Dies gilt rückwirkend für Projektierungsleistungen, die ab dem 3. April 2020 vorgenommen wurden. Der Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40% der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen späteren Investitionsbeitrag in Abzug gebracht. Das BFE hat eine neue Website mit Hintergrundinformationen zu den Projektierungsbeiträgen aufgeschaltet. Dort finden Sie verschiedene hilfreiche Dokumente.