Verzicht auf Kostenverrechnung Lastgangmessung

Swiss Small Hydro wurde von Mitgliedern darüber informiert, dass mit Inkraftsetzung des neuen Energiegesetzes gewisse Netzbetreiber auf die Verrechnung der Kosten der Lastgangmessung für Anlagen > 30kVA verzichten. Dies betrifft nicht nur neue Anlagen, sondern auch solche, welche bereits vor dem 31.12.2017 in Betrieb waren.

Die Netzbetreiber beabsichtigen damit eine Gleichbehandlung der Kunden und einen  diskriminierungsfreien Netzbetrieb für alle.  Produzenten, welchen weiterhin die Kosten verrechnet werden, empfehlen wir, Kontakt mit ihrem Netzbetreiber aufzunehmn und auf diese erfreuliche Mitteilung hinzuweisen.