Test einer vereinfachten Methodik zur Berechnung von Erlöseinbussen bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft
Wasserkraftbetreiber, welche aufgrund von Massnahmen im Rahmen der ökologischen „Sanierung Wasserkraft“ (Art. 83a GSchG) Erlöseinbussen verzeichnen, haben gemäss Artikel 34 EnG Anrecht auf Entschädigung dieser Einbussen. Die Berechnungsmethode ist in der Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken (VKSWk) geregelt. Das BAFU stellt eine Berechnungsvorlage für die Erlöseinbussen zur Verfügung, welche den Vorgaben der VKSWk entspricht.
Das bestehende Excel-Tool zur Berechnung der Ertragsminderung durch Massnahmen der Sanierung Wasserkraft ist jedoch sehr träge und erfordert die Eingabe umfangreicher Daten (pro Jahr 8760 Abflusswerte und Einspeisetarife). Es wurde für die Grosswasserkraft entwickelt, da dort die Genauigkeit aufgrund der hohen zu erwartenden Kostenauswirkungen gerechtfertigt ist.
Bei der Kleinwasserkraft sind die Erlöseinbussen hingegen deutlich tiefer, und der hohe Erfassungsaufwand lohnt sich bei weitem nicht. Zudem schwanken bei der Kleinwasserkraft die Einspeisetarife deutlich weniger, da der Verkauf in der Regel über die KEV, die MKF oder den Referenzmarktpreis / Direktvermarktung erfolgt.
Swiss Small Hydro hat deshalb in Kooperation mit Grimsel Hydro eine Methodik entwickelt, um die Ermittlung von Erlöseinbussen zu vereinfachen. Die vorgeschlagene Methodik erweitert die bestehende Berechnungsvorlage, damit die Erlöseinbussen von Wasserkraftwerken ohne Abflussdaten adäquat und unter Einhaltung der Vorgaben der VKSWk berechnet werden können. Die neue Methode muss zunächst erprobt und evaluiert werden, um dann gegebenenfalls vom BAFU zur allgemeinen Anwendung freigegeben werden zu können.
Um die Nützlichkeit der Methode zu überprüfen, wenden wir uns an Sie als Anlagenbetreiber/innen, deren Wasserkraftanlage (< 1 MW) Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung hat. Sind Sie interessiert, mit unserer Unterstützung das neue Berechnungsverfahren zu testen? Dann möchten wir Sie bitten, sich bei uns zu melden.
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