Swenex – Fristverlängerung bis zum 14. Januar 2019!

Gemäss dem Schreiben vom 09.11.2018 der Firma Swenex müssen die neuen Richtlinien bis zum 30. November 2018 mittels dem zugestellten Code unterzeichnet werden. Dieser Termin wird bis zum 14. Januar 2019 verlängert. In der Zwischenzeit werden die Swenex Richtlinien nochmals vollständig überarbeitet. Die überarbeitete Version der Richtlinien wird auch für diejenigen Produzenten gültig sein, welche bereits unterschrieben haben.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass zwischen aktiv gesteuerten Anlagen und zwischen solchen mit wetterabhängiger Produktion unterschieden wird. Erstere müssen dabei monatlich Fahrpläne erstellen, letztere werden davon befreit. Geplante Produktionsausfälle müssen vorgängig gemeldet werden, und bei ungeplanten Ausfällen muss Swenex so rasch als möglich informiert werden.

Swenex schafft es leider nicht rechtzeitig, die Produzenten direkt zu informieren. Frank Rutschmann vom BFE hat die neuen Termine und die Überarbeitung der Richtlinien gegenüber Swiss Small Hydro sowohl mündlich wie schriftlich bestätigt, und hat Swiss Small Hydro gebeten, diese Information den Kleinwasserkraft-Produzenten weiterzuleiten. Es wird garantiert, dass das vorläufige Nicht-Unterschreiben keinerlei Konsequenzen für die betroffenen Produzenten haben wird. Swenex wird sich dazu in den nächsten ein bis zwei Wochen bei den Produzenten melden.

Swenex ist neu Verantwortlich für die Leitung der Bilanzgruppe erneuerbare Energien (BG-EE). Produzenten mit einer Anlage, welche von der KEV profitiert und welche nicht selbstständig in die Direktvermarktung gewechselt haben, verkaufen die produzierte Energie über die BG-EE und wurden deshalb in den vergangenen Wochen von Swenex angeschrieben. Alle anderen Produzenten sind von den vertraglichen Anpassungen nicht betroffen.