Abbau Wartelisten für Einspeisevergütung und Investitionsbeiträge

Das Bundesamt für Energie hat Anfangs November über den Abbau der Wartelisten beim Einspeisevergütungssystem und bei den Investitionsbeiträgen informiert.

Einspeisevergütung für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse und Geothermie-Anlagen

2018 wurden insgesamt 230 Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Bei den Photovoltaikanlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 11. Januar 2012 angemeldet hatten.

Ausblick 2019: Die steigenden Strommarktpreise ermöglichen einen wesentlichen Abbau der Warteliste. Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die vollständigen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2017 bei Swissgrid (heute Pronovo) eingereicht hatten, werden im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Es handelt sich dabei um 57 Biomasse-, 79 Kleinwasserkraft- und 2 Windkraftanlagen.

Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW)

Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für erheblich erweiterte und erneuerte Kleinwasserkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 22 Anträge gestellt. Bis Ende des Jahres können voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 13 Millionen Franken erteilt werden. Das Fördervolumen 2019 wird auf 50 Millionen Franken erhöht, sodass die bereits eingereichten Anträge sowie die ab 2019 hinzukommenden Anträge berücksichtigt werden können.

Die gesamte Medienmitteilung des BFE mit weiteren Details findet sich hier.

 

Swenex – Fristverlängerung bis zum 14. Januar 2019!

Gemäss dem Schreiben vom 09.11.2018 der Firma Swenex müssen die neuen Richtlinien bis zum 30. November 2018 mittels dem zugestellten Code unterzeichnet werden. Dieser Termin wird bis zum 14. Januar 2019 verlängert. In der Zwischenzeit werden die Swenex Richtlinien nochmals vollständig überarbeitet. Die überarbeitete Version der Richtlinien wird auch für diejenigen Produzenten gültig sein, welche bereits unterschrieben haben.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass zwischen aktiv gesteuerten Anlagen und zwischen solchen mit wetterabhängiger Produktion unterschieden wird. Erstere müssen dabei monatlich Fahrpläne erstellen, letztere werden davon befreit. Geplante Produktionsausfälle müssen vorgängig gemeldet werden, und bei ungeplanten Ausfällen muss Swenex so rasch als möglich informiert werden.

Swenex schafft es leider nicht rechtzeitig, die Produzenten direkt zu informieren. Frank Rutschmann vom BFE hat die neuen Termine und die Überarbeitung der Richtlinien gegenüber Swiss Small Hydro sowohl mündlich wie schriftlich bestätigt, und hat Swiss Small Hydro gebeten, diese Information den Kleinwasserkraft-Produzenten weiterzuleiten. Es wird garantiert, dass das vorläufige Nicht-Unterschreiben keinerlei Konsequenzen für die betroffenen Produzenten haben wird. Swenex wird sich dazu in den nächsten ein bis zwei Wochen bei den Produzenten melden.

Swenex ist neu Verantwortlich für die Leitung der Bilanzgruppe erneuerbare Energien (BG-EE). Produzenten mit einer Anlage, welche von der KEV profitiert und welche nicht selbstständig in die Direktvermarktung gewechselt haben, verkaufen die produzierte Energie über die BG-EE und wurden deshalb in den vergangenen Wochen von Swenex angeschrieben. Alle anderen Produzenten sind von den vertraglichen Anpassungen nicht betroffen.

 

 

Überarbeitung der Swenex-Richtlinien und Fristverlängerung

Im Rahmen der Übernahme der Leitung „Bilanzgruppe-Erneuerbare Energien (BG-EE)“ durch Swenex sollten Betreiber von Kleinwasserkraftwerken dazu verpflichtet werden, wöchentlich Produktionsfahrpläne mit viertelstündlicher Auflösung zu erarbeiten. Für Kleinwasserkraft-Betreiber hätte damit nicht nur ein enormer administrativer Aufwand resultiert, sondern es wäre ihnen in den meisten Fällen gar nicht möglich gewesen, die Prognosen mit der geforderten Genauigkeit zu erarbeiten.

Swiss Small Hydro hat deshalb mit Swenex und dem Bundesamt für Energie BFE das Gespräch gesucht und auf die Problematik hingewiesen. Das BFE hat diese Punkte aufgenommen und heute mitgeteilt, dass die Richtlinien nochmals komplett überarbeitet werden. Die Frist bis zur Unterzeichnung wird bis sicher 2019 verlängert. Die überarbeiteten Richtlinien werden auch für diejenigen Produzenten gelten, welche bereits unterzeichnet haben. Swenex wird diejenigen Produzenten, welche noch nicht unterschrieben haben, brieflich kontaktieren.

Swiss Small Hydro wird wieder informieren, sobald die weiteren Details der Änderungen klar sind.

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 36 publiziert

Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde kürzlich publiziert.

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

Ablösung der Energie Pool Schweiz Verträge durch Swenex

Per 1. Januar 2019 werden die bisherigen Abnahmeverträge der Energie Pool Schweiz AG durch neue Verträge der Firma Swenex – Swiss Energy Exchange ersetzt. Die Energie Pool Schweiz hat deshalb bereits im September sämtliche Verträge mit den Produzenten gekündigt und dabei mitgeteilt, dass sich für die Produzenten ausser dem Vertragspartner nichts ändern wird.

Am 30. Oktober 2018 wurden nun die Produzenten per E-Mail durch die Firma Swenex kontaktiert und aufgefordert, die neue Richtlinien bis spätestens 12. November 2018 mittels einem Code auf der Webseite von Swenex zu bestätigen. Entgegen der Ankündigung der Energie Pool Schweiz sollten die Produzenten damit verpflichtet werden, wöchentliche Produktionsfahrpläne bereitzustellen. Was für eine grosse Zahl von Kraftwerken gut machbar ist, ist für ein einzelnes Kraftwerk in der geforderten Genauigkeit kaum möglich.

Da die Produktionsfahrpläne für die Produzenten verpflichtend sind, und die Nichteinhaltung mit der Bezahlung von Pönalen verbunden ist, empfiehlt Swiss Small Hydro seinen Mitgliedern, mit einer Unterzeichnung der Richtlinien bis auf weiteres unbedingt zuzuwarten!

Gemäss Auskunft von Swenex wird am Freitag, 9. November 2018 ein Brief an sämtliche Produzenten versandt, mit dem Hinweis, dass die Frist zur Unterzeichnung der Richtlinie bis Ende November verlängert wird. In der Zwischenzeit wird Swiss Small Hydro gemeinsam mit der Firma Swenex, Ökostrom Schweiz und dem Bundesamt für Energie die Situation besprechen und Lösungen für das weitere Vorgehen erarbeiten. Swiss Small Hydro wird wieder informieren, sobald die Situation geklärt ist.

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Stellungnahme von Swiss Small Hydro zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu den zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung durchgeführt. Swiss Small Hydro hat diesbezüglich eine Stellungnahme verfasst und insbesondere auf folgenden Handlungsbedarf hingewiesen:

  • Den Umgang mit dem vermehrten Auftreten von Trockenjahren und den Auswirkungen auf die Einhaltung der Mindestanforderungen bei KEV-Anlagen
  • Die Ermöglichung von ganzheitlichen Lösungen und Nutzung von Synergien mit der Sanierung Wasserkraft gemäss GSchG (EnFV Art. 9, Anhang 1.1 Ziff. 6.4 und EnV Art. 13 Abs.2), und
  • Die Wiederherstellung des Vertrauens von Investoren bei Handeln nach Treu und Glauben (EnFV Art. 9, Anhang 1.1 Ziff. 6.1 und 6.2, und EnV Art. 13 Abs.2).

Sämtliche Stellungnahmen von Swiss Small Hydro finden sich hier: https://swissmallhydro.ch/de/verband/politik/

SSH Mitgliederumfrage zu den Herausforderungen der Kleinwasserkraft

Swiss Small Hydro hat seine Mitglieder im August 2018 zu ihren Erfahrungen mit dem neuen Energiegesetz und der „Sanierung Wasserkraft“ befragt. Der Verband hat eine Zusammenfassung der beinahe 100 Rückmeldungen auf seiner Homepage veröffentlicht.

Kraftwerke, welche über die KEV (nach altem Recht) erweitert oder erneuert wurden, müssen eine gewisse Mindestproduktion erreichen, um weiterhin von der Förderung profitieren zu können. Die Umfrage zeigte, dass über 40 Prozent der befragten Mitglieder davon ausgehen, dass sie diese Mindestproduktion 2018 nicht erreichen werden. Und fast 30 Prozent gaben an, dass dies existenzgefährdende Auswirkungen auf den Weiterbetrieb der Anlage haben könnte.

Bei der „Sanierung Wasserkraft“ befinden sich die meisten Projekte noch in einer sehr frühen Projektphase, und viele davon sind gut angelaufen. Teils sind nur kleinere Probleme wie Verzögerungen oder die Koordination mit parallellaufenden Projekten festzustellen. Widerstände sind insbesondere bei der Wahl der Sanierungsmassnahme festzustellen, oder wenn ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich scheint. Bei diversen weiteren Projekten sind sehr individuelle Probleme eingetreten, für welche in Zusammenarbeit mit den Behörden spezifische Lösungen erarbeitet werden müssen.

Die Mitglieder-Rückmeldungen helfen dem Verband beispielsweise, die Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung der Energieverordnungen mit Fakten zu hinterlegen.

SWV – Energieeinbussen aus Restwasserbestimmungen

Text: SWV

Die Umsetzung der Restwasserbestimmungen gemäss Gewässerschutz-Gesetz verursacht bei den Schweizer Wasserkraftwerken ab heute bis ins Jahr 2050 jährliche Produktionseinbussen von mindestens 2’280 GWh. Das zeigt eine neue Untersuchung des SWV. Ausgehend von einer soliden Datenbasis von rund 80% der betroffenen Wasserkraftwerke und Hochrechnung wurden die bisherigen und die künftig zu erwartenden Produktionsverluste aus Sanierungen und Konzessionserneuerungen ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits beim Szenario «Anforderungen wie bisher» die schweizweiten Produktionsverluste ab heute bis ins Jahr 2050 jährlich 2’280 Gigawattstunden (GWh) betragen. Das sind rund 6% der schweizerischen Wasserkraftproduktion und ist doppelt so viel, wie der Energiestrategie 2050 als zu erwartende Einbusse zu Grunde gelegt wurde. Da die Energiestrategie 2050 nicht nur die Kompensation der Einbussen zum Ziel hat, sondern darüber hinaus eine Steigerung der Wasserkraftproduktion anstrebt, wäre bis ins Jahr 2050 ein effektiver Zubau neuer Wasserkraftanlagen von mindestens 4’580 GWh/a notwendig. Ein solcher Ausbau ist angesichts der verbleibenden Potenziale unrealistisch. Mit einer strengen Auslegung der ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft drohen die Produktionsverluste und damit der notwendige Produktionsausbau aus dem Ruder zu laufen.

Die Untersuchung wurde anlässlich der 107. Hauptversammlung des SWV vom 6.9.2018 präsentiert. Der vollständige Bericht wird als Fachartikel in «Wasser Energie Luft», Ausgabe 4/2018, publiziert und kann als Vorabzug bereits über die Webseite des SWV heruntergeladen werden.

Link: https://www.swv.ch/blog/2018/09/27/energieeinbussen-aus-retswasserbestimmungen-27-9-18/#more-2412

 

NFP71 – Neues Buch beleuchtet Wege zur sozialen Akzeptanz erneuerbarer Energie

Text: NFP71

Das NFP-71-Projekt „Akzeptanz erneuerbarer Energie“ ging den Bestimmungsfaktoren der sozialen Akzeptanz von erneuerbaren Energien nach. Ergebnisse liegen nun in Buchform vor.

Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms „Steuerung des Energieverbrauchs“ (NFP 71) untersuchten Forschende der Universität Bern, der eawag, der Interface Politikstudien GmbH sowie der EPFL die Bestimmungsfaktoren der sozialen Akzeptanz von erneuerbaren Energien. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen nun in Buchform vor.

Es wurden sechs Aspekte behandelt: Die Bedeutungszunahme von erneuerbaren Energien für die Schweizer Energiepolitik, die kantonalen Unterschiede bei der Verbreitung erneuerbarer Energien und die Instrumente zu deren Förderung. Analysiert wurden ebenso hemmende Faktoren für die Verbreitung der Erneuerbaren wie auch die Akzeptanz bei der Bevölkerung sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene.

Die Umfragen und die statistischen Auswertungen zeigen, dass erneuerbare Energien und Massnahmen zu deren Förderung bei der Bevölkerung generell auf grosse Akzeptanz stossen, bei der Umsetzung jedoch schnell Widerstände auftreten. Ähnliches gilt auch für die politischen Eliten, wobei hier die Meinungen bei der Wahl von Förderinstrumenten stark auseinandergehen. An drei Fallbeispielen wurde illustriert, welche Faktoren für den Erfolg oder auch das Scheitern von Wind- und Kleinwasserkraftanlagen verantwortlich sein können. Es zeigte sich, dass der lokalen Partizipation für die Akzeptanz und damit die Realisierungschancen eines Projekts für erneuerbare Energien eine grosse Bedeutung zukommt. Weitere Erfolgsfaktoren sind das Auftreten von lokalen Entrepreneuren (Personen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik, die sich für das Projekt einsetzen), lokale wirtschaftliche Vorteile (lokale Mehreinnahmen durch den Betrieb der Anlagen) oder positive Erfahrungen mit vergleichbaren Anlagen in der Nachbarschaft.

Swiss Small Hydro war in der Begleitgruppe des Projekts vertreten.

Das Buch „Akzeptanz erneuerbarer Energie“ kann für 28.00 SFr. bei Chantal Strotz bestellt werden.

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 35 publiziert

Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde soeben publiziert.

Er behandelt folgende Themen:

  • Eigenverbrauch: Leitfaden  EnergieSchweiz und Handbuch VSE
  • Zahlreiche Herausforderungen für die Schweizer Kleinwasserkraft
  • Inbetriebnahmen neuer KEV-Anlagen 2017
  • Mitteilungen:
    • UVEK legt Kapitalkostensätze für Förderinstrumente fest
    • Bundesrat schlägt Beibehaltung des Wasserzinsmaximums bis 2024 vor
    • ElCom Weisung: Verhalten dezentraler Energieerzeugungsanlagen bei Abweichungen von der Normfrequenz
    • ElCom: Aktuelle Ergebnisse zur Versorgungssicherheit 2025
    • Energeiaplus: Neue Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen
    • Gelungene Fachtagung Kleinwasserkraft im Glarnerland
    • Kleinwasserkraft – Petite Hydro: Neu auch in elektronischer Form
    • Jahrestagung France Hydro Electricité
    • SATW – Erneuerbare Stromproduktion ist Spitze – Wasserkraft herausragend
    • SRF Schweiz Aktuell live aus dem Kleinwasserkraftwerk Ottenbach
    • Wasserkraft Aktivitäten der HES-SO
    • Einweihung Wasserrad Willy Sand in Chur
    • Wasser-Agenda 21 – Wasserpolitischer Jahresrückblick 2017
    • Handbuch Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen
    • 30 Jahre Hydrologischer Atlas der Schweiz
    • BFE Statistik Wasserkraft 2017
    • KEV-Statistik 1. Quartal 2018
  • Agenda

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