Ehehafte Wasserrechte / WRG – Nachbessern erforderlich!
In einem Urteil aus dem Jahr 2019 fordert das Bundesgericht, dass ehehafte Wasserrechte bei „erster Gelegenheit“ in Konzessionen umgewandelt werden müssen. Dieser Entscheid hat bei den Kantonen und den Besitzern solcher Wasserkraftwerke zahlreiche Fragen aufgeworfen und gleichzeitig die ökologische Sanierung dieser Anlagen gestoppt.
Mit der im März 2024 verabschiedeten Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» beauftragte das Parlament den Bundesrat, diese Übergangsphase besser zu regeln und Klarheit zu schaffen. Von Juli bis Oktober führte der Bundesrat nun eine Vernehmlassung zum Entwurf des entsprechend überarbeiteten Wasserrechtsgesetzes durch.
Swiss Small Hydro hat diesen Entwurf studiert und ihn intensiv mit anderen Interessengruppen und Betroffenen diskutiert. Der Verband kommt zum Ergebnis, dass der Vernehmlassungsentwurf den Auftrag des Parlaments nicht erfüllt, und verlangt eine entsprechende Überarbeitung unter Einsetzung einer Begleitgruppe.
Swiss Small Hydro verlangt insbesondere:
- Eine klare Frist und Regelung zu den anzuwendenden Restwassermengen, welche von den Kantonen mitgetragen wird und unter uneingeschränktem Schutz aller rechtmässig getätigten Investitionen steht.
- Dass ehehafte Wasserrechte während der Übergangsphase als gültiges Wasserrecht gewahrt bleiben, damit die ökologische Sanierung dieser Anlagen wieder möglich wird.
- Eine Verlängerung der Übergangsphase bei Ergreifung von Rechtsmitteln oder anderen, nicht durch den Betreiber des Wasserkraftwerks verursachten Verzögerungen.
- Durch die Kantone eine Gewährung einer Konzessionsdauer, welche die Amortisierung der getätigten Investitionen ermöglicht. Die von Umweltverbänden geforderte Verkürzung auf 40 Jahre und weniger lässt dies nicht zu.
Unsere vollständige Stellungnahme findet sich hier.
Links:
- Bundesgerichtsurteil BGE 145 II 140
- Motion 23.3498
- Vernehmlassung WRG (abgeschlossen)


