UREK-N – Konzessionserneuerung von Wasserkraftanlagen

Quelle: Parlament.ch

Die Kommission beabsichtigt die Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftwerken zu präzisieren. Neu soll vom Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung ausgegangen werden. Der entsprechende Entwurf wurde von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet und setzt damit die parlamentarische Initiative von Nationalrat Rösti (16.452) um. Eine Minderheit befürwortet hierbei die zusätzliche Regelung, dass in solchen Fällen nach Möglichkeit und soweit dies verhältnismässig sei, Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft vereinbart oder angeordnet werden. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung sind auf der Internetseite der Kommission verfügbar.