Überarbeitung der Swenex-Richtlinien und Fristverlängerung

Im Rahmen der Übernahme der Leitung „Bilanzgruppe-Erneuerbare Energien (BG-EE)“ durch Swenex sollten Betreiber von Kleinwasserkraftwerken dazu verpflichtet werden, wöchentlich Produktionsfahrpläne mit viertelstündlicher Auflösung zu erarbeiten. Für Kleinwasserkraft-Betreiber hätte damit nicht nur ein enormer administrativer Aufwand resultiert, sondern es wäre ihnen in den meisten Fällen gar nicht möglich gewesen, die Prognosen mit der geforderten Genauigkeit zu erarbeiten.

Swiss Small Hydro hat deshalb mit Swenex und dem Bundesamt für Energie BFE das Gespräch gesucht und auf die Problematik hingewiesen. Das BFE hat diese Punkte aufgenommen und heute mitgeteilt, dass die Richtlinien nochmals komplett überarbeitet werden. Die Frist bis zur Unterzeichnung wird bis sicher 2019 verlängert. Die überarbeiteten Richtlinien werden auch für diejenigen Produzenten gelten, welche bereits unterzeichnet haben. Swenex wird diejenigen Produzenten, welche noch nicht unterschrieben haben, brieflich kontaktieren.

Swiss Small Hydro wird wieder informieren, sobald die weiteren Details der Änderungen klar sind.

EWA – Kraftwerk Erstfeldertal: Von der Vision zur greifbaren Wirklichkeit

22. November 2018 – Das Kraftwerk Erstfeldertal ist einen entscheidenden Schritt weiter und die sehr anspruchsvollen Projektziele für dieses Jahr wurden vollumfänglich erreicht: Anfang Oktober erhielt das Kraftwerk die Konzession und am 19. November auch die Baubewilligung.

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EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 36 publiziert

Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde kürzlich publiziert.

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

Ablösung der Energie Pool Schweiz Verträge durch Swenex

Per 1. Januar 2019 werden die bisherigen Abnahmeverträge der Energie Pool Schweiz AG durch neue Verträge der Firma Swenex – Swiss Energy Exchange ersetzt. Die Energie Pool Schweiz hat deshalb bereits im September sämtliche Verträge mit den Produzenten gekündigt und dabei mitgeteilt, dass sich für die Produzenten ausser dem Vertragspartner nichts ändern wird.

Am 30. Oktober 2018 wurden nun die Produzenten per E-Mail durch die Firma Swenex kontaktiert und aufgefordert, die neue Richtlinien bis spätestens 12. November 2018 mittels einem Code auf der Webseite von Swenex zu bestätigen. Entgegen der Ankündigung der Energie Pool Schweiz sollten die Produzenten damit verpflichtet werden, wöchentliche Produktionsfahrpläne bereitzustellen. Was für eine grosse Zahl von Kraftwerken gut machbar ist, ist für ein einzelnes Kraftwerk in der geforderten Genauigkeit kaum möglich.

Da die Produktionsfahrpläne für die Produzenten verpflichtend sind, und die Nichteinhaltung mit der Bezahlung von Pönalen verbunden ist, empfiehlt Swiss Small Hydro seinen Mitgliedern, mit einer Unterzeichnung der Richtlinien bis auf weiteres unbedingt zuzuwarten!

Gemäss Auskunft von Swenex wird am Freitag, 9. November 2018 ein Brief an sämtliche Produzenten versandt, mit dem Hinweis, dass die Frist zur Unterzeichnung der Richtlinie bis Ende November verlängert wird. In der Zwischenzeit wird Swiss Small Hydro gemeinsam mit der Firma Swenex, Ökostrom Schweiz und dem Bundesamt für Energie die Situation besprechen und Lösungen für das weitere Vorgehen erarbeiten. Swiss Small Hydro wird wieder informieren, sobald die Situation geklärt ist.

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Stellungnahme von Swiss Small Hydro zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu den zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung durchgeführt. Swiss Small Hydro hat diesbezüglich eine Stellungnahme verfasst und insbesondere auf folgenden Handlungsbedarf hingewiesen:

  • Den Umgang mit dem vermehrten Auftreten von Trockenjahren und den Auswirkungen auf die Einhaltung der Mindestanforderungen bei KEV-Anlagen
  • Die Ermöglichung von ganzheitlichen Lösungen und Nutzung von Synergien mit der Sanierung Wasserkraft gemäss GSchG (EnFV Art. 9, Anhang 1.1 Ziff. 6.4 und EnV Art. 13 Abs.2), und
  • Die Wiederherstellung des Vertrauens von Investoren bei Handeln nach Treu und Glauben (EnFV Art. 9, Anhang 1.1 Ziff. 6.1 und 6.2, und EnV Art. 13 Abs.2).

Sämtliche Stellungnahmen von Swiss Small Hydro finden sich hier: https://swissmallhydro.ch/de/verband/politik/

Südostschweiz – «Die Zitrone ist ausgepresst – mehr Kraftwerke gehen nicht»

«Die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV hat dazu geführt, dass an Orten Kraftwerke gebaut wurden, wo sonst niemand auf die Idee gekommen wäre, die Wasserkraft zu nutzen. Schlicht, weil es sich ohne zusätzliches Geld nicht gelohnt hätte», sagt Barbara Fierz, Geschäftsführerin von Pro Natura Glarus.

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Südostschweiz – Warum im Glarnerland so viele Kraftwerke stehen

Der Landrat hat die Konzession für ein Kraftwerk am Brummbach erteilt. Es reiht sich in eine Reihe von Kraftwerken, die in den letzten zehn Jahren erneuert oder neu gebaut wurden.

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Südostschweiz – «Heute macht man viel mehr für die Umwelt»

Im Jahr 2017 haben private und staatliche Glarner Betriebe 18 367 629 Franken an Subventionsgeldern aus Bundesbern erhalten. Nicht für die Landwirtschaft, sondern für Strom aus Wasserkraft, dessen Produktion sich sonst nicht lohnen würde.

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Zentralplus – CKW investiert in Hochwasserschutz und Fische

Die CKW kann das Wasserkraftwerk Emmenweid im Littauerboden auch die nächsten 60 Jahre nutzen. Der Luzerner Regierungsrat hat die Konzession vorzeitig verlängert. Nun will die CKW für 15 Millionen Franken das Wehr sanieren, was auch dem Hochwasserschutz und den Fischen zugute kommen soll.

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SRF News – «Landschaftsrappen» statt Wasserkraftwerk ist keine Alternative

Die Urner Regierung hält am Wasserkraftwerk im Meiental fest. Sie weist den Alternativ-Vorschlag des WWF zurück.

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