Luzerner Zeitung – Ablösung privater Wasserrechte: Ein Entscheid mit Ausstrahlung

Die Zeit der ehehaften Wasserrechte scheint endgültig vorbei. Die historischen Rechte können nicht mehr begründet werden, durften bisher aber weiter bestehen. Das Urteil des Bundesgerichts im Streitfall des WWFs gegen das Kleinwasserkraftwerk Hammer in Cham ist eindeutig: Die privaten Wasserrechte müssen nun auch im Kanton Zug von Konzessionen abgelöst werden.
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