UREK-N – Erneuerbare Energien einheitlich fördern
Die parlamentarische Initiative Girod (19.443) „Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Eine einmalige Vergütung für Biogas, Kleinwasserkraft, Windkraft und Geothermie“ wurde im Juni 2019 eingereicht. Sie wies darauf hin, dass die kostendeckende Einspeisevergütung und die Einmalvergütung für Photovoltaik bis 2023 bzw. 2031 befristet sind. Das bedeutet, dass die verschiedenen erneuerbaren Energien ab 2023 ungleich behandelt werden. Die Initiative forderte, dass das Parlament diese Lücke schließt, indem es die verschiedenen erneuerbaren Energien gleichstellt. Am 1. Juni 2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative Girod verabschiedet. Der Bundesrat schlägt vor, dass das Parlament nicht in die Debatte eintritt. Der von UREK-N erarbeitete Entwurf zur Revision des Energiegesetzes ist aus ihrer Sicht nicht ausreichend, um die langfristige Versorgungssicherheit zu stärken und die effiziente und sichere Integration der erneuerbaren Energien in das Stromsystem zu gewährleisten. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind im Entwurf des Bundesgesetzes zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung aus erneuerbaren Energien enthalten. Der Bundesrat wird die Botschaft zu diesem Gesetz, das eine Revision des Energiegesetzes und eine Revision des Stromversorgungsgesetzes kombiniert, voraussichtlich kurz nach Ende der Sommersession verabschieden.
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