Eine Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU bei den Kantonen ergab, dass damit die Stromproduktion weniger stark erhöht werden konnte als erwartet. Die reduzierten Restwassermengen erschwerten zwar mutmasslich mancherorts die Fortpflanzung bei Fischen, aufgrund der zeitlich begrenzten Reduktion der Restwassermenge kam es aber zu keinen irreversiblen Schäden der Biodiversität.
Der Bericht zeigt, dass insgesamt 44 Wasserkraftanlagen aus 13 Kantonen die Massnahme gemäss Verordnung umgesetzt hatten. Die Stromproduktion erhöhte sich dadurch insgesamt um 26 GWh. Geschätzt worden war eine Mehrproduktion von 150 GWh.
Verschiedene Gründe führten zu dieser Differenz. So konnten einige Wasserkraftwerke die Verordnung aus technischen Gründen nicht umsetzen. Bei Kraftwerken in Grenzregionen unterstützten die ausländischen Behörden die Massnahme nicht. Zudem wurde die Verordnung von Oktober 2022 bis Ende März 2023 – einen Monat weniger lang als geplant – umgesetzt. Im Weiteren stand im Winter eine kleinere Restwassermenge als angenommen zur Verfügung. Die Trockenheit hatte zudem mancherorts vermutlich negative Auswirkungen auf die Stromproduktion.