Neu können Wasserkraftanlagen, die ökologisch saniert werden oder wurden, für Erneuerungen und Erweiterungen Investitionsbeiträge beantragen – auch wenn ihre Leistung weniger als 300 kW beträgt. Damit wird nicht nur ein wesentliches Hindernis bei der ökologischen Sanierung solcher Anlagen beseitigt, sondern auch das Risiko von Stillegungen deutlich reduziert.
Zudem wurde die Berechnungsmethodik für den Referenzmarktpreis angepasst. Dieser wird neu auf monatlicher Basis berechnet und nun (bei allen Technologien) volumengewichtet berechnet. Im Durchschnitt führt diese Methodik für die Anlagenbetreiber weder zu Verlusten noch zu Gewinnen.
Ebenso wurde die Berechnung des Bewirtschaftungsentgelts in der Direktvermarktung angepasst. Aufgrund der sehr stark schwankenden Preise war es im Vorjahr für Produzenten sehr schwierig geworden, überhaupt noch Vermarkter finden zu können, die die Stromproduktion abnehmen.
Die Anpassungen treten per 1. Juli 2023 in Kraft. Swiss Small Hydro begrüsst die Anpassungen sehr.
Links:
- Medienmitteilung Bundesrat
- Neue Erlasstexte und Erläuterungen
- Stellungnahme Swiss Small Hydro vom 20. Dezember 2022