Der Vorstand von Swiss Small Hydro hat die vorgesehenen Anpassungen gemeinsam mit der Geschäftsstelle und weiteren Organisationen studiert und unterstützt das Verhandlungsergebnis des Stromabkommens mit der EU. Die grundlegenden Anliegen der Wasserkraft sind darin berücksichtigt. So enthält es beispielsweise keine Vorgaben bei der Vergabe von Konzessionen oder dem Wasserzins. Auch bleiben die Förderinstrumente, wie die gleitende Marktprämie und Investitionsbeiträge (mit geringfügigen Anpassungen), weiterhin möglich.
Die inländische Umsetzung hingegen, die auch eine Streichung der zum 01.01.2026 vorgesehenen Minimalvergütung vorsieht, lehnt Swiss Small Hydro ab. Konkrete Beispiele belegen, dass die Minimalvergütung EU-kompatibel ist und entsprechend erhalten bleiben muss.