Bundesrat setzt revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft

Bern, 24.11.2021 – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2021 Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich gutgeheissen und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Zum Revisionspaket gehören die Energieverordnung, die Energieeffizienzverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse, sowie die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Revidiert wird ausserdem die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung. Zudem revidiert das UVEK die Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung.

Für die Kleinwasserkraft sind insbesondere folgenden Anpassungen von Bedeutung:

  • Energieförderungsverordnung EnFV: Für die Förderung von Neuanlagen über das Einspeisevergütungssystems standen schon seit längerer Zeit keine Gelder mehr zur Verfügung. Nun soll der komplette Ersatz einer Wasserkraftanlage nicht mehr wie bisher als Neuanlage eingestuft werden, sondern als Erneuerung oder Erweiterung. Damit können solche Projekte ab 2022 mittels Investitionsbeiträgen gefördert werden (Art. 3 Abs. 2 EnFV). Zudem erfolgt die Berechnung des Referenz-Marktpreises für Elektrizität bei lastganggemessenen Anlagen neu monatlich. (Art. 15 Abs. 2 EnFV)
  • Energieverordnung EnV: In der EnV wurde präzisiert, dass für die Erteilung einer Konzession oder Baubewilligung keine Ausscheidung der geeigneten Gewässerstrecken nach Artikel 10 EnG erforderlich ist (Art. 7a EnV). Ausserdem wurde die Definition, wann eine Erneuerung oder Erweiterung eines Wasser-kraftwerks von nationalem Interesse ist, präzisiert. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass wenn vor oder nach Umsetzung des Projekts mindestens 10 GWh produziert werden, ein Projekt von nationalem Interesse ist. Bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung gewisser Schutzgebiete kann zusätzlich erforderlich sein, dass entweder deutlich mehr Strom produziert wird, oder dass damit der Wegfall von Produktion oder Speicher verhindert werden kann (Art. 8 Abs. 2, 2bis und 2ter EnV).

Quelle: Medienmitteilung Bundesrat und EnergieSchweiz Newsletter Kleinwasserkraft

wa21 – HADES: Vier neue hydrologische Exkursionen in der Nordwestschweiz

Das Exkursionsprogramm „Wege durch die Wasserwelt“ von HADES (Hydrologischer Atlas der Schweiz) soll einen räumlichen Zugang zum Thema Wasser schaffen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Marktanalyse Elektromobilität: Interessierte Kleinwasserkraftwerk-Besitzer gesucht!

Die Elektromobilität breitet sich mit enormer Geschwindigkeit aus, und entsprechend nimmt der Bedarf an Ladestationen stetig zu. Eine neues, durch EnergieSchweiz finanziertes Projekt untersucht nun, ob dieser Markt auch für Besitzer von Kleinwasserkraftwerken von Interesse sein könnte, und falls ja, unter welchen Bedingungen.

Die beiden Auftragnehmer mhylab und Skat Consulting AG suchen nun Besitzer von Kleinwasserkraftwerken, die sich für das Projekt interessieren und bereit sind, gegebenenfalls im Rahmen von Fallstudien (ab 2022) weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns (Romandie: Aline Choulot, Deutschschweiz: Martin Bölli) in Verbindung setzen.

Bild: EnergieSchweiz

 

 

Energeiaplus.com – Energiewende und Heimatschutz Hand in Hand

Das Kleinwasserkraftwerk in Grenchen erhält erneut eine Auszeichnung: Nach dem Innovationspreis der Stadt Grenchen 2016 hat es nun auch noch den Solothurner Heimatschutzpreis «Tun und Wirken» gewonnen.

Mehr dazu lesen Sie hier.

UREK-N – Erneuerbare Energien einheitlich fördern

Die parlamentarische Initiative Girod (19.443) „Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Eine einmalige Vergütung für Biogas, Kleinwasserkraft, Windkraft und Geothermie“ wurde im Juni 2019 eingereicht. Sie wies darauf hin, dass die kostendeckende Einspeisevergütung und die Einmalvergütung für Photovoltaik bis 2023 bzw. 2031 befristet sind. Das bedeutet, dass die verschiedenen erneuerbaren Energien ab 2023 ungleich behandelt werden. Die Initiative forderte, dass das Parlament diese Lücke schließt, indem es die verschiedenen erneuerbaren Energien gleichstellt.

Am 1. Oktober 2021 haben sowohl der Stände- als auch der Nationalrat die Initiative angenommen.

Mehr dazu lesen Sie hier:

Technische Universität München – Flexibilisierung von Kleinwasserkraft

Severin Ramstoetter von der Technischen Universität München arbeitet aktuell an flexiblen Konzepten mit Fokus auf Kleinwasserkraft. Dabei geht es um die Forschungsfrage „Wie hoch muss der monetäre Anreiz sein, damit ein Inhaber eines Kleinwasserkraftwerkes Flexibilität anbietet?“.

Wir halten diese Forschung für sehr wichtig und hoffen, dass Sie am Entscheidungsexperiment für flexible Wasserkraft teilnehmen. Hier geht es zur Umfrage, welche ca. 10 min. dauert: www.unipark.de/e6b0

Medienmitteilung – Fachtagung Kleinwasserkraft 2021

Val de Bagnes (VS), 07. Oktober 2021

Fachtagung Kleinwasserkraft 2021 zu Besuch im Wallis 

Mit Unterstützung von EnergieSchweiz und in Kooperation mit ALTIS Group SA und der Gemeinde Val de Bagnes veranstaltet Swiss Small Hydro (SSH) seine diesjährige Fachtagung Kleinwasserkraft. Nach einer Eröffnung durch Staatsrat Roberto Schmidt, den Gemeindepräsidenten Christophe Maret und den Präsidenten von SSH, Nationalrat Benjamin Roduit, werden spannende Fachbeiträge zu aktuellen Kleinwasserkraftthemen erwartet. Dabei geht es um Förderpolitik (BFE) aber auch um technische Themen (HES SO Wallis, Mhylab). Zwischen den Vorträgen gibt es Gelegenheit, sich über Firmen und Ihre Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Die Besichtigungsziele – eine alte mit Wasserkraft betriebene Schmiede und ein Abwasser-Kraftwerk – zeigen die lange Geschichte und Bandbreite der Kleinwasserkraft.

Hintergrundinformationen

  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung zum obigen Text – siehe hier.
  • Weitere Informationen zu den jährlichen Fachtagungen finden Sie hier.

Stellungnahme Swiss Small Hydro zur Vernehmlassung der Verordnungsänderungen im Bereich des BFE

Vernehmlassung der Verordnungsänderungen im Bereich des BFE

Die Stellungnahme von Swiss Small Hydro fokussiert sich auf die für die Kleinwasserkraft relevanten Verordnungen. Swiss Small Hydro verzichtet deshalb, die geplanten Anpassungen an der EnEV, der SEFV und der VGSEB zu kommentieren. Das gleiche gilt für die NEV, da die vorgesehenen Anpassungen keine direkten Auswirkungen auf den Betrieb von Kleinwasserkraftwerken erwarten lassen. Swiss Small Hydro nimmt die geplanten Anpassungen zur Kenntnis und kann diese unterstützen.

Aus unserer Sicht sind jedoch unverändert dringend Lösungsansätze erforderlich, um

  • die Situation bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken mit ehehaften Wasserrechten zu verbessern, und
  • um die Stilllegung kleinerer Wasserkraftwerke im Zusammenhang mit der ökologischen Sanierung Wasserkraft zu verhindern.

Diesbezüglich verweisen wir auf die Ansätze, welche wir bereits in unserer Stellungnahme vom 7. Juli 2020 zur «Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021» beschrieben hatten.

Wir danken Ihnen, wenn Sie unsere Stellungnahme bei der Weiterbehandlung des Geschäfts berücksichtigen können.

Stellungnahme Swiss Small Hydro zur «Biodiversitätsinitiative»

Swiss Small Hydro unterstützt die Stellungnahme des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands (SWV). Es ist uns aber auch ein grosses Anliegen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche Schutzthemen nicht isoliert, sondern themenübergreifend behandeln. So dürfte der Klimawandel selbst vermutlich wesentlich massivere Auswirkungen auf die Biodiversität haben, als zum Beispiel die Nutzung der Wasserkraft. Konsequenterweise dürfen daher Massnahmen zum Schutz der Biodiversität Massnahmen zum Klimaschutz– wie beispielsweise die Energiewende – nicht ausbremsen. Dies gilt selbstverständlich auch in umgekehrter Richtung. In diesem Zusammenhang möchten wir für die Finalisierung des Gegenvorschlags folgende beiden Überlegungen mit Ihnen teilen.

  • Der Klimawandel wird – wenn er nicht gebremst werden kann – gravierende Auswirkungen auf Ökologie und Umwelt haben. Ein vergangenheitsorientierter Schutz der Biodiversität ist daher unserer Meinung nach weder verhältnismässig noch zielführend. Massnahmen zum Schutz der Biodiversität sollen eher einen ökologischen Zustand anstreben, der gleichzeitig eine umweltfreundliche und CO2-neutrale Energiegewinnung ermöglicht. Im Gegenzug trägt der Ausbau von Energieinfrastruktur mit der Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung zukunftsfähiger Lebensräume bei.
  • Massnahmen, welche zur Minderung des Ausstosses von Treibhausgasen beitragen, dürfen nicht bereits auf Gesetzesstufe verhindert werden (bspw. mit der grossflächigen Ausscheidung von Schutzgebieten, in welchen energetische Potenziale nicht mehr genutzt werden dürften). Es ist enorm wichtig, dass standortspezifisch Lösungen gesucht werden, welche einerseits die verschiedenen Schutzziele berücksichtigen, andererseits aber auch einen Ausbau der Nutzung erneuerbare Energien ermöglichen. Als konkretes Beispiel: Es gibt viele Kleinwasserkraftwerke, welche sich in Schutzgebieten oder Biotopen befinden – oder sogar solche geschaffen haben. Wichtig dabei ist, diese Anlagen standortspezifisch und ökologisch sinnvoll in die Gewässer zu integrieren und sie nicht bereits auf Gesetzesebene zu verhindern.

Wir sind daher der Meinung, dass die komplexen Zusammenhänge eines Ökosystems nicht auf der Stufe eines Gesetzes geregelt werden sollten. Gesetze müssen lokalen Handlungsspielraum geben, um die enge Verzahnung von CO2 Reduktion durch Erneuerbare mit wirksamem Biodiversitätsschutz zu ermöglichen.

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 44 publiziert

Der neueste Newsletter „Kleinwasserkraft“ (Nr. 44) von EnergieSchweiz wurde Ende Juli publiziert.

Themen:

  • Investitionsbeiträge Wasserkraft
  • VERLEGUNG Fachtagung Kleinwasserkraft auf 9. Oktober 2021
  • Diverse Kurzmitteilungen zu: UREK-N – Erneuerbare Energien einheitlich fördern / BR – Das «verschwendete» Potenzial der Wasserkraft, die nicht mehr subventioniert wird / UVEK – Vernehmlassungen zu verschiedenen Energie-Verordnungen / PRONOVO – Statistik des
    Einspeisevergütungssystems und vieles mehr…

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