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Die Frage der Produktionsminderung aufgrund von Restwassersanierungen

Aktuell befassen sich gleich drei Studien mit den Auswirkungen von Restwassersanierungen auf die Wasserkraftproduktion. Die Studien der EAWAG/WSL und von Hydrosuisse liegen bereits vor – ihre Ergebnisse weichen stark voneinander ab. Eine dritte Studie des Bundes soll in der zweiten Jahreshälfte folgen. Es geht auch darum, den erforderlichen Zubau von Wasserkraftwerken zur Erreichung der Ziele im Energiegesetz zu ermitteln. Und das ist für die Kleinwasserkraft von Bedeutung.

Mit dem deutlichen «Ja» zum Stromgesetz im Juni 2024 hat die Stimmbevölkerung auch dem Ausbau der Wasserkraftproduktion auf 39,2 TWh bis 2050 zugestimmt. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, hängt unter anderem von den anstehenden Konzessionserneuerungen zahlreicher grosser Wasserkraftwerke ab. Denn bis dahin müssen die meisten dieser Anlagen die Restwasserbestimmungen gemäss Art. 31 GSchG vollumfänglich erfüllen, während sie bisher von den weniger strengen Übergangsbestimmungen in Art. 80 profitieren durften.

Aktuelle Studien zur erwarteten Produktionsminderung

Die Aktualität des Themas wird durch drei Studien belegt, die alle in einem Zeitraum von weniger als zwölf Monaten publiziert wurden.

Studie WSL, Uni Bern und Eawag (Februar 2026)

Die erste Studie wurde im Rahmen der Joint Initiative SPEED2ZERO durch die Eidgenössische Forschungsanstalt Wald, Schnee und Landschaft WSL, die Universität Bern und die Eawag erarbeitet und inklusive einer Restwasser- Datenbank am 24. Februar 2026 publiziert. Darin wurden die Auswirkungen auf 252 grössere Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 3 MW einzeln berechnet. Dabei handelt es sich um 160 Laufwasserkraftwerke, 75 Speicherkraftwerke, 16 Pumpspeicherkraftwerke und ein Umwälzwerk mit einer Gesamtproduktion von 31,54 TWh, was 84 % der aktuellen Wasserkraftproduktion entspricht.

Für die Simulation wurde eine vereinfachte Methodik auf das gesamte Einzugsgebiet angewendet, die auf dem Modell PREVAH basiert. Die Restwasserdatenbank mit den Details kann heruntergeladen werden und stellt «belastbare Zahlen zur Versachlichung der Diskussion» zur Verfügung.Die Studie kommt zum Schluss, dass sich die jährliche Stromproduktion seit 1992 um 1,13 TWh verringerte, wovon 70 % auf den Winter entfallen.

Bei strikter Anwendung von Art. 31 Abs. 1 GSchG sei bis 2050 ein weiterer Produktionsrückgang von 484 GWh zu erwarten. Unter Berücksichtigung der Interessenabwägungen gemäss Art. 33 GSchG steigt der Rückgang auf 725 GWh. In ihrer Medienmitteilung kommt die EAWAG zum Schluss, dass die Prognosen zur Abstimmung von 1992 deutlich zu hoch und somit falsch waren.

Studie Hydrosuisse (Juni 2026)

Die im Hydrosuisse-Journal publizierte Studie wurde durch die Axpo Power AG und Hydrosuisse erarbeitet und aktualisiert die Studie des damaligen SWV aus dem Jahr 2018. Sie unterscheidet vier Szenarien mit unterschiedlichen Anforderungen an die Restwassersanierungen:

  • «wie bisher»,
  • «erhöhte Mindestwassertiefe» zur besseren Berücksichtigung der Bedürfnisse von See- und Bachforellen,
  • «erhöhte Anforderungen Auen» für die speziell in Auengebieten erforderliche höhere Abflussdynamik und
  • «simultan dynamische Dotierung», welche eine konsequent dynamische Ausgestaltung der Restwasserdotierung vorsieht.

Entsprechend stark variieren auch die Ergebnisse bei der Berechnung der Minderproduktion bis 2050: Sie liegen im Bereich von –1,47 TWh bis –5,82 TWh gegenüber heute. Anders als in der Studie von WSL, Universität Bern und Eawag werden insbesondere bei grossen Hochdruckkraftwerken höhere Verluste ermittelt. Der Grund liegt darin, dass die Studie von Hydrosuisse sämtliche Fassungen einzeln berücksichtigt. Aufgrund des geringeren Q347 werden für jede Fassung prozentual höhere Restwassermengen festgelegt, wodurch sich bei diesen Kraftwerken entsprechend höhere Produktionsverluste ergeben.

Die Studie von Hydrosuisse kommt zum Schluss, dass ein Zubau von 3,27 TWh Wasserkraftproduktion erforderlich ist (beim Szenario «wie bisher»), um die Ziele im Energiegesetz erreichen zu können. Sie vergleicht zudem auch die Ergebnisse mit den Resultaten früherer Studien von Bund, EAWAG/WSL, Bundesrat und SWV aus den Jahren 1992 bis 2018.

Postulatsbericht 23.3007

Die dritte Abschätzung wird aktuell beim Bund ausgearbeitet im Rahmen des Postulats «Anpassung der Restwasserbestimmungen für bestehende Wasserkraftwerke bei gleichzeitiger Verbesserung der Biodiversität der Gewässer».

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Revision des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG) zu prüfen – mit den Zielen, die aus den Restwasserbestimmungen resultierenden Stromproduktionseinbussen zu verringern und zugleich die Situation im Bereich der Biodiversität zu verbessern. Die beiden Ziele seien angemessen zu gewichten. Darin enthalten sei auch eine Abschätzung der Minderproduktion aus Restwassersanierungen. Der Postulatsbericht wurde auf Juni 2026 angekündigt, verzögert sich aber weiter bis nach den Sommerferien.

Grafik: Swiss Small Hydro

Direkte Auswirkung auf den erforderlichen Zubau bei der Wasserkraft

Dass die Ermittlung der Produktionsminderung so viel Aufmerksamkeit erhält, hängt mit den Zielen im Energiegesetz zusammen: Sie bestimmt direkt, wieviel Zubau an Wasserkraft in den nächsten 25 Jahren erforderlich ist. Je nach Studie beträgt dieser somit aktuell 2,6 bis 3,5 TWh zusätzliche Jahresproduktion. Dies wirft die Frage auf, wo sich dieses Potenzial befindet. Die Antwort findet sich in mehreren unterschiedlichen Quellen. Der aktuelle Bericht des Postulats 23.3006 «Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft» vom Juni 2025 weist ein Potenzial von 1,35 TWh aus. Der überwiegende Teil davon (98 %) ist auf Förderung angewiesen. 32 % benötigen gegenüber heute eine zusätzliche Förderung.

Zudem wird deutlich, wie wenig die 15 Projekte des Runden Tisches zur zusätzlichen Produktion beitragen – ihre Stärke liegt in der Verlagerung der Produktion vom Sommer in den Winter. Das Neubaupotenzial bei der Grosswasserkraft (1,38 TWh) und das Potenzial bei der Kleinwasserkraft (0,77 TWh) sind in der BFE-Studie «Wasserkraftpotenzial der Schweiz» aus dem Jahr 2019 enthalten. In dieser Studie ist auch der Verlust durch die zu erwartenden Stilllegungen von Kleinwasserkraftwerken (-0,22 TWh) berücksichtigt.

In der Vorgängerstudie des BFE aus dem Jahre 2012 war hingegen das gesamte Potenzial der Kleinwasserkraft enthalten, also ohne den seit 2017 geltenden Förderausschluss bei Kraftwerken mit einer Leistung von weniger als 1 MW. Swiss Small Hydro hat die Zahlen aus all diesen Berichten zusammengetragen und auf das Jahr 2025 bereinigt (siehe Abbildung oben).

Da selbst Grosswasserkraftprojekte auf Förderung angewiesen sind, ist für eine kostenoptimierte und nachhaltige Erschliessung des erforderlichen Zubaus eine Förderung sämtlicher Wasserkraftkategorien erforderlich. Damit werden nicht nur die Ziele im Energiegesetz erreichbar, sondern es ergibt sich gleichzeitig ein grösserer Handlungsspielraum bei den Restwassersanierungen. Genau dies beabsichtigt die parlamentarische Initiative 24.476 «Jede Kilowattstunde erneuerbare Energie zählt», welche im August in der Energiekommission des Ständerats beraten wird.

Quellen: EAWAG Medienmitteilung «Datenbasierte Restwasserberechnungen vom 24.02.2026, Hydrosuisse Journal 2-2026 «Produktionsminderung aufgrund Restwasserbestimmungen», Postulat 23.3007 «Anpassung der Restwasserbestimmungen für bestehende Wasserkraftwerke bei gleichzeitiger Verbesserung der Biodiversität der Gewässer», Postulat 23.3006 «Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft, BFE Studie «Wasserkraftpotenzial der Schweiz» (2019) und BFE Studie «Wasserkraftpotenzial der Schweiz» (2012).

Text: Martin Bölli, Swiss Small Hydro

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