Die neuen Tarife wären für sämtliche Anlagen gültig, welche ab 2017 in Betrieb genommen werden und welche einen positiven KEV-Bescheid nach dem 01.01.2014 erhalten haben.
Konkret: Hat eine Anlage einen positiven KEV-Bescheid nach dem 01.01.2014 erhalten, und kann die Anlage frühestens 2017 in Betrieb genommen werden, so wäre nicht mehr der im positiven KEV-Bescheid kommunizierte Tarif ausschlaggebend, sondern derjenige, wie er neu in der Energie-Verordnung definiert wird.
Die Auswirkungen der Änderung können mittels der von Swiss Small Hydro erarbeiteteten Berechnungsvorlage überprüft werden.
Die Anhörungsunterlagen finden sich hier. Swiss Small Hydro wird eine Stellungnahme dazu einreichen.
Kennen Sie ein Projekt, welches direkt von der Anpassung betroffen ist? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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