Im oben erwähnten Dokument empfehlen die Bundesämter für Umwelt (BAFU) Raumentwicklung (ARE) und Energie (BFE) den Kantonen eine Methodik, wie der gesetzliche Auftrag zur Festlegung der für die Wasserkraftnutzung geeigneten Gewässerstrecken erfüllt werden kann.
Schon seit 2011 bestand mit der «Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» eine Vollzugshilfe, welche den Kantonen für die Richtplanung eine Hilfestellung bot.
Die neue Empfehlung ist sowohl für Klein- wie auch Grosswasserkraft anwendbar. Methodisch ist sie eng an die bisherige Empfehlung angelehnt und trägt den geltenden Bestimmungen im Energie- und Umweltrecht Rechnung.