- Den Umgang mit dem vermehrten Auftreten von Trockenjahren und den Auswirkungen auf die Einhaltung der Mindestanforderungen bei KEV-Anlagen
- Die Ermöglichung von ganzheitlichen Lösungen und Nutzung von Synergien mit der Sanierung Wasserkraft gemäss GSchG (EnFV Art. 9, Anhang 1.1 Ziff. 6.4 und EnV Art. 13 Abs.2), und
- Die Wiederherstellung des Vertrauens von Investoren bei Handeln nach Treu und Glauben (EnFV Art. 9, Anhang 1.1 Ziff. 6.1 und 6.2, und EnV Art. 13 Abs.2).
Sämtliche Stellungnahmen von Swiss Small Hydro finden sich hier: https://swissmallhydro.ch/de/verband/politik/