Wissenswertes zur Mehrwertsteuer bei der Einspeisevergütung
Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die nach Saldo- oder nach Pauschalsteuersätzen abrechnen, sind die Beträge der Einspeiseprämie und des Bewirtschaftungsentgelts nicht Teil des steuerpflichtigen Umsatzes. Michel Hausmann, Mitglied des Swiss Small Hydro Vorstands, hat sich vertieft mit dem Thema befasst und die wichtigsten Erkenntnisse in diesem Artikel zusammengefasst.
Auf Anfrage des Swiss Small Hydro Mitglieds Turbinor SA hat Herr D. Python von der ESTV, Division Droit, Equipe IV, in seinem E-Mail vom 11. Juli 2019 an den Treuhänder Ficonom SA folgende Angaben gemacht (Auszug aus dem E-Mail in Französisch, übersetzt durch Swiss Small Hydro):
- MWSTG = Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
- MWSTV = Mehrwertsteuerverordnung
- IT15 = MWST-Info 15 Abrechnung und Steuerentrichtung (Effektive Abrechnungsmethode)
- ITS 07 = MWST-Branchen-Info 07 (MBI), Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme
Die Einspeiseprämie und das Bewirtschaftungsentgelt (Einspeisevergütungssystem [ESV] im Sinne des Gesetzes) stellen eine Kostenausgleichszahlung dar (Art. 18 Abs. 2 Bst. g MWSTG), sind also keine Gegenleistung und führen nicht zu einer Verringerung des Vorsteuerabzugs (§ 7.7 ITS 07). Diese Beträge sind unter Ziffer 910 der für die Sätze der Nettosteuerschuld der Turbinor SA vorgesehenen Mehrwertsteuererklärung anzugeben und, da sie nicht Teil des steuerpflichtigen Umsatzes sind, nicht unter Ziffer 200 anzugeben (siehe 1.5 von IT 15). Auf diese Beträge sollte keine Mehrwertsteuer angegeben werden.
Unternehmen, die die Mehrwertsteuer zu hoch bezahlt haben (z. B. durch Anwendung des/der Sätze auf den Gesamtumsatz), können für den Jahresabschluss 2018 eine Korrektur der nächsten Mehrwertsteuerabrechnung für das laufende Jahr vornehmen und/oder eine Änderungserklärung gemäss Art. 72 MWSTG, Nettosteuerschuld / Pauschalsatz (Jahresvereinbarung), vorlegen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich direkt an die ESTV oder Ihren Treuhänder wenden.
Michel Hausmann, Turbinor SA / EnEn Sàrl, 08.10.2019
- Weitere Informationen zu Saldo- oder nach Pauschalsteuersätzen von der ESTV :
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/saldo–und-pauschalsteuersaetze.html - Informationen von Pronovo zur MWST:
https://pronovo.ch/download/beleglesehilfe-mwst-pflichtig-2019/?wpdmdl=8671