Trockenheit Nordwestschweiz – Schreiben an die Swissgrid

Swiss Small Hydro wurde durch seine Mitglieder verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Produktion aus Kleinwasserkraft 2017 weit unterdurchschnittlich verläuft. Dies betrifft insbesondere Anlagen in der West- und der Nordwestschweiz. So gibt es in diesen Regionen Kraftwerke, welche bis Oktober erst 40% (!) ihrer mittleren Jahresproduktion erreicht haben. Der Grund dafür liegt in einer ausserordentlichen Trockenheit. Swiss Small Hydro hat aus diesem Grund die Swissgrid schriftlich gebeten,  den Handlungsspielraum bei betroffenen Kraftwerken so weit als möglich auszunützen.

Für Anlagen, welche dank einer erheblichen Erweiterung oder Erneuerung in die KEV aufgenommen wurden, ist die Erfüllung einer gewissen Mindestproduktion Voraussetzung. Wird diese Mindestproduktion nicht erreicht, droht ihnen der Ausschluss aus der KEV und die Verpflichtung zur Rückzahlung bisher vergüteter KEV-Beiträge. Kleinere, unabhängige Produzenten können damit in ihrer Existenz ernsthaft bedroht sein. Die Wetterextreme der vergangenen Jahre sind eine Tatsache, welche in dieser Art und Weise für die Projektentwickler nicht vorhersehbar waren und auch weiterhin schwierig prognostizierbar bleiben. Die Unsicherheit bei der Vorhersage des zukünftigen Klimas betrifft zwar alle erneuerbaren Energien – doch sind praktisch nur Kleinwasserkraftwerke von einem Ausschluss aus der KEV gefährdet, da sie bei einer Erneuerung oder Erweiterung eine bestimmte Mindestproduktion erfüllen müssen. Das Jahr 2017 wird mit seiner ausgedehnten Trockenheit in den eingangs erwähnten Regionen dazu führen, dass viele Produzenten die Mindestproduktion nicht erreichen können. Viele dieser Anlagen hatten hingegen in anderen Jahren die Mindestproduktion deutlich übertroffen.

Für Swiss Small Hydro stellt sich daher die Frage, ob für die Bewertung der Erfüllung der Mindestproduktion nicht eine andere Methode angewendet werden könnte:

Die erforderliche Mindestproduktion wird berechnet aus dem Durchschnitt der letzten fünf vollen Betriebsjahren vor der Erweiterung der Anlage. Damit wird also die Produktion von sehr guten Wasserkraft-Jahren in der Berechnung des Referenzwerts anteilsmässig berücksichtigt. Swiss Small Hydro ist der Meinung, dass bei der Überprüfung der Einhaltung des Produktionskriteriums dieselbe Methode angewendet werden müsste: Das heisst, es würde der Durchschnitt der Produktion der letzten fünf Jahre nach Abschluss der Erweiterung berechnet und mit der geforderten Mindestproduktion verglichen. Dadurch könnten auch zwei oder drei unterdurchschnittliche Jahre mit einem sehr guten Wasserkraft-Jahr kompensiert werden.

Dieser Vorschlag würde eine Änderung des aktuellen Energierechts erfordern, und lässt sich daher nicht in der gewünschten Zeit umsetzen. Swiss Small Hydro hat die Swissgrid jedoch gebeten, die aussergewöhnlichen klimatischen Verhältnisse des Jahres 2017 zu berücksichtigen und den maximal möglichen Spielraum auszunützen, um die Rücksetzung der betroffenen Kraftwerke auf den Marktpreis zu verhindern. Swiss Small Hydro wird zudem weitere Möglichkeiten prüfen, um dieses Risiko in Zukunft reduzieren zu können.

Das Schreiben von Swiss Small Hydro und die Antwort der Swissgrid finden Sie in den folgenden beiden Dokumenten:

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