerung-geschiebe.html unter «Multimedia» herunterladen. Sie finden auf der französischsprachigen Webseite an gleicher Stelle die Aufzeichnung des französischsprachigen Webinars vom 24. Januar 2019.

Nachtrag vom 28.02.2019: Leider sind die beiden Webinars nicht mehr online. Die Anhörungsversion der Vollzugshilfe „Geschiebehaushalt – Massnahmen“ findet sich jedoch hier

Stellungnahme Swiss Small Hydro zur Vernehmlassung 16.452 n Pa.Iv. Rösti Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Swiss Small Hydro hat eine Stellungnahme zur n Pa.Iv. 16.452 Rösti „Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung“ eingereicht. Swiss Small Hydro unterstützt den von der UREK-N vorgeschlagenen neuen Absatz 5 in Artikel 58a WRG und lehnt den von der Minderheit vorgeschlagenen zusätzlichen Absatz 6 ab.

Aus Sicht der Kleinwasserkraft sind insbesondere folgende Argumente von grosser Bedeutung:

  • Bei der Kleinwasserkraft handelt es sich um eine Technologie, welche die Energie des Wassers seit Jahrhunderten nutzt – zuerst in mechanischer Form, später mit elektrifizierten Anlagen. Bekannte Beispiele sind beispielsweise das Glarnerland, das Einzugsgebiet der Suze im Jura oder das Toggenburg, wo die Wasserkraft Spinnereien, Sägereien, Mühlen und andere industrielle Prozesse mit Energie versorgten. Diese Wasserkraftpotenziale werden zumeist auch heute noch genutzt. Hier den Zustand vor Beginn der Nutzung bestimmen zu müssen, wäre – wenn überhaupt – nur mit einem sehr grossem Aufwand verbunden möglich. Ausserdem ist davon auszugehen, dass der ursprüngliche Zustand für die ökologische Entwicklung des Gewässers nicht mehr relevant ist, da sich aufgrund klimatischer Veränderungen dessen Charakteristik stark verändert hat oder andere Wassernutzungen verhindern, dass der Urzustand wieder erreicht werden kann. Auch unwiderrufliche Veränderungen in der Landschaft, wie beispielsweise Rutschungen, Rodungen, Bodenversiegelung, etc. können die Eigenschaft eines Gewässers grundlegend verändern.
  • Der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft lässt sich hingegen mit entsprechenden Untersuchungen relativ einfach bestimmen. Damit werden auch die jüngsten ökologischen Entwicklungen des beeinträchtigten Gebiets berücksichtigt. So wurde beispielsweise die Bewirtschaftung vieler Tagesspeicher von Kleinwasserkraftwerken aufgegeben und sind zwischenzeitlich verlandet. Diese Gebiete bilden mittlerweile einen wertvollen Lebensraum, oft auch für bedrohte Arten, und stehen teilweise auch unter Schutz.
  • Die Entwicklung von Wasserkraftprojekten und die ökologische Sanierung der Wasserkraft sind Projekte von grosser Komplexität, und für die Projektentwickler mit grossen Unsicherheiten verbunden. Die Vergangenheit zeigte auch, dass Projekte teils systematisch mit Einsprachen verzögert wurden. Dementsprechend kostenintensiv wird die Umsetzung solcher Projekte. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigten zudem, dass die Anforderungen an die Wasserkraft laufend erhöht wurden. So wurde die Entwicklung der Kleinwasserkraft gar auf Gesetzesebene mit einer Leistungsuntergrenze gestoppt – unabhängig davon, ob ein Projekt Auswirkungen auf Natur oder Landschaft hat, oder nicht. Es ist heute davon auszugehen, dass die Wasserkraft die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele deutlich verpassen wird, wenn nicht Massnahmen getroffen werden, welche die bestehende Produktion schützen und Investitionen in einen Zubau der Wasserkraft ermöglichen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind dabei ein wichtiger Teil – genauso wichtig sind jedoch stabile Rahmenbedingungen mit strafferen und effektiveren Bewilligungsprozessen und der Schutz von nach Treu und Glauben getätigten Investitionen.

Die von Swiss Small Hydro eingereichte Stellungnahme findet sich hier.

„Die Richtung stimmt, aber Investitionsanreize fehlen!“ – Medienmitteilung zur Vernehmlassung der Revision des Stromversorgungsgesetzes

St. Gallen, 30. Januar 2019

Ende 2022 läuft das heutige Einspeisevergütungssystem aus. Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung des Stromversorgungsgesetzes seine Vorstellungen zur Einführung eines marktnahen Strommarkt-Modells bekannt gegeben. Swiss Small Hydro begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung, wie sie in der Vernehmlassungsversion formuliert ist. Wirksame Massnahmen hingegen, welche Investitionen zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 auslösen könnten, fehlen gänzlich.

Swiss Small Hydro stellt fest, dass die Vorlage insgesamt eine dezentralere Entwicklung der Stromversorgung ermöglichen dürfte. So wird auch die Rolle von unabhängigen Produzenten gestärkt, was in Anbetracht der zahlreichen Herausforderungen der Energiestrategie 2050 von grosser Bedeutung ist. Der technologieneutrale Ansatz ermöglicht, dass dank einfacheren und transparenten Rahmenbedingungen die Projekte deutlich schlanker umgesetzt wer-den dürften.

Bei den meisten erneuerbaren Technologien (Wind, Kleinwasserkraft, Biomasse) werden zwar marginale Verbesserungen in Aussicht gestellt. Der Entwurf setzt jedoch keine markt-orientierten Anreize, um Investitionen in neue Kraftwerke auslösen zu können. Genau dies wäre jedoch dringend erforderlich, um die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele auch erreichen zu können.

Swiss Small Hydro beantragt deshalb, dass die Vorlage diesbezüglich nachgebessert wird und verweist auf den Ansatz des integralen Marktmodells, welches durch die AEE SUISSE in Zusammenarbeit mit der ZHAW entwickelt wurde.

 

Hintergrundinformationen

Über Swiss Small Hydro

Swiss Small Hydro wurde 1982 als Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (ISKB) gegründet und ist damit einer der ältesten Fachverbände der erneuerbaren Energien. Der Verband betreibt mit EnergieSchweiz die Infostelle Kleinwasserkraft, die ratsuchende Interessierte bei allen Fragen rund um die Kleinwasserkraft unterstützt. Die Verbandszeitschrift „Kleinwasserkraft – Petite Hydro“ erscheint dreimal jährlich. Swiss Small Hydro führt auch Tagungen und Exkursionen durch.

 

Schweizer Mühlentag 2019: Anmeldung bis 07.02.2019!

Text von: Vereinigung Schweizer Mühlenfreunde

Liebe Mühlenfreunde

Der nächste Mühlentag findet am Samstag nach Auffahrt, 1. Juni 2019 statt.

Das diesjährige Thema widmen wir dem Kulturgut Märchen. Auch die Märchen gehören wie unsere Mühlen zum Schweizer Kulturgut. Wir haben eine Kooperation mit der Mutabor Märchenstiftung. Die Stiftung fördert die Erzählkunst und widmet sich den Schweizer Märchen.

Erzählen Sie unserem Publikum die Geschichte unserer Mühlen. Demonstrieren Sie die Gewerke und Arbeiten in Ihren Anlagen. Engagieren Sie in diesem Jahr eine Märchenerzählerin am Mühlentag. Wir vermitteln über die Märchenstiftung Erzählerinnen oder Erzähler.

Beachten Sie die Rubrik «Märchen» im Anmeldeformular. Da finden Sie weitere Informationen. Vielleicht kennen Sie ein Märchen über Ihre Mühle? Senden Sie uns die Geschichte.

Über 400 Betreiberinnen und Betreiber von historischen Mühlen an den heimischen Gewässern sind eingeladen am 19. Schweizer Mühlentag teilzunehmen.

Anmeldeschluss ist der Donnerstag, 7. Februar 2019! Anmeldung hier.

Die elektronischen Daten werden in diesem Jahr in eine Datenbank übernommen. Diese dienen für nächstes Jahr 2020 als Grundlage der Einträge für die neue Broschüre. So können Sie die Daten in Zukunft nur noch jährlich ergänzen und bestätigen.
Die Teilnahmebedingungen und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite in den Bereichen «Mühlentag» und «Informationen».
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Konditionen und die Kontaktdaten finden Sie in der elektronischen Anmeldung. Werden Sie Mitglied in unserem Verein und sparen Sie die Hälfte der jährlichen Anmeldegebühr.
Die Anmeldung wird Ihnen nach komplettem Ausfüllen und Klick auf den «Senden»-Button sofort bestätigt. Erhalten Sie keine Rückmeldung, senden Sie uns eine Email. Wir können Anmeldungen nur über das elektronische Formular akzeptieren.
Beachten Sie, uns die Bilder in hochauflösender Qualität mindestens 600 dpi und mit Mühlenamen und Ort beschriftet zu senden. Sie erleichtern uns die Arbeit.

Wir freuen uns, dass Sie Ihre Anlage in diesem Jahr am Mühlentag einem breiten Publikum präsentieren.

Freundliche Grüsse
VEREINIGUNG SCHWEIZER MÜHLENFREUNDE VSM / ASAM

Buochs: Kleinwasserkraft für Eigenverbrauch

Dass die Energiestrategie 2050 auch viele Chancen für die Kleinwasserkraft bietet – darüber wurde noch nicht so ausführlich berichtet. In Buochs hingegen werden Fakten geschaffen, in dem der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV beispielhaft umgesetzt wird. Wir gratulieren zu diesem innovativen Entscheid und wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung!

Ein Artikel der Luzerner Zeitung berichtet über das innovative Projekt. Der Artikel findet sich hier.

Internationales Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke vom 26. bis 27. September 2019 in Rorschach!

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das 22. Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke für Betreiber, Planer und Hersteller vom 26.-27. September 2019 in Rorschach am Bodensee stattfinden wird. Reservieren Sie sich das Datum jetzt schon im Kalender – wir freuen uns auf Sie!

Das Anwenderforum eröffnet einen intensiven Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen Betreibern, Planern, Herstellern, Experten und genehmigenden Behörden. Ebenso bietet die umrahmende Ausstellung die Gelegenheit, Ihre persönlichen Anliegen zu diskutieren und wertvolle Kontakte herzustellen.

Fachliche Leitung

Der fachliche Leiter des Anwenderforums Martin Bölli und der Tagungsbeirat freuen sich auf Ihr Kommen. Lesen Sie das Grußwort hier.

Einreichung von Tagungsbeiträgen bis zum 31. März 2019!

Eine Einreichung ist online auf der Veranstaltungsinternetseite möglich (PDF, 3 Seiten max.). Die textliche, aussagekräftige Beschreibung sollte einen Umfang von einer Seite umfassen; zusätzlich sind max. zwei Seiten für Diagramme/Bilder zugelassen. Bitte verwenden Sie die verfügbare Vorlage. Eingereichte Beiträge führen bei einer Akzeptanz durch den Beirat automatisch zu einer Anmeldung des Referenten (ermäßigte Teilnahmegebühr: CHF 440,00). Einreichungsschluss: 31. März 2019.

Ausstellung und Sponsoring

Das Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke wird wieder von einer Ausstellung begleitet. Falls Sie Ihre Firma / Ihr Institut auf dem Anwenderforum präsentieren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Genaue Informationen finden zum Aussteller- oder Sponsorenpaket, sowie auch die Anmeldeformulare zum Download finden Sie auf unserer Website unter: http://www.kleinwasserkraft-anwenderforum.de/ausstellung/.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie in Rorschach begrüssen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüssen
Anwenderforum Kleinwasserkraft Organisationsteam, mit Unterstützung von Swiss Small Hydro

Aktualisiertes Factsheet Kleinwasserkraft publiziert

Wieviel Strom produzieren Kleinwasserkraftwerke? Welches Ausbaupotenzial besteht noch – und welche Kosten fallen bei der Nutzung an?

Diese Fragen und weitere sind im kürzlich aktualisierten Factsheet Kleinwasserkraft nicht nur beantwortet, sondern auch grafisch dargestellt. So wird beispielsweise ersichtlich, dass die Kleinwasserkraft nach der Grosswasserkraft die zweitwichtigste erneuerbare Energiequelle der Schweiz zur Stromproduktion ist und ihr Potenzial erst zu gut 75% erschlossen ist.

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