Gemeinsame Erklärung zum Abschluss des Runden Tischs Wasserkraft

Mit einer gemeinsamen Erklärung konnte der 2020 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga einberufene Runde Tisch Wasserkraft heute abgeschlossen werden. Die wichtigsten Akteure im Bereich Wasserkraft hatten die Herausforderungen der Wasserkraft besprochen, mit dem Ziel, eine saisonale Speicherproduktion im Umfang von 2 TWh bis ins Jahr 2040 anzustreben.

Dazu hat der Runde Tisch 15 Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, welche gemäss heutigem Kenntnisstand energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können. Swiss Small Hydro war am Runden Tisch durch seinen Präsidenten Benjamin Roduit vertreten.

Medienmitteilung – Fachtagung Kleinwasserkraft 2021

Val de Bagnes (VS), 07. Oktober 2021

Fachtagung Kleinwasserkraft 2021 zu Besuch im Wallis 

Mit Unterstützung von EnergieSchweiz und in Kooperation mit ALTIS Group SA und der Gemeinde Val de Bagnes veranstaltet Swiss Small Hydro (SSH) seine diesjährige Fachtagung Kleinwasserkraft. Nach einer Eröffnung durch Staatsrat Roberto Schmidt, den Gemeindepräsidenten Christophe Maret und den Präsidenten von SSH, Nationalrat Benjamin Roduit, werden spannende Fachbeiträge zu aktuellen Kleinwasserkraftthemen erwartet. Dabei geht es um Förderpolitik (BFE) aber auch um technische Themen (HES SO Wallis, Mhylab). Zwischen den Vorträgen gibt es Gelegenheit, sich über Firmen und Ihre Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Die Besichtigungsziele – eine alte mit Wasserkraft betriebene Schmiede und ein Abwasser-Kraftwerk – zeigen die lange Geschichte und Bandbreite der Kleinwasserkraft.

Hintergrundinformationen

  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung zum obigen Text – siehe hier.
  • Weitere Informationen zu den jährlichen Fachtagungen finden Sie hier.

Medienmitteilung – Unabhängiges Rechtsgutachten zum Umgang mit ehehaften Wassernutzungsrechten bei Wasserkraftwerken

St. Gallen, 07. Dezember 2020

Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom März 2019 müssten «baldmöglichst» Konzessionsverfahren bei Hunderten von Wasserkraftwerken durchgeführt werden. Das Urteil blockiert damit Investitionen in die Sanierung und Erneuerung dieser Kraftwerke, insbesondere auch für deren gewässerökologische Aufwertung. Ein unabhängiges Rechtsgutachten, welches von Swiss Small Hydro in Auftrag gegeben wurde, zeigt nun einen Lösungsansatz auf: Eine pragmatische und sinngemässe Umsetzung des Urteils ermöglicht, dass der Aufwand bei den kantonalen Verwaltungen massiv reduziert werden kann, ohne dass Kompromisse bei der Erfüllung der gewässerökologischen Anforderungen eingegangen werden müssen. Gleichzeitig wird das Vertrauen und die Eigentumsgarantie der Stromproduzenten geschützt. 

Swiss Small Hydro hat im Hinblick auf die Umsetzung dieses Urteils durch die Kantone ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das Bundesgericht vor allem die Durchsetzung des heutigen Rechts auch in jenen Fällen bezweckt, in denen die Wassernutzung aufgrund ehehafter privater Rechte erfolgt.

Private Wassernutzungsrechte stehen unter dem Schutz der Eigentumsgarantie in der Bundesverfassung. Eine Ablösung dieser Privatrechte durch staatliche Konzessionen stellt eine Enteignung dar. Sie wäre nur zulässig aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, wenn zuvor das Enteignungsverfahren durchgeführt und volle Entschädigung geleistet worden ist.

Das Gutachten kommt weiter zum Schluss, dass sich die Ausführungen des Bundesgerichts nicht auf die ehehaften privaten Wassernutzungsrechte, sondern auf ihre Wohlerworbenheit beziehen. Die zeitliche Befristung der Wohlerworbenheit von privaten Wassernutzungsrechten ist das wesentlich Neue und Grundlegende im Urteil des Bundesgerichts.

Nach der Amortisation von Investitionen sind die ehehaften privaten Wassernutzungsrechte nicht mehr wohlerworben. Ab dann ist das geltende Recht grundsätzlich entschädigungslos auch bei der Wassernutzung durch private Rechte anwendbar. Eine Ablösung der privaten Rechte durch Konzessionen ist dazu nicht erforderlich und wäre zu diesem Zweck unverhältnismässig.

Swiss Small Hydro setzt sich für ein nachhaltiges Energiesystem ein. Der Schutz der ehehaften Wasserrechte ist dabei kein Widerspruch. Im Gegenteil: Es benötigt ein sicheres Investitions- und Produktionsklima für die Betreiber*innen von Kleinwasserkraftanlagen für die Umsetzung der Schweizer Energiestrategie 2050 und das Zielbild „klimaneutrale Schweiz 2050“. Entsprechend dieser Ziele des Bundes wird mit einem Zubau an Kleinwasserkraft gerechnet – und dafür leisten die Kraftwerke mit ehehaften Wasserrechten einen bedeutenden Anteil.

Hintergrundinformationen

  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung zum obigen Text – siehe hier.
  • Gutachten Swiss Small Hydro – siehe hier.
  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung vom 18. Mai 2020: «Ehehafte Wasserrechte ablösen – Wie weiter mit der Wasserkraft im Kanton St. Gallen?» – siehe hier.
  • Swiss Small Hydro Medienmitteilung vom 16. Mai 2019 zum Entscheid des Bundesgerichts zur erforderlichen Neukonzessionierung mehrerer Hundert Wasserkraftwerke – siehe hier.
  • Bundesgericht, Urteil vom 29. März 2019 – siehe hier.
  • Swiss Small Hydro Faktenblatt zur Kleinwasserkraft – siehe hier.

 

Medienmitteilung – Erwiderung auf den Artikel «Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom»

St. Gallen, 03. November 2020

Swiss Small Hydro kritisiert einseitige Darstellung der Solar-Agentur!

Am 20.10.2020 veröffentlichte die Tamedia Publikationen den Artikel «Stromproduzenten erhalten Milliarden für wenig Strom» basierend auf einer Studie der Solar-Agentur. Swiss Small Hydro kritisiert die einseitige Darstellung mit teils „kreativen“ und nicht nachvollziehbaren Berechnungen der Solar-Agentur. Politiker wie der ehemalige CVP-Nationalrat Reto Wehrli, die solche Aussagen seit Jahren unreflektiert streuen, sind mitverantwortlich für das Ausbremsen der Energiewende.

Wir haben eine inhaltliche Richtigstellung der falschen Aussagen vorgenommen (sieh hier). Die fünf Kern-Botschaften sind:

  1. Viel Geld für wenig Strom bei der Kleinwasserkraft? Falsch! Die Antwort findet sich auf den Seiten von Pronovo: «Die grösste Fördereffizienz weist die Kleinwasserkraft auf».
  2. Mit gleichem Geld siebenmal mehr Solarstrom? Falsch! Die lange Betriebsdauer von Kleinwasserkraftwerken wird in der Rechnung der Solar-Agentur ignoriert und zieht Beispiele heran, die so nicht vergleichbar sind.
  3. Zeigt uns die Physik das Potenzial der verschiedenen Erneuerbaren Energiequellen? Ja! Aber man sollte es richtig rechnen. Dann sieht man auch, dass die Solar-Agentur das Potenzial der Wasserkraft massiv unterschätzt.
  4. Umweltschutz versus Klimaschutz? Nein! Wir brauchen Klimaschutz, um unsere Umwelt und die Gewässer zu schützen. CO2-neutrale Energie ist hierfür essentiell.
  5. Unsere Gegenfrage: warum gibt es weltweit noch kein Land, welches nur auf Solarstrom setzt? Die Antwort hat mit Volatilität und der Verfügbarkeit des Stroms zu tun – Länder die das Ziel 100% Erneuerbare (fast) erreicht haben, nutzen (auch) Wasserkraft; kurz gesagt, es ist eine Frage der nationalen (Versorgungs-) Sicherheit.

Wichtig ist, dass wir für den Ausbau aller Erneuerbarer einschliesslich Solarenergie sind. Es macht keinen Sinn, die erneuerbaren Energien mit irreführende Berechnungen gegeneinander auszuspielen. Vielmehr ist eine kluge Symbiose zwischen Sommer- und Winterstrom entscheidend, um die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen und die nationalen Klimaziele zu erreichen.

Medienmitteilung – Benjamin Roduit als neuer Präsident von Swiss Small Hydro gewählt

Spiez, 10. Oktober 2020

Swiss Small Hydro dankt Jakob Büchler und heisst Benjamin Roduit willkommen!

An der Generalversammlung des Schweizerischen Verbands für Kleinwasserkraft (Swiss Small Hydro) am 10. Oktober 2020 wurde Benjamin Roduit als Nachfolger von Jakob Büchler gewählt. Der Vorstand dankte Jakob Büchler für seine 8-jährige Amtszeit für Swiss Small Hydro und seine engagierte Unterstützung des Verbandes. Der neu gewählte Präsident Benjamin Roduit aus dem Wallis wird durch seinen direkten Zugang zu wichtigen Wasserkraftakteuren im Wallis, sowie durch seine Funktion als Nationalrat, dem Verband neue Möglichkeiten eröffnen. Ursprünglich war sein Amtsantritt bereits für Mai 2020 geplant, musste jedoch aufgrund von COVID-19 verschoben werden. Der leidenschaftliche Marathonläufer und Bergsteiger hat sich dadurch nicht aufhalten lassen und seine Arbeit für die Kleinwasserkraft in der Schweiz bereits aufgenommen, indem er begann weitere Mitglieder anzuwerben, die Kleinwasserkraft in politischen Debatten zu vertreten und sich aktiv bei den Vorstandssitzungen von SSH einzubringen.

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Medienmitteilung – Energiestrategie: Bremsen lösen und konsequent umsetzen

St. Gallen, 8. Juli 2020

Noch bis am 12. Juli läuft die Vernehmlassung des Vorentwurfs der Revision des Energiegesetzes EnG mit den Vorschlägen des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien ab 2023. Gleichzeitig sind auch Änderungen an den bestehenden Verordnungen des BFE vorgesehen. Swiss Small Hydro hat heute seine Stellungnahmen zu den beiden Paketen eingereicht.

Der Bund hat sich mit der Energiestrategie 2050 ein ambitiöses Ziel gesteckt. In Anbetracht der zahlreichen Voten für oder gegen die eine oder andere Technologie entsteht der Eindruck, dass eine Wahl des einzuschlagenden Weges möglich ist. Dabei werden insbesondere der zu erwartende Rückgang aus Wasserkraftproduktion wie auch der erforderliche Beitrag zur Deckung des erhöhten Winterstrombedarfs zu oft vernachlässigt. Swiss Small Hydro ist davon überzeugt, dass die Energiewende nur gelingen wird, wenn die Bremsen gelöst werden und Investitionen wieder zunehmend im Inland getätigt werden.

Swiss Small Hydro kritisiert am Vorentwurf deshalb insbesondere folgende Punkte:

  • Der Vorentwurf des Bundes ist weiterhin sehr kompliziert und restriktiv, und fokus-siert sich insbesondere auf die Bedürfnisse der einzelnen Produktionstechnologien. So vermischt das vorgeschlagene Fördermodell beispielsweise bei kleinen Wasserkraftwerken Ansätze zur Förderung mit Kriterien des Gewässerschutzes. Letztere sind jedoch bereits im Gewässerschutzgesetz ausreichend definiert, und können von grossen und kleinen Wasserkraftwerken gleichermassen erfüllt werden.
  • Aus Sicht von Swiss Small Hydro sollte ein neues Fördermodell sich viel eher an den Bedürfnissen des Markts (bspw. Winterstrom, limitierte Netzkapazitäten oder Reduktion des erforderlichen Speicherbedarfs) orientieren. Ein solches Fördersystem dürfte auch politisch breiter unterstützt werden. Eine Förderung, welche in Abhängigkeit des zu erwartenden Produktionsbedarfs gewichtet wird, kann gleichzeitig auch die Bedürfnisse der Versorgungssicherheit berücksichtigt werden. Swiss Small Hydro unterstützt deshalb den Vorschlag der AEE SUISSE für ein wirksames Finanzierungsmodell zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
  • Für eine effiziente und wirksame Förderung benötigt es auch den Abbau bestehen-der Hemmnisse. So sind durch ein Urteil des Bundesgerichts vom März 2019 300 bis 400 Wasserkraftwerke in ihrem Bestand gefährdet, oder es werden zwischen der Förderung erneuerbarer Energie und der ökologischen Sanierung der Wasserkraft kaum Synergien ermöglicht. Es daher auch kaum verwunderlich, dass bei bei-den Programmen fehlende Mittel beklagt werden.

Swiss Small Hydro geht davon aus, dass sich bei einer Umsetzung des Vorentwurfs die Produktion der Kleinwasserkraft von aktuell über 4’000 GWh rückgängig entwickeln würde und damit die entstehende Lücke durch andere Technologien kompensiert werden müssten.

Hintergrundinformationen

Kontakte:

Medienmitteilung: Ehehafte Wasserrechte ablösen – Wie weiter mit der Wasserkraft im Kanton St. Gallen?

St. Gallen, 18. Mai 2020

Mit einer abrupten Praxisänderung hat das Bundesgericht Ende März 2019 die entschädigungslose Ablösung der ehehaften Wasserrechte angeordnet.

Gemäss einer Standortbestimmung der Baudirektion des Kantons Zug sind im Kanton St. Gallen 97 Wasserkraftwerke davon betroffen. Bei den meisten handelt es sich um kleinere Wasserkraftwerke, aber auch grössere wie das Kraftwerk Sittertal (430 kW) oder das Kraftwerk Mels (Halde, 500 kW) dürften davon betroffen sein (Quelle: Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz (WASTA), BFE).

Auch ein Jahr nach Bekanntgabe des Urteils ist nicht klar, wie das Urteil es in die Praxis umgesetzt werden soll. Der St. Galler Kantonsrat Felix Bischofberger hat deshalb am 14. Mai eine einfache Anfrage eingereicht. Er bittet den Regierungsrat um Auskunft, wie er den Entscheid des Bundesgerichts in die Praxis umzusetzen gedenkt.

Für Auskünfte stehen Ihnen:

zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung: Allianz Schweizer Energiewirtschaft für ein wirksames Finanzierungsmodell von erneuerbaren Energien

Bern / St. Gallen, 2. April 2020

Eine Allianz der Schweizer Energiewirtschaft, bestehend aus den grossen Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken und verschiedenen Branchenverbänden verlangt vom Bundesrat ein wirksames und marktnahes Finanzierungsmodell für erneuerbare Energien, das die herrschende Blockade bei den Inlandinvestitionen beendet und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Gefordert werden u.a. ein verbindlicher Ausbaupfad für erneuerbare Energien und die Einführung von wettbewerblichen Ausschreibungen mit gleitender Marktprämie unter Berücksichtigung europäischer Regulierungsrichtlinien.

Die Versorgungssicherheit der Schweiz muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Zudem will die Schweiz die Energiestrategie 2050 umsetzen und bis 2050 klimaneutral werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen geeignete Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in der Schweiz geschaffen werden. Aktuell fehlen die Investitionsanreize für den Erhalt und Ausbau der heimischen erneuerbaren Energie. Der Bau erneuerbarer Kraftwerke muss deshalb dringend beschleunigt werden. Auf Initiative der AEE SUISSE haben Unternehmen und Branchenverbände gemeinsam Eckpunkte eines marktnahen Finanzierungsmodells diskutiert, das von allen Beteiligten getragen wird und auf den bestehenden Regeln aufbaut. Die Allianzpartner sind sich einig, dass der Ausbau und die verstärkte Marktintegration der neuen Technologien wesentlich zur Versorgungssicherheit auf dem gewohnt hohen Niveau beitragen. Die Ausgestaltung des Modells hat insbesondere auch zum Ziel, Anreize zur Stromerzeugung im Winterhalbjahr zu setzen.

Ausschreibungen für Grossanlagen im Fokus

Der für die Dekarbonisierung und den Ersatz der Kernenergie nötige Ausbaupfad ist im Energiegesetz verbindlich zu verankern. Er soll, ergänzend zum Ausbau von Kleinanlagen, mit Ausschreibungen von gleitenden Marktprämien für Grossanlagen erreicht werden. Die günstigsten Angebote, die aus den Ausschreibungen hervorgehen, erhalten Anspruch auf eine Vergütungsgarantie während 20 bis 25 Jahren zum Gebotspreis. Das mehrmals jährlich auktionierte Ausschreibungsvolumen für Grossanlagen soll jährlich angepasst werden bis das Ausbauziel 2050 erreicht ist. Die bisherige Finanzierung von kleinen Anlagen mit Investitionsbeiträgen ist angesichts ihrer erwiesenen Vorteile weiterzuführen.

Zusammen mit dem Bestandserhalt und der Modernisierung der traditionell starken Schweizer Wasserkraft (inklusive Kleinwasserkraft) sollen Photovoltaik, Windenergie sowie Biomasse für die Stromerzeugung herangezogen werden. Das Fenster für weitere Technologien (zB. Geothermie, Speicher) soll offen bleiben.

Medienmitteilung der Allianz der Schweizer Energiewirtschaft und Positionspapier als PDF:

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Weitere Informationen:

Gianni Operto, Präsident AEE SUISSE: 076 396 76 85; Stefan Batzli, Geschäftsführer AEE SUISSE, 079 420 46 66


Ergänzung Swiss Small Hydro

Das von der AEE SUISSE vorgeschlagene Finanzierungsmodell unterscheidet einerseits zwischen Klein- und Grossanlagen, andererseits zwischen Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch, und orientiert sich dabei an der im Energiegesetz vorgegebenen Stossrichtung eines marktnahen Fördermodells. Swiss Small Hydro unterstützt diesen Ansatz, und fordert konsequenterweise im Gegenzug,

  • dass technologiespezifische Förderung und Auflagen weitestgehend entfallen (Beispiel: Streichung der Untergrenze bei der Förderung der Wasserkraft),
  • ein schlankes Gesetz mit gleich langen Spiessen für alle resultiert, und
  • dadurch diejenigen Technologien sich durchsetzen können, welche mittel- bis langfristig am konkurrenzfähigsten sind.

Dabei sind insbesondere auch die Anforderungen an den Ausbau der Netzinfrastruktur, wie Kapazitätserhöhung oder  (saisonaler) Speicherbedarf, zu berücksichtigen.

Damit, und unter Berücksichtigung der Lebensdauer, gehört die Kleinwasserkraft zu den kosteneffizientesten Technologien zur Erzeugung von erneuerbarer Elektrizität. Sie produziert kontinuierlich und gut prognostizierbar, benötigt wenig Leitungskapazität und durch ihre vergleichsweise hohe Winterproduktion leistet sie einen wichtigen Beitrag, um den Bedarf an Ausbau von Saisonspeichern zu reduzieren.

Swiss Small Hydro ist deshalb überzeugt, dass ein konsequent marktnahes Fördermittel ein erster Schritt dazu ist, Stilllegungen bei der Kleinwasserkraft zu verhindern und mittelfristig das vorhandene Potenzial wieder besser nützen zu können.

Kontakt Swiss Small Hydro: Martin Bölli, Geschäftsleiter Swiss Small Hydro, Tf: +41 79 373 70 47

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Medienmitteilung zur Publikation der BFE Potenzialstudie Wasserkraft: Die Ziele der Energiestrategie 2050 dürften verfehlt werden!

St. Gallen, 2. September 2019

Das Bundesamt für Energie hat heute eine Studie zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft veröffentlicht. Dabei wird das Potenzial bei der zweitgrössten erneuerbaren Energietechnologie, der Kleinwasserkraft, um fast als 50% tiefer ausgewiesen als noch 2012.

Das Ausbaupotenzial der Kleinwasserkraft wurde 2012 auf 1’290 bis 1’600 GWh/Jahr ge-schätzt. Neu geht das BFE noch von 110 bis 550 GWh/Jahr aus. Unter Berücksichtigung des seit 2012 erfolgten Zubaus schätzt das BFE damit das Potenzial 700 bis 800 GWh/a tiefer ein als noch 2012.

Ein wichtiger Grund dieses tieferen Werts liegt in der Ausgestaltung der Energiestrategie 2050. Diese hat auf Gesetzes- und vor allem Verordnungsstufe deutlich schlechtere Rah-menbedingungen für die Kleinwasserkraft geschaffen als ursprünglich angenommen. Schon heute können keine neuen Anlagen mehr über die Einspeisevergütung gefördert werden. Einzig Kraftwerke, welche noch nicht in Betrieb genommen wurden, aber eine Zusage für die Einspeisevergütung erhalten haben, sorgen in den nächsten Jahren für eine leichte Erhöhung der Produktion. Bis 2030 besteht zudem die Möglichkeit, Investitionsbeiträge zu erhalten – allerdings nur für Kraftwerke mit mindestens 300 kW Leistung. Ab 2030 verschlechtert sich die Situation dann rapide, da bei den meisten Kraftwerken, welche mittels KEV oder der Mehrkostenfinanzierung MKF («15 Räppler») gefördert wurden, die Vergütungsdauer von 15 bis 30 Jahren abläuft und diese danach den Strom nur noch zu Marktpreisen vergütet erhalten. Grössere Investitionen und Reparaturen dürften dann von vielen Betreibern nicht mehr zu finanzieren sein.

Neben der Energiestrategie 2050 hat die Kleinwasserkraft aber auch andere Herausforderungen zu meistern, deren Auswirkungen unterschiedlich interpretiert werden: Die ökologi-sche Sanierung der Wasserkraft setzt den Fokus selbstverständlich auf den Gewässerschutz – damit verbunden ist aber in den meisten Fällen eine Minderproduktion oder gar eine Stilllegung von Kraftwerken. Und das Bundesgericht hat in einem Urteil von Ende März 2019 entschieden, dass die ehehaften Wasserrechte von mehr als 300 Kleinwasserkraftwerken bald-möglichst eine Neukonzessionierung durchlaufen müssen. Eine solche Neukonzessionierung kann aufgrund der systematischen Einsprachen bis zu 10 Jahren dauern – ob die betroffenen Kraftwerksbetreiber genügend Schnauf dazu haben, ist in vielen Fällen fraglich.

Fazit: Geänderte Rahmenbedingungen haben ein wichtiges Potenzial für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 vernichtet. Wenn die Politik ernsthaft beabsichtigt, nicht nur die Ziele der Energiestrategie, sondern auch die kürzlich von Bundesrätin Sommaruga kommunizierten Klimaziele erreichen zu können, ist die Politik dringend aufgefordert, hier nachzubessern!

Die besten Gelegenheiten dazu ergeben sich:

  • in der Ausgestaltung des im Energiegesetz geforderten marktnahen Fördermodells, welches das aktuelle Einspeisevergütungssystem ab 2023 ersetzen soll,
  • in einer ausgewogeneren Sanierung der Wasserkraft, welche dank besserer Berück-sichtigung des Erhalts der Energieproduktion deutlich kosteneffizienter umgesetzt werden könnte, und
  • mittels Korrekturen auf Gesetzes- und Verordnungsebene zum besseren Schutz ehe-hafter Wasserrechte, insbesondere bei Anlagen, welche in den letzten Jahren erst umfassend saniert wurden.

 

Medienmitteilung als PDF:

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Medienmitteilung zum Entscheid des Bundesgerichts zur erforderlichen Neukonzessionierung mehrerer Hundert Wasserkraftwerke

St. Gallen, 16. Mai 2019

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die sogenannten «ehehaften» Wasserrechte baldmöglichst und entschädigungslos durch Konzessionen abgelöst werden müssen. Dieser Entscheid kommt völlig überraschend, hat doch das Bundesgericht diese historischen Wasserrechte in mehreren Urteilen bis anhin immer geschützt. Swiss Small Hydro verfolgt gespannt die weitere Entwicklung des Prozesses. Das Urteil hat eine enorme Tragweite und betrifft schweizweit Hunderte von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken.

Der Entscheid des Bundesgerichts wurde anfangs Mai kommuniziert und der Fall liegt nun beim Regierungsrat des Kantons Zug. Der Kanton hat sich 30 Tage Zeit genommen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Für Swiss Small Hydro kommt das Urteil völlig unerwartet, wurden doch die ehehaften Wasserrechte in verschiedenen früheren Urteilen immer geschützt. Auch sind die Erwägungen nicht vollumfänglich nachvollziehbar. Die Anzahl bestehender ehehafter Wasserrechte wurde beispielsweise erheblich unterschätzt.

Es ist davon auszugehen, dass nun Projekte in Bewilligungsverfahren massive Verzögerungen erhalten werden. Das gilt nicht nur Arbeiten im Zusammenhang mit der erneuerbaren Energieproduktion, sondern auch mit der ökologischen Sanierung der Wasserkraft, welche durch das Bundesamt für Umwelt BAFU koordiniert wird.

Der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft setzt sich für die nachhaltige Nutzung der Wasserkraft ein. Der Schutz der ehehaften Wasserrechte ist dabei kein Widerspruch.

Hintergrundinformationen

Medienmitteilung als PDF:

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