Swiss Small Hydro weist darauf hin, dass mit den in der Positivplanung berücksichtigten Standorten die Ziele des Kantons Basel-Landschaft nicht erreicht werden können, und empfiehlt, zumindest auch sämtliche Standorte „Vororientierung“ in die Positivliste aufzunehmen. Ausserdem wird die undifferenzierte Anwendung der Systematik „Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» des UVEK kritisiert, die 2012 durch das BAFU ohne Berücksichtigung der Interessen der Kleinwasserkraft erarbeitet wurde.
Unsere Stellungnahme finden Sie hier:
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– Link Vernehmlassung KRIP: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen