UVEK legt Kapitalkostensätze für Förderinstrumente für erneuerbare Energien für das Jahr 2018 fest
Bern, 06.03.2018 – Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2018 fest. Diese Sätze werden zur Berechnung der Förderbeiträge für Wasserkraft-, Biomasse- und Geothermieanlagen verwendet.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes per 1. Januar 2018 gibt es in der Schweiz neue Förderinstrumente für Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen.