Der Bundesrat hatte die Motion in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil, welcher verlangte, dass private bzw. ehehafte Wasserrechte als selbständige und dauernde Rechte im Grundbuch gesichert werden, wurde äusserst knapp mit 97 zu 94 Stimmen verworfen. Im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 zur «baldmöglichsten» Ablösung ehehafter Wasserrechte entsteht damit eine neue Situation, die auch auf laufende Verfahren Einfluss nehmen dürfte.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat