Förderung für alle ökologisch sanierten Wasserkraftwerke

Das UVEK hat eine Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich durchgeführt. Die darin beschriebenen Ansätze werden durch Swiss Small Hydro sehr unterstützt.

Konkret rechnet Swiss Small Hydro mit folgenden Auswirkungen:

  • Die Stilllegung von kleineren, ökologisch unbedenklichen Wasserkraftwerken kann verhindert werden. Dadurch muss die Finanzierung der ökologische Sanierung Wasserkraft weniger Produktionsausfall kompensieren – der Fonds wird entlastet. Und selbstverständlich wird damit der Erhalt der Produktion solcher Wasserkraftwerke (<300kWBr, Swiss Small Hydro rechnet mit 463 GWh/a) besser geschützt.
  • Durch eine Gesamterneuerung (oder gar technische Erweiterung) dieser Anlagen werden diejenigen Kostenanteile, welche für die ökologische Sanierung anfallen, günstiger. Der Grund ist, dass gewisse Kosten – bspw. für die Zufahrt und Baustelleneinrichtung,
    oder auch die Planung – nur einmalig anfallen werden. Auch die spezifischen Kosten des Investitionsbeitrag werden optimiert, da nur noch diejenigen Kostenanteile angerechnet werden können, welche für die eigentliche Energieproduktion relevant sind.
  • Die Lösung schafft eine Möglichkeit zur Beseitigung des «Vorfinanzierungsproblems» bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft. Solche Massnahmen müssen heute durch die Betreiber der Anlagen vorfinanziert werden und werden erst nach Abschluss zurückerstattet. Betreiber kleinerer Wasserkraftwerke besitzen dazu oft zu wenig Liquidität, und für Banken ist diese Finanzierung aufgrund der sehr kurzen Laufzeit nicht interessant. Mit einer Gesamtsanierung werden die Projekte grösser und komplexer, ausserdem kann für den energetischen Teil der Anlage mit einem langfristigeren Finanzierungsbedarf gerechnet werden. Dies schafft Anreize für die Fremdfinanzierung.
  • Die Lösung schafft einen Anreiz zu proaktiver und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Kraftwerksbetreibern und Behörden, da die Angst vor Stilllegungen oder vor unverhältnismässig hohen Sanierungsmassnahmen gemindert wird. Die Verfahren dürften sich damit beschleunigen. Dies gilt insbesondere auch für die Besitzer von Wasserkraftanlagen, welche auf der Basis von ehehaften Wasserrechten betrieben werden und welche gemäss Bundesgerichtsentscheid neu konzessioniert werden müssen.

Im Weiteren unterstützt Swiss Small Hydro auch die Anpassung der Berechnung des Referenzmarktpreises und der Berechnung des Bewirtschaftungsentgelts, sowie die quartalsscharfe Ausstellung der Herkunftsnachweise.

Die Änderungen sollen im Sommer 2023 in Kraft treten.

  • Die Medienmitteilung des UVEK zur Vernehmlassung findet sich hier.
  • Die vollständige Stellungnahme von Swiss Small Hydro findet sich hier:

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