Umsetzung Stromgesetz: Zwei weitere Vorstösse im Parlament

Das Stromgesetz (früher „Mantelerlass“) bildet die Grundlage für den Umbau des Energiesystems. Um diesen Prozess zu gewährleisten, wurden im Parlament zwei weitere Vorstösse unseres Präsidenten Nationalrat Benjamin Roduit eingereicht und behandelt.

In der Stellungnahme zur Interpellation 24.4365 „Welches Monitoring für die im Mantelerlass festgelegten Energieziele?“ führt der Bundesrat aus, dass bereits jetzt jährlich ein Monitoringbericht erstellt und die Zielerreichung im Fünfjahresrhythmus gegenüber dem Parlament ausgewiesen wird. Der zuletzt erarbeitete Monitoringbericht datiert vom Dezember 2022. Mit dem Stromgesetz wird der Monitoringbericht voraussichtlich um Indikatoren zum Importziel, zum Zubau der Winterproduktion und weiteren erweitert.

Die Parlamentarische Initiative „Jede kWh erneuerbare Energie zählt“ setzt hier im Bereich der Wasserkraft konkrete Schwerpunkte. Es geht um die Erreichbarkeit der Wasserkraftziele, wo mit Verweis auf eine Potenzialstudie des BFE eine Lücke von 800 GWh Jahresproduktion besteht. Diese Lücke kann nur mit einem stärkeren Einbezug der Kleinwasserkraft geschlossen werden. Die parlamentarische Initiative weist auf Handlungsbedarf bei den Förderuntergrenzen der Wasserkraft hin und wurde zur Behandlung an die Kommission überwiesen.

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