Medienmitteilung zur Publikation der BFE Potenzialstudie Wasserkraft: Die Ziele der Energiestrategie 2050 dürften verfehlt werden!

St. Gallen, 2. September 2019

Das Bundesamt für Energie hat heute eine Studie zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft veröffentlicht. Dabei wird das Potenzial bei der zweitgrössten erneuerbaren Energietechnologie, der Kleinwasserkraft, um fast als 50% tiefer ausgewiesen als noch 2012.

Das Ausbaupotenzial der Kleinwasserkraft wurde 2012 auf 1’290 bis 1’600 GWh/Jahr ge-schätzt. Neu geht das BFE noch von 110 bis 550 GWh/Jahr aus. Unter Berücksichtigung des seit 2012 erfolgten Zubaus schätzt das BFE damit das Potenzial 700 bis 800 GWh/a tiefer ein als noch 2012.

Ein wichtiger Grund dieses tieferen Werts liegt in der Ausgestaltung der Energiestrategie 2050. Diese hat auf Gesetzes- und vor allem Verordnungsstufe deutlich schlechtere Rah-menbedingungen für die Kleinwasserkraft geschaffen als ursprünglich angenommen. Schon heute können keine neuen Anlagen mehr über die Einspeisevergütung gefördert werden. Einzig Kraftwerke, welche noch nicht in Betrieb genommen wurden, aber eine Zusage für die Einspeisevergütung erhalten haben, sorgen in den nächsten Jahren für eine leichte Erhöhung der Produktion. Bis 2030 besteht zudem die Möglichkeit, Investitionsbeiträge zu erhalten – allerdings nur für Kraftwerke mit mindestens 300 kW Leistung. Ab 2030 verschlechtert sich die Situation dann rapide, da bei den meisten Kraftwerken, welche mittels KEV oder der Mehrkostenfinanzierung MKF («15 Räppler») gefördert wurden, die Vergütungsdauer von 15 bis 30 Jahren abläuft und diese danach den Strom nur noch zu Marktpreisen vergütet erhalten. Grössere Investitionen und Reparaturen dürften dann von vielen Betreibern nicht mehr zu finanzieren sein.

Neben der Energiestrategie 2050 hat die Kleinwasserkraft aber auch andere Herausforderungen zu meistern, deren Auswirkungen unterschiedlich interpretiert werden: Die ökologi-sche Sanierung der Wasserkraft setzt den Fokus selbstverständlich auf den Gewässerschutz – damit verbunden ist aber in den meisten Fällen eine Minderproduktion oder gar eine Stilllegung von Kraftwerken. Und das Bundesgericht hat in einem Urteil von Ende März 2019 entschieden, dass die ehehaften Wasserrechte von mehr als 300 Kleinwasserkraftwerken bald-möglichst eine Neukonzessionierung durchlaufen müssen. Eine solche Neukonzessionierung kann aufgrund der systematischen Einsprachen bis zu 10 Jahren dauern – ob die betroffenen Kraftwerksbetreiber genügend Schnauf dazu haben, ist in vielen Fällen fraglich.

Fazit: Geänderte Rahmenbedingungen haben ein wichtiges Potenzial für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 vernichtet. Wenn die Politik ernsthaft beabsichtigt, nicht nur die Ziele der Energiestrategie, sondern auch die kürzlich von Bundesrätin Sommaruga kommunizierten Klimaziele erreichen zu können, ist die Politik dringend aufgefordert, hier nachzubessern!

Die besten Gelegenheiten dazu ergeben sich:

  • in der Ausgestaltung des im Energiegesetz geforderten marktnahen Fördermodells, welches das aktuelle Einspeisevergütungssystem ab 2023 ersetzen soll,
  • in einer ausgewogeneren Sanierung der Wasserkraft, welche dank besserer Berück-sichtigung des Erhalts der Energieproduktion deutlich kosteneffizienter umgesetzt werden könnte, und
  • mittels Korrekturen auf Gesetzes- und Verordnungsebene zum besseren Schutz ehe-hafter Wasserrechte, insbesondere bei Anlagen, welche in den letzten Jahren erst umfassend saniert wurden.

 

Medienmitteilung als PDF:

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