Start zweier Vernehmlassungen mit Relevanz für die Kleinwasserkraft

Innerhalb einer Woche hat der Bundesrat zwei Vernehmlassungen gestartet, welche für die Kleinwasserkraft von Bedeutung sind.

Einerseits geht es um die Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Für die Kleinwasserkraft sind dabei die neuen Investitionsbeiträge, welche ab 2023 zur Anwendung kommen, von grosser Bedeutung. So haben neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung ab 1 MW (bisher ab 10 MW) Anspruch auf einen Investitionsbeitrag. Weiterhin unterstützt werden auch erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 300 kW. Für neue und erweiterte Wasserkraftanlagen gibt es einen einheitlichen Ansatz für die Investitionsbeiträge von 50% der anrechenbaren Investitionskosten, bei erneuerten Anlagen sind es 40% für kleine Wasserkraftanlagen unter 1 MW Leistung und 20% für Grosswasserkraftanlagen mit mehr als 10 MW (für Anlagengrössen dazwischen wird der Ansatz linear gekürzt). Zudem sind Verbesserungen für Kleinwasserkraftanlagen im Einspeisevergütungssystem, welche unter unter Trockenperioden leiden und in dieser Zeit die erforderlichen Mindestproduktionsmengen nicht erreichen können, vorgesehen. Solche Trockenperioden werden nun beim Nachweis des Erreichens der Produktionsziele berücksichtigt und die Betreiber dadurch entlastet. Die Medienmitteilung des Bundesrats mit Links zu den Vernehmlassungsunterlagen findet sich hier. Die Geschäftsstelle wird eine Stellungnahme veröffentlichen. Rückmeldungen sind dazu sehr willkommen!

Andererseits startete am 06.04.2022 eine Vernehmlassung zur Totalrevision der Stauanlagen-Verordnung StAV. Neu wird das Element der konstruktiven Sicherheit, nebst den bereits bestehenden Elementen der Überwachung und des Notfallkonzeptes in die StAV aufgenommen und präzisiert. Weiter werden die Bestimmungen zu den Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Stauanlagen an Grenzgewässern präzisiert.

Uns sind nur wenige Kleinwasserkraftwerke mit Stauanlagen bekannt, welche unter die StAV fallen. Wir bitten deshalb um Rückmeldung von betroffenen Anlagenbesitzern, damit wir eine koordinierte Stellungnahme erarbeiten können.