Motion für den Erhalt althergebrachten Wasserrechte

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Beratung über die Revision des Raumplanungsgesetzes abgeschlossen. Dabei wurde die Motion „Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen“ eingereicht. Somit sollen die, althergebrachten Wasserrechte erhalten bleiben können, wenn für die betreffenden Wasserkraftwerke nicht weniger strenge Gewässerschutz- und Restwasservorschriften gelten. Aus Sicht der Kommission ist es im Willen des Verfassungsgeber die ehehaften Wasserrechte beizubehalten, auch wenn diese mit der in der Verfassung vorgesehenen staatlichen Gewässerhoheit kollidiert. Somit wird der Bundesrat beauftragt eine Gesetzesvorlage zur Sicherung der ehehaften Wasserrechte auszuarbeiten.

Die Medienmitteilung finden Sie hier: www.parlamnet.ch/press-release/raumplanungsgesetze

Die Motion finden Sie hier: www.parlament.ch/ratsbetrieb/motion/ehehafte Wasserrechte