Medienmitteilung: Das deutliche «Ja» zum Stromgesetz erfordert eine konsequente Umsetzung – auch auf Verordnungsebene!

Liestal, 09.06.2024

Swiss Small Hydro ist höchst erfreut über das deutliche «Ja» der Schweizer Stimmbevölkerung zum Stromgesetz. Wohl ist das Gesetz von Kompromissen geprägt und auch im Bereich der Kleinwasserkraft nicht makellos – darüber hatte Swiss Small Hydro öfters berichtet. Die deutliche Bestätigung des erneuerbaren Wegs schafft jedoch die dringend benötigte Klarheit für den Weg in die Energiezukunft.

Umso wichtiger ist nun, diesen positiven Impuls auch auf Verordnungsebene konsequent umzusetzen. Die Verordnungsentwürfe zum Stromgesetz[1] sind geprägt von viel Zurückhaltung und Vorsicht und nützen den vom Gesetz vorgegebenen Handlungsspielraum nur ungenügend aus.

Im Bereich der Kleinwasserkraft fordert Swiss Small Hydro deshalb insbesondere:

  • Eine Minimalvergütung von Kleinstkraftwerken, sinngemäss auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
  • Eine Gleichbehandlung aller erneuerbarer Technologien bei der Definition des nationalen Interesses; und
  • Eine bessere Berücksichtigung von unabhängigen Produzenten und dezentralen Kraftwerken bei der Ausgestaltung der gleitenden Marktprämie;

Swiss Small Hydro wird zudem eine Situationsanalyse vornehmen und Betracht ziehen, den Abbruch der Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» zu beantragen.

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[1] Die Vernehmlassung dauerte bis zum 28. Mai 2024

 

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