Neu dürfen zwei Kleinwasserkraftwerke den gleichen Einspeisepunkt benützen, wenn „die Anlagen Wasser aus getrennten Einzugsgebieten nutzen, unabhängig voneinander erstellt wurden und je selbstständig betrieben werden können.“
Nebennutzungsanlagen wie Trink- und Abwasserkraftwerke haben nur noch bis zu einer äquivalenten Leistung von 50 kW Anspruch auf den Wasserbaubonus.
Die Version vom 01.01.2016 findet sich hier.