Stellungnahme Swiss Small Hydro zur Vernehmlassung 16.452 n Pa.Iv. Rösti Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Swiss Small Hydro hat eine Stellungnahme zur n Pa.Iv. 16.452 Rösti „Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung“ eingereicht. Swiss Small Hydro unterstützt den von der UREK-N vorgeschlagenen neuen Absatz 5 in Artikel 58a WRG und lehnt den von der Minderheit vorgeschlagenen zusätzlichen Absatz 6 ab.

Aus Sicht der Kleinwasserkraft sind insbesondere folgende Argumente von grosser Bedeutung:

  • Bei der Kleinwasserkraft handelt es sich um eine Technologie, welche die Energie des Wassers seit Jahrhunderten nutzt – zuerst in mechanischer Form, später mit elektrifizierten Anlagen. Bekannte Beispiele sind beispielsweise das Glarnerland, das Einzugsgebiet der Suze im Jura oder das Toggenburg, wo die Wasserkraft Spinnereien, Sägereien, Mühlen und andere industrielle Prozesse mit Energie versorgten. Diese Wasserkraftpotenziale werden zumeist auch heute noch genutzt. Hier den Zustand vor Beginn der Nutzung bestimmen zu müssen, wäre – wenn überhaupt – nur mit einem sehr grossem Aufwand verbunden möglich. Ausserdem ist davon auszugehen, dass der ursprüngliche Zustand für die ökologische Entwicklung des Gewässers nicht mehr relevant ist, da sich aufgrund klimatischer Veränderungen dessen Charakteristik stark verändert hat oder andere Wassernutzungen verhindern, dass der Urzustand wieder erreicht werden kann. Auch unwiderrufliche Veränderungen in der Landschaft, wie beispielsweise Rutschungen, Rodungen, Bodenversiegelung, etc. können die Eigenschaft eines Gewässers grundlegend verändern.
  • Der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft lässt sich hingegen mit entsprechenden Untersuchungen relativ einfach bestimmen. Damit werden auch die jüngsten ökologischen Entwicklungen des beeinträchtigten Gebiets berücksichtigt. So wurde beispielsweise die Bewirtschaftung vieler Tagesspeicher von Kleinwasserkraftwerken aufgegeben und sind zwischenzeitlich verlandet. Diese Gebiete bilden mittlerweile einen wertvollen Lebensraum, oft auch für bedrohte Arten, und stehen teilweise auch unter Schutz.
  • Die Entwicklung von Wasserkraftprojekten und die ökologische Sanierung der Wasserkraft sind Projekte von grosser Komplexität, und für die Projektentwickler mit grossen Unsicherheiten verbunden. Die Vergangenheit zeigte auch, dass Projekte teils systematisch mit Einsprachen verzögert wurden. Dementsprechend kostenintensiv wird die Umsetzung solcher Projekte. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigten zudem, dass die Anforderungen an die Wasserkraft laufend erhöht wurden. So wurde die Entwicklung der Kleinwasserkraft gar auf Gesetzesebene mit einer Leistungsuntergrenze gestoppt – unabhängig davon, ob ein Projekt Auswirkungen auf Natur oder Landschaft hat, oder nicht. Es ist heute davon auszugehen, dass die Wasserkraft die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele deutlich verpassen wird, wenn nicht Massnahmen getroffen werden, welche die bestehende Produktion schützen und Investitionen in einen Zubau der Wasserkraft ermöglichen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind dabei ein wichtiger Teil – genauso wichtig sind jedoch stabile Rahmenbedingungen mit strafferen und effektiveren Bewilligungsprozessen und der Schutz von nach Treu und Glauben getätigten Investitionen.

Die von Swiss Small Hydro eingereichte Stellungnahme findet sich hier.